OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung)

Es geht immer noch um den oder die OHG-Gesellschafter, genauer gesagt geht es um die Haftung der Gesellschafter, und wir haben gelernt:

→ Die Haftung der OHG-Gesellschaft ist unmittelbar, das habe ich bereits erklärt,

→ unbeschränkt und, habe auch erklärt,

→ und gesamtschuldnerisch.

Und jetzt sprechen wir hier über diese gesamtschuldnerische Haftung: Was bedeutet die gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters? – So könnte hier die Frage lauten.

Einer haftet im Extremfall für alle Schulden des Unternehmens (OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung)

Nun, „gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters“ bedeutet: Er kann allein in Haftung genommen werden für alle Schulden, für die gesamten Schulden, deswegen „gesamtschuldnerisch“, der Gesellschaft.

Stellen wir uns wieder ein Beispiel vor von drei Gesellschaftern: Ein Gesellschafter hat sehr großes Privatvermögen, der hat eine Sammlung von Ferraris und Maseratis und Aston Martins und was weiß ich nicht, also schicke teure Autos, ein großes Privathaus mit angrenzendem Reitstall, der hat eine Yacht, ja mein Auto, mein Haus, mein Boot, ja. hat er alles, und die beiden anderen Gesellschafter, die hatten auch mal eine Menge, die haben aber alles verprasst. So, einer dieser beiden Gesellschafter, die nichts haben, geht nun im Rahmen und im Namen der Gesellschaft eine Verpflichtung ein, kauft zum Beispiel zehn Ferraris, unterschreibt einen Vertrag, und die Gesellschaft kann das nicht schultern, die Gesellschaft kann das nicht bezahlen.

Dann kann der Ferrari-Händler sich an jeden der Gesellschafter wenden. Das bedeutet das „unmittelbar“ hier. Er kann auf das gesamte Privatvermögen zugreifen, solange, bis die Rechnung bezahlt ist, und für alle Schulden. Einer für alle Schulden, das heißt das. „Gesamtschuldnerisch“ heißt: „einer allein, wenn er Pech hat, für alle schulden“. So extrem kann es kommen — einer allein für alle Schulden. Das heißt „gesamtschuldnerisch“. Das muss nicht so sein, aber es kann im Extremfall, mein Beispiel war ein Extremfall, kann das so sein.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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