Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)
Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig? Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig?
Außer NRW nur jeweils ein zuständiges Gericht pro Bundesland (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)
Nun, folgende Situation: Da ist ein Gläubiger, und dieser Gläubiger hat einen Schuldner, und der Schuldner zahlt nicht, und der Gläubiger entschließt sich, nun das gerichtliche Verfahren zu beschreiten.
→ Zuständig ist, zunächst einmal brauchen wir den Wohnsitz des Schuldners, aber zuständig ist nicht der Wohnsitz des Schuldner, sondern das ist nur der Ansatzpunkt, der Wohnsitz des Schuldners, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn der Schuldner umgezogen ist, dann ist trotzdem sein alter Wohnsitz derjenige.
→ Und zwar aus dem Wohnsitz des Schuldners leiten wir nun und ab den Gerichtsbezirk. Und zwar können wir uns hier relative Großzügigkeit leisten, denn der Gerichtsbezirk ergibt sich hier aus dem Bundesland.
Also: Um die Frage jetzt klar zu beantworten „Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig?“: Es ist das Gericht in dem Bundesland, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hatte zu dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entstanden ist.
Es gibt nämlich für dieses Mahnverfahren pro Bundesland ein zuständiges Gericht. Einzige Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen, da gibt es zwei Gerichte, je nachdem, wo der Schuldner innerhalb von Nordrhein-Westfalen wohnt. Das ist also die Antwort auf die Frage.
Sie sitzen also in der mündlichen Prüfung. Der Prüfer fragt uns: „Welches Gericht ist denn für den Mahnbescheid zuständig?“ Dann sagen wir: „Wir müssen ausgehen immer vom Wohnsitz des Schuldners. Dann kucken wir, in welchem Bundesland ist dieser Wohnsitz, und dann gibt es entsprechend dem Bundesland das zuständige Gericht, außer in Nordrhein-Westfalen sind es zwei Gerichte, da muss man genauer schauen: wo wohnt er denn innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Ansonsten ist es sehr einfach — Baden-Württemberg: sehr einfach, Bayern: sehr einfach, ja, und so weiter, und so weiter. In jedem Bundesland gibt es ein zuständiges Gericht.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert