Abfassung der Kündigungsschutz-Klage


Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 407
ARVE Fehler: need id and provider

Lernmedien und Viodeo-Coaching (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

 

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, und ich nehme mir jetzt in diesem kleinen Schulungs-Video ein Thema vor aus dem Arbeitsrecht, nämlich Abfassung der Kündigungsschutzklage, der Kündigungsschutzklage.

Dreiwochenfrist ab Zugang (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Und das erste, was wir wissen müssen — aber und dazu gibt es andere Schulungsvideos von mir –, dass diese Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang, ab Zugang bei dem, der die Kündigung erhält, eingereicht sein musst beim zuständigen Arbeitsgericht. Das zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht, wo die Firma ihren Sitz hat.

Vier Möglichkeiten (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Hier geht es jetzt um die Abfassung, denn die anderen Themen haben wir in anderen Videos betrachtet.

Für die Abfassung der Kündigungsschutzklage gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten.

  • Die erste Möglichkeit ist, man kann das alles selber formulieren. Vor dem Arbeitsgericht herrscht der sogenannte Grundsatz der Klägerfreundlichkeit, das heißt entscheidend ist nur, dass man versteht was Sie wollen. Sie müssen jetzt hier nicht juristisch ausgefeilt mit Paragrafen gespickt etwas hier formulieren. Sie können  selber in Ihrer laienhaften Sprache formulieren — und dann natürlich rechtzeitig zum Arbeitsgericht bringen.
  • Dann können Sie das aber auch mündlich vortragen. Das heißt, Sie gehen am besten zum Arbeitsgericht, nehmen die Kündigung mit (die muss ja schriftlich sein, die Kündigung), das nehmen Sie mit, dieses Schreiben, und gehen zum Arbeitsgericht und bitten um die Hilfe durch einen Rechtspfleger, so heißen die Leute, und die helfen Ihnen dann, das zu Papier zu bringen. Sie tragen es mündlich vor, der andere bringt das zu Papier. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
  • Die dritte Möglichkeit ist der Rechtssekretär. Damit ist gemeint der Rechtssekretär der Gewerkschaft, setzt voraus, dass sie Mitglied in der Gewerkschaft sind.
  • Und die vierte Möglichkeit ist der Anwalt — der Anwalt, der Spezialist ist für arbeitsrechtliche Fragen. Denken Sie bitte immer daran: Auch wenn Sie gewinnen, wenn Sie die Kündigungsklage gewinnen, müssen Sie die Kosten für den Anwalt selber tragen. Das ist beim Arbeitsgericht anders als bei den normalen Zivilgerichten. Aber es gibt gegebenenfalls die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung. Aber auch hier prüfen Sie bitte genau, wie das mit den Kosten ist und lassen, klären das gegebenenfalls auch mit dem Anwalt selber. Der kennt sich da aus.

Ja, das sind die vier Möglichkeiten, wie Sie für den Fall, den Sie sich natürlich nicht wünschen, eine Kündigung bekommen, sich schützen, klagen, sich schützen können durch die Kündigungsschutzklage. Denken Sie auch bitte vor allem an die Dreiwochenfrist nach Zugang muss spätestens eines dieser vier Dinge hier passiert sein. Spätestens drei Wochen, und die Frist beginnt ab Zugang der Kündigung bei Ihnen zu laufen.

Lernmedien und Viodeo-Coaching (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Das war’s. Wenn Sie mehr interessiert, dann schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort entstehen Lernmedien, Video-Coachings, die Ihnen helfen, leichter und schneller zu lernen. Ich schätze, dass Sie nur noch ein Drittel der Zeit brauchen. Überlegen Sie: Zwei Drittel für andere Dinge, die Ihnen mehr Spaß machen möglicherweise als das Lernen. Schauen Sie unbedingt rein: www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert