Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)
Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners
Einleitung des Klageverfahrens (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)
Also folgende Situation: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt, dieser Mahnbescheid ist nicht in Widerspruch gegangen. Daraufhin kann und hat hier der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt, und der geht jetzt in den Widerspruch durch den Schuldner. Der Wider Der Schuldner legt also Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, den der Gläubiger in der zweiten Stufe gegen ihn beantragt hat. Das ist hier die Situation. Und was passiert nun? Widerspruch des Schuldners führt nun, anders als beim Mahnbescheid, dazu, dass das Verfahren, Verfahren wird abgegeben an das zuständige Gericht, und da kommt es dann zum Klageverfahren. Da kommt es dann zum Klageverfahren, ja.
Also wir müssen unterscheiden: Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, ist der Ball wieder im Feld des Gläubigers, und der kann sich dann überlegen, ob er nun eine Klage einreicht oder ob er die ganze Sache fallen lässt. Eine andere Möglichkeit hat er gar nicht mehr. Wenn der Schuldner aber gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt und der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragt und der Schuldner dagegen Widerspruch einlegt, dann geht die Sache auf jeden Fall vors Gericht, und es kommt zu einer Klage automatisch. Das ist der wesentliche Unterschied.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert