Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Und ich greife eine Prüfungsfrage auf, nämlich die Frage der Kündigung per Email oder per Fax – per Email oder per Fax. Wir können auch noch aufnehmen, die Prüfungsfrager ein bisschen ergänzen: SMS. Geht das? Kann man eine Kündigung aussprechen oder mitteilen besser gesagt per Email, Fax oder SMS?
Rechtsgrundlage für die Antwort ist der § 623 BGB. Und der schreibt für die Kündigung die Schriftform vor. Und die Schriftform meint hier das klassische Papier. Klassisch. Schriftform: klassisch auf Papier. Ja, also diese modernen Medien hier Email, Fax, SMS gehen nicht. Kündigung per Email, Fax und SMS? – Antwort: Nein, geht nicht. Ist eine unwirksame Kündigung. Die Form wurde nicht gewahrt, damit ist die Kündigung unwirksam.
Das war’s schon wieder.
Mein Name ist Marius Ebert.
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Dankeschön.