Beschreiben Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren!

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Beschreiben Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren!)

Beschreiben Sie das SEPA-, jetzt kommt das entscheidende Wort, Basis-, das SEPA-Basislastschriftverfahren!

Längere Rückgabemöglichkeit und keine Prüfpflicht (Beschreiben Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren!)

Wenn Sie dieses Video schauen, dann wissen Sie schon, dass es bei dem SEPA- oder bei den SEPA-Lastschriftverfahren zwei Möglichkeiten gibt:

  • Einmal das Basis-Lastschriftverfahren
  • und zum zweiten das Firmen-Lastschriftverfahren.

Und hier sind wir beim SEPA-Basislastschriftverfahren. Und für diese Basislastschriftverfahren gilt:

  • Rückgabe innerhalb, und Achtung: Jetzt kommt etwas Neues, wir haben ja diese sechs Wochen immer im Kopf, innerhalb von acht Wochen möglich. Rückgabe innerhalb von acht Wochen möglich.
  • Und: Die Bank muss das Mandat, ich erkläre das sofort, nicht prüfen. „Mandat“ ist hier in diesem Zusammenhang ein anderes Wort für „Bevollmächtigung“. Die Bank muss also nicht prüfen, ob derjenige, der die Lastschrift einreicht, damit von dem Konto von Zahlungspflichtigen Geld eingezogen wird, ob der dazu die Berechtigung hat überhaupt. Das muss die Bank hier nicht prüfen. Die Bank hat hier keine Prüfpflicht. Und das ist ein wesentlicher Unterschied zum Firmen-Lastschriftverfahren, auf das wir dann im nächsten Video eingehen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Beschreiben Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren!)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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