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Arbeitsgericht Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Arbeitsgericht Teil 1)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert.

Wir beginnen eine kleine Serie über das Arbeitsgericht. Das ist natürlich besonders wichtig für den PFK, den Personalfachkaufmann.

Diese Mindmap finden Sie in meinem Shop www.spasslerndenk-shop.de; können Sie, wenn Sie oben in die Leiste gehen auf „Herunterladen“, sich kostenlos als PDF herunterladen.

Mindmap Struktur erfassen (Arbeitsgericht Teil 1)

Und Sie wissen: In einer Mindmap sollte man erst mal die Hauptstrukturen wahrnehmen, das heißt hier diese blauen größeren Schriftzüge, also

  • die Rechtsgrundlage, die wir finden im Arbeitsgerichtsgesetz
  • dann müssen wir ein paar Begriffe klären hier, um das Ganze zu verstehen
  • dann die Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: An welches Arbeitsgericht wende ich mich denn?
  • dann gibt es arbeitsgerichtliche Besonderheiten:  das Arbeitsgericht und die Arbeitsgerichtsbarkeit funktioniert nach etwas anderen Gesetzmäßigkeiten als die üblichen anderen Zivilgerichte
  • dann die Instanzen; dafür gibt es eine eigene Mindmap, auch unter www.spasslerndenk-shop.de
  • und die die Richter am Arbeitsgericht.

Das ist also die Hauptstruktur.

Rechtsgrundlage (Arbeitsgericht Teil 1)

Wir beginnen mit der Rechtsgrundlage, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Bitte schauen Sie mal in dieses Gesetz oder schauen Sie ins Internet. Sie wissen: Alle Gesetze sind im Internet frei verfügbar.

Begriffsklärung (Arbeitsgericht Teil 1)

Begriffe müssen geklärt werden.

Wir unterscheiden das Urteilsverfahren und das Beschlussverfahren.

  • Das Urteilsverfahren ist das mit Abstand häufigere Verfahren. Im Urteilsverfahren wird der Richter nicht zu selbst ermitteln, sondern er wird nur das beachten, was ihm vorgetragen wird. Das nennt man auch die Verhandlungsmaxime. Der Richter ist genauso schlau, wie man ihn macht, das heißt: Wenn man einen bestimmten Sachverhalt nicht vorträgt, dann wird der Richter nicht selber hier weiter schauen und ermitteln, wie das denn genau war.
  • Anders im Beschlussverfahren. Hier kann der Richter selbst ermitteln. Er kann selber Zeugen benennen. Man nennt das die Amtsermittlungsmaxime. Hier ermittelt also der Richter von Amts wegen und versucht, den Sachverhalt durch eigene Nachforschungen aufzuklären. Kommt sehr viel seltener vor, nämlich –  wie wir gleich sehen werden – vor allem bei Streitigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Dann brauchen wir noch die beiden Begriffe Leistungsklage und Feststellungsklage. Vor dem Arbeitsgericht ist häufiger die Feststellungsklage, aber beginnen wir mit der Leistungsklage.

  • In der Leistungsklage geht es darum, eine Leistung einzuklagen, wahrscheinlich ein Geldanspruch. Ja, der Arbeitnehmer vertritt die Meinung, dass er noch einen Gehaltsanspruch hat, der Arbeitgeber sieht das anders. Das ist eine Leistungsklage.
  • Sehr viel häufiger bis die Feststellungsklage,und da natürlich die Kündigungsschutzklage. Das ist die klassische Feststellungsklage. Es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Das ist das Anliegen des Arbeitnehmers, der die Kündigung bekommen hat, dagegen eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht hat, und jetzt soll das Gericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Okay, das war‘s.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Arbeitsgericht Teil 1)

Weiter geht es im zweiten Teil. Bis gleich!

Gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden sie die Mindmap kostenlos.

 

 

© Dr. Marius Ebert