Wir beginnen unsere Unternehmensanalyse der Brainyoo GmbH mit einem Blick auf den Jahres-abschluss zum 31.12.2018. Ein aktuellerer Jahresabschluss ist noch nicht verfügbar.
Das Unternehmen hat eine Bilanzsumme von rund 170.000 € und der größte Posten auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände den mit rund 62.000 € angesetzt sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei diesem Posten um selbst erstellte Software, für die ein Aktivierungswahlrecht nach zwo 48 nach Paragraf zwo 48 Abs. 2 HGB besteht.
Der Kassenbestand mit rund 54.000 € zeigt eine gute Liquidität.
Auf der Passivseite sehen wir einen im Jahre 2018 erzielten Jahresüberschuss von knapp 31.000 € (Vorjahr rund 26.000 €), sodass das Unternehmen als profitabel bezeichnet werden kann.
Auf der Passivseite sehen wir weiterhin Fremdkapital von rund 138.000 €. Wenn wir dieses Fremdkapital ins Verhältnis setzen zur Bilanzsumme von rund 170.000 €, dann erhalten wir eine Fremdkapitalquote von über 80 %.
Mit anderen Worten: das Unternehmen Brainyoo ist hochverschuldet.
Dies an sich ist aber noch kein Negativmerkmal, solange das Unternehmen profitabel und vor allem liquide bleibt um diese hohen Verbindlichkeiten bedienen zu können, wie dies im Jahre 2018 der Fall war.
Bedenklich wird es, wenn Profitabilität und Liquidität sinken. Dann könnte Brainyoo sehr schnell in Gefahr kommen.
Gesamtergebnis für den Jahresabschluss von Brain you im Jahr 2018
2018: Die Brainyoo Mobile Learning GmbH ist profitabel und hochverschuldet.
Weitere Informationen über Brainyoo:
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung von Patrick Schmidt, Filip Lynker (BrainYoo), Teil 1
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung dauert an, Patrick Schmidt, Filip Lyncker, Teil 2
Brainyoo: U‘ analyse: Umsatzeinbruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2018, Bilanzanalyse: profitabel u. hoch verschuldet, Risiko hoch
Brainyoo 2020: dramatischer Umsatzeinruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2020: rechtliche Fehlberatung, hohe Haftung
Brainyoo: Lyncker/Schmidt, Strafantrag wegen Betruges
Patrick Schmidt, Filip Lyncker: Strafantrag w/betrügerischer Verlinkung