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Inhaberaktie u. Namensaktie

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Inhaberaktie u. Namensaktie)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind dabei, die verschiedenen Aktienarten zu unterscheiden. Ist also Teil 2 unserer Videoserie. Und wir haben gesehen, dass wir unterscheiden nach Übertragung und nach verbrieften Rechten. Also sehr, sehr wichtig ist, dass man hier sich richtig einfädelt. Und unser Schwerpunkt liegt jetzt hier.

Unterscheidung nach Art der Übertragung (Inhaberaktie u. Namensaktie)

Wir haben gesehen: Es gibt die Inhaberaktie, es gibt die Namensaktie. Manche machen nur diese Unterscheidung. Ich mache eine dritte Unterscheidung „vinkulierte Namensaktien“.  Und das ist jetzt unser Thema.

Also wir unterscheiden Aktien nach der Art der Übertragung oder nach der Leichtigkeit der Übertragung: Wie leicht und schnell kann man eine Aktie übertragen in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien?

  • Die Inhaberaktie wird übertragen, wie alle beweglichen Dinge übertragen werden, nämlich durch Einigung plus Übergabe.
  • Bei der Namensaktie ist die Übertragung schwieriger. Da brauchen wir Einigung, Indossament, das ist ein Übertragungsvermerk auf der Rückseite, und Übergabe und zusätzlich die Umschreibung im Namensbuch der Gesellschaft.
  • Und bei der vinkulierten Namensaktie ist die Übertragen am schwierigsten, denn „vinkuliert“ kommt von vinkulum und heißt „Fessel“. Das heißt: Hier braucht man die Zustimmung der Gesellschaft, wenn man die Aktie übertragen will.

Das heißt: Von hier nach hier, von Inhaberaktien zu Namensaktie wird also die Übertragung der Aktie schwieriger. Man nennt das auch die Fungibilität. Fungibilität ist die Handelbarkeit. Die ist bei der Inhaberaktie leicht und bei der Namensaktie schwieriger.

Ja, das war‘s schon wieder.

Mein Name ist Marius Ebert.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Inhaberaktie u. Namensaktie)

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Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert