Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
Was ist die eidesstattliche, an Eides statt, eidesstattliche Versicherung? Versicherung an Eides statt kann man auch sagen, klingt ein bisschen geschwollen, bedeutet, dass man einen Eid leistet für etwas Bestimmtes.
Beeidigte Vermögensaufstellung des Schuldners (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
So: Was ist die eidesstattliche Versicherung?
Wie immer zwei Möglichkeiten, anzusetzen für die Antwort:
→ einmal hier beim Hilfsverb, es zu ersetzen durch ein Vollverb, zum Beispiel „Was bedeutet die eidesstattliche Versicherung“,
→ oder hier anzusetzen, so was wie ein Synonym zu finden.
Ich nehme diesen Weg, weil er hier sich eher anbietet.
Die eidesstattliche Versicherung ist nämlich eine Vermögensaufstellung, eine Vermögensaufstellung des Schuldners, und zwar eine, auf die er einen Eid leitet leistet, also eine beeidigte, eine beeidigte Vermögensaufstellung des Schuldners. Das ist die eidesstattliche Versicherung, die man auch kurz nennt E.V. Der Volksmund sagt hier: „Der hat die Finger gehoben“, ja, denn wer hat schon Lust, eine Vermögensaufstellung zu machen und dann zu beeidigen, dass das alles ist, was man hat. Da steht dann „Fünf Paar Socken, ein elektrischer Rasierapparat, …“, was weiß ich, ja, so ein Zeug steht dann da, und wer hat da Lust drauf, ja. Also das macht man nur, wenn man wirklich extrem in Schwierigkeiten ist.
Man könnte auch sagen „Was ist…“, „Was bedeutet…“ könnte man sagen: „Nichts Gutes…“, ja. Die eidesstattliche Versicherung bedeutet nichts Gutes für die Situation des Schuldners.
Vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
Wie kommt der Schuldner dahin? Das erfolgt immer nur auf Antrag des Gläubigers. Auf Antrag des Gläubigers. Der Gläubiger beantragt das. Wo beantragt er das? Beim zuständigen AG, Amtsgericht. Beim zuständigen Amtsgericht beantragt der Gläubiger das. Beim zuständigen Amtsgericht. Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners oder genauer gesagt: Wo der Schuldner seinen Wohnort hatte zu dem Zeitpunkt, als die Forderung entstanden ist. So.
Solange der Schuldner Raten zahlt, lassen sich 99 Prozent der Gläubiger darauf ein, denn der Gläubiger hat nichts davon. Der Gläubiger hat keinerlei Vorteil, wenn der Schuldner eine Versicherung abgibt, im Gegenteil: Ab dann muss der Gläubiger den Schuldner in Ruhe lassen. Und so lautet eben der Deal: „Zahl lieber zehn Euro als Rate.“ Wenn der Gläubiger damit einverstanden ist, wird er diesen Antrag nicht stellen, ja. Zu dieser Situation kommt es, wenn der Schuldner seine Zahlungen über einen längeren Zeitraum total eingestellt hat, ja. Also wenn jemand mal in die Situation kommt, empfiehlt es sich, irgendwie mit kleinen Raten zu arbeiten. Solange da gezahlt wird, werden die meisten Gläubiger die E.V. nicht beantragen, ja, denn da haben sie wie gesagt nichts von. So.
Aufstellung muss vollständig und richtig sein (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
Was bedeutet das? — Ich habe es schon erklärt: Der Schuldner muss eine Vermögensaufstellung machen und er muss beeidigen, dass das genau das ist, was er hat, dass das also…, er beleidigt also hier die Vollständigkeit und die Richtigkeit: Es ist richtig aufgelistet, ja. Er hat also von seinen Goldringen hat er alle drei aufgelistet, die er hat, und nicht einen verschwiegen, ja, und er hat dem Grunde nach alles richtig benannt, und er hat auch alle benannt — Richtigkeit und Vollständigkeit gehen hier in gewisser Weise ineinander über. Das merken Sie schon an meinem Beispiel, ja. Richtig und vollständig beleidigt.
Und wie gesagt: Beeidigen, das ist kein Spaß. Da versteht unsere Rechtsordnung keinen Spaß. Wenn man hier einen falschen Eid ablegt, dann wird man dafür bestraft, ja, und zwar empfindlich. Deswegen ist wirklich anzuraten, hier richtig und vollständig zu sein.
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
Und dann folgt noch etwas, nämlich die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. Das Schuldnerverzeichnis ist allerdings nicht so öffentlich, ja. Also, da kann man nicht einfach ins Internet gehen, da „Schuldnerverzeichnis“ eingeben und kann dann Namen lesen von Leuten, die da stehen, weil sie eine E.V. abgegeben haben. Und irgendwann, ich weiß jetzt die Regelung hier nicht genau, kann man sich dann auch wieder löschen lassen, zum Beispiel wenn man die Forderung dann doch bezahlt hat, dann kann man sich wieder löschen lassen im Schuldnerverzeichnis.
Aber das führt uns jetzt hier schon ein bisschen zu weit und es geht mir ja jetzt hier auch nicht um eine Schuldnerberatung, es geht mir darum diese Frage zu beantworten und vor allem Ihnen zu zeigen, wie Sie die Kurve kriegen, ja. In dem Fall, wenn sie gefragt werden in der mündlichen Prüfung: „Was ist die eidesstattliche Versicherung, E Punkt V Punkt?“, dann ist eine gute Antwort: „Das ist eine Vermögensaufstellung. und zwar eine beleidigte Vermögensaufstellung des Schuldners.“
Wenn Sie sich das merken, dann können Sie den Rest dann entwickeln: „Das bedeutet, dass der Schuldner alle seine Vermögenswerte auflisten muss. Er muss alles nennen, darf nichts verschweigen, er muss vollständig und richtig sein, ja, er darf zum Beispiel auch nicht den Goldring als Modeschmuck kennzeichnen, sondern wenn es ein echter massiver Goldring ist, dann muss er das da rein schreiben und nicht schreiben „Modeschmuck“ oder so etwas. Ja, das bedeutet auch die Richtigkeit. Und dann muss er das beeidigen. Dann wird das Ganze im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Es hat auch einen Vorteil für den Schuldner, denn er hat ab dann Ruhe vor den Gläubigern, weil die sehen: Er hat jetzt öffentlich erklärt: Er hat nichts mehr. Denn in dieser Vermögensaufstellung, da steht ja in der Regel so gut wie nichts drin. Ja. Da steht also nichts Verwertbares mehr drin, so dass der Gläubiger dann ganz klar sieht: Da ist nichts mehr zu holen.
Möglichkeit der Beugehaft bei Verweigerung der E.V. (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
Und noch etwas: Bei Verweigerung, also wenn der Gläubigen den Antrag gestellt hat, bei Verweigerung, nicht des Gläubigers, sondern des Schuldners, bei Verweigerung, würde ich schreiben, wenn also der Schuldner sich weigert, die E.V. abzugeben, dann kann man ihn dazu zwingen auf Antrag und Kosten des Gläubigers, auf Antrag und Kosten des Gläubigers Haft bis sechs Monate. Das sind extreme Fälle hier, ja, man kann hier wieder fragen: Welcher Gläubiger hat die Motivation, das zu tun? Das machen Gläubiger dann, wenn sie irgendwie doch den Eindruck haben, dass da was nicht mit rechten Dingen zugeht. In der Regel ist auch so was sinnlos. Aber wie gesagt, das ist dann eine relativ ernste Sache. Also wenn der Gläubiger diesen Antrag stellt und der Schuldner verweigert, dann kann, wenn der Gläubiger bereit ist, die Kosten zu tragen für dieses Prozedere hier, der Schuldner bis zu sechs Monate in Haft genommen werden, so genannte „Beugehaft“ heißt das, ja. Beugehaft . Er wird dann also sozusagen gezwungen, das heißt er kann sofort wieder rausgehen, wenn er diese Vermögensaufstellung gemacht hat und beeidigt hat. Dann kommt da wieder raus. Das nennt man Beugehaft.
Okay.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist die eidesstattliche Versicherung?)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert