Handelsregister, Publizität

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsregister, Publizität)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir betrachten  das Handelsregister, und zwar im Zusammenhang mit dem Handelsregister die sogenannten negative Publizität und die positive Publizität.

Positive und negative Publizität (Handelsregister, Publizität)

Publizität bedeutet, dass etwas veröffentlicht ist. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Und das bedeutet, dass man auf das Handelsregister vertrauen können darf.

Positive Publizität bedeutet: Das, was eingetragen ist, muss ein Dritter sich gegenüber gelten lassen.

Und das, was nicht eingetragen ist, braucht ein Dritter nicht sich gegenüber gelten zu lassen.

Das ist der Unterschied: Positive Publizität, ich sag‘s nochmal, das, was eingetragen ist, gilt. Was eingetragen ist, gilt. Und negative Publizität bedeutet: Was dort nicht steht, gilt nicht.

Und das Ganze gilt natürlich immer nur bei Gutgläubigkeit. Das heißt: Wenn dort etwas nicht steht, zum Beispiel dass eine Prokura gelöscht ist, aber jemand weiß das, dann ist er nicht mehr gutgläubig, und dann er sich natürlich nicht darauf berufen.

Das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsregister, Publizität)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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