Krankheit als Kündigungsgrund

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Krankheit als Kündigungsgrund)

Hallo herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem kleinen Video möchte ich mal eine Frage aufgreifen, die da lautet: „Krankheit als Kündigungsgrund? – Kann ich jemandem wegen Krankheit kündigen?“

Personenbedingter Kündigungsgrund (Krankheit als Kündigungsgrund)

Krankheit als Kündigungsgrund – und wir wissen aus den anderen Videos, dass es nach Kündigungsschutzgesetz drei Gründe gibt:

  • betriebsbedingt,
  • personenbedingt,
  • verhaltensbedingt.

Krankheit ist zunächst mal personenbedingt. Personenbedingt, ein personenbedingter Kündigungsgrund: Wie der Mensch ist. Nicht was er tut, sondern wie er ist. Das ist „personenbedingt“.

Geht das? Kann ich wegen Krankheit jemandem kündigen? – Und die kürzeste Antwort, die wir geben können: Möglich, aber schwierig. Möglich, aber schwierig.

Und warum schwierig?  Nun, weil drei Bedingungen insgesamt, kumulativ, also erstens plus zweitens plus drittens erfüllt sein müssen, um das durchzubekommen:

  • Der erste Grund ist oder die erste Erfüllung, die wir brauchen ist: Die Krankheit muss sein langanhaltend oder häufig wiederkehrend plus negative Zukunftsprognose. Das heißt nicht nur, dass der Mensch lange anhaltend oder häufig wiederkehrend krank ist, sondern ein Arzt muss auch testieren, dass das in Zukunft nicht besser wird. Eine negative Zukunftsprognose.
  • Das zweite, was dazu, deshalb hier das „+“. das erfüllt sein muss, ist die unzumutbare wirtschaftliche Belastung. Die unzumutbare wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber. Eine wirtschaftliche Belastung hat er allein durch die Entgeltfortzahlung, aber ist sie unzumutbar? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das muss der Richter im Einzelfall entscheiden.
  • A propos Richter: Der dritte Punkt ist eine Interessenabwägung. Das heißt: Das Bundesarbeitsgericht, das diese drei Prinzipien hier entwickelt hat, ja, das ist vom Bundesarbeitsgericht entwickelt worden, diese drei Bedingungen, hat letztlich gesagt: Der Richter muss im Einzelfall noch einmal sorgfältig die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber prüfen und gegeneinander abwägen, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Das heißt: Das Bundesarbeitsgericht hat letztlich die Entscheidung in die Hand des Arbeitsrichters oder der Arbeitsrichterin gelegt.

Also, wir sehen: Kann ich jemanden wegen Krankheit kündigen? Krankheit ist ein personenbedingter Kündigungsgrund, kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund. Und das ist möglich, aber doch sehr schwierig, weil alle drei Dinge erfüllt sein müssen.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Krankheit als Kündigungsgrund)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

© Dr. Marius Ebert

 

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