Dingliches Vorkaufsrecht

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dingliches Vorkaufsrecht)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie erkläre ich einige Dinge aus dem Grundbuch, Abteilung III und Abteilung II.

Hier sind wir wieder in Abteilung II und klären das Dingliche Vorverkaufsrecht, und das finden wir in § 1094 im BGB.

Bedeutung (Dingliches Vorkaufsrecht)

Was ist die Situation? – Der Eigentümer eines Grundstücks, ja, wir sind ja im Grundbuch hier, also es geht um Grundstücke, der Eigentümer eines Grundbuchs hat das Grundstück verkauft an einen Dritten. Und wenn nun ein Dingliches Vorkaufsrecht besteht, dann hat der Begünstigte dieses Vorkaufsrechts das Recht, an die Position des Dritten zu treten. Ja, Recht an die Position des Dritten zu treten. Wenn er der Berechtigte ist dieses Dinglichen Vorkaufsrechts. Also der A hier,  Dingliches Vorkaufsrecht für A, dann hat der A das Recht, zu den gleichen Konditionen wie hier zwischen dem Eigentümer und dem Dritten vereinbart an die Position des Dritten zu treten.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dingliches Vorkaufsrecht)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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