Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)
Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir sind in einer kleinen Video-Serie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Wer ist Hersteller? (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)
Und wir haben schon gesehen dem anderen Video, dass der Grundgedanke des Produkthaftungsgesetzes die sogenannte Gefährdungshaftung ist. Und die Gefährdungshaftung ist die Haftung ohne Schuld, ja, Haftung ohne Schuld. Es reicht, dass man gefährdet hat.
Und jetzt ist die Frage: Wer haftet denn nach diesem sehr weit reichenden Haftungsprinzip? – Und die Antwort ist: Es ist die Haftung des Herstellers.
Und wer ist der Hersteller? – Die Antwort liefert § 4a im Produkthaftungsgesetz. Und das schauen wir uns jetzt mal etwas genauer an. Wir schauen wie wir in § 4 rein, hier ist der § 4. Struktur wahrnehmen: 1, 2, 3 Absätze, und hier ist es definiert: „Hersteller im Sinne dieses Gesetzes (also Produkthaftungsgesetz) ist, wer das denn Produkt. ein Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt […,] (zu diversen Zwecken hier) in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“
Und Absatz 3: „Kann der Herstellers des Produktes nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant (jeder Lieferant!) als […] Hersteller, es sei denn dass er dem Geschädigten innerhalb eines Monats den Hersteller […] benennen kann.“
Also, fassen wir zusammen: Wer ist Hersteller nach Produkthaftungsgesetz?- Wir haben schon gesehen: Die Definition ist sehr weitreichend in jenem § 4. Wer ist also Hersteller? Fassen wir noch mal zusammen, was das Gesetz besagt. Es sind im Wesentlichen drei Personengruppen:
- Einmal der Produzent, und zwar Produzent, wir haben gesehen: Produzent des Endprodukte, eines Grundstoffes oder auch der Produzent von Teilen des Endproduktes. Der ist also der Hersteller im klassischen Sinne.
- Es gilt auch als Hersteller der, der seine Marke oder ein sonstiges Zeichen anbringt. Auf Neudeutsch nennt man das: Wer gelabelt hat, also wer sein Label angebracht hat und sich damit als Hersteller ausgibt. Das gibt es ja sehr oft, dass irgendwelche Teile irgendwo Asien gefertigt werden und hier nur die deutsche Marke draufgeklebt wird. Also wer gelabelt hat, gilt auch als Hersteller.
- Und der Einführer in die EU, wer es in den europäischen Wirtschaftsraum, also in die EU verbracht hat.
- Und eventuell, haben wir gesehen, jeder Lieferant, ja, eventuell jeder Lieferant. Wenn das alles hier versagt, ja, wenn der Produzent, der, der gelabelt hat oder der Einführer in die EU nicht auszumachen ist, dann eventuell jeder Lieferant laut Absatz 3 in jenen §4 Produkthaftungsgesetz.
Ja, das war‘s schon wieder.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Hersteller nach Produkthaftungsgesetz)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Dankeschön.
© Dr. Marius Ebert