Die „Ein-EURO-GmbH“ (Unternehmergesellschaft, UG) Teil 1

I. Die Vorgeschichte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte (wieder mal) ein weitreichendes Urteil gesprochen. Unternehmensformen aus anderen EU-Ländern müssen innerhalb der EU anerkannt werden. Dies gab der britischen Limited in Deutschland großen Auftrieb. Die britische Limited ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH. Jedoch gab es vor allem einen wichtigen Unterschied. Die britsche Limited kann schon mit einer Kapitaleinlage von ca. 2 britischen Pfund gegründet werden. Und da diese Gesellschaftsform nun die höchste richterliche Anerkennung durch den EuGH gefunden hatte, gab es in Deutschland eine regelrechte "Gründungswelle" von diesen "limited Companies".

Der deutsche Gesetzgeber reagierte

Seit dem 01.11.2008 ist das anderes. Denn seitdem kann man auch in Deutschland eine GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Diese Gesellschaftsform heißt offiziell "Unternehmergesellschaft" und wird mit "UG" abgekürzt. Es ist aber lediglich eine Spielart der GmbH. Dies wird dadurch deutlich, dass kein neues Gesetz verabschiedet, sondern lediglich das GmbH-Gesetz geändert wurde.

Reduziertes Stammkapital, vereinfachte Gründungsformalitäten

Diese neue Möglichkeit, eine GmbH zu gründen, bezieht sich aber nicht nur auf das reduzierte Stammkapital. Auch die Gründungsformalitäten können standardisiert und damit einfacher und kostengünstiger abgewickelt werden. Und: diese neue Gesellschaft bringt auch Nachteile mit sich, die einzugehen man sich gut überlegen sollte.

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Mehr dazu im nächsten Beitrag.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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