Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht)
Hier geht es um folgende Situation: Ein Mahnbescheid ist dem Schuldner zugestellt worden, und der Schuldner reagiert nicht.
Vollstreckungsbescheid und gerichtliches Klageverfahren oder Zwangsvollstreckung (Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht)
Also die Frage, die ein Prüfer stellen könnte, wäre hier: „Was passiert, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert?“
→ Dann kann der Gläubiger, Gläubiger, Gläubiger ist der, der das Geld bekommt, Schuldner ist der, der das Geld schuldet, nur nochmals zur Orientierung hier. Also: Der Gläubiger kann nach zwei Wochen, zwei Wochen ist die Widerspruchsfrist, kann nach zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen bei Gericht, ja bei Gericht. Und die Frist dafür, also um diesen Antrag zu stellen, ist sechs Monate. Frist: sechs Monate. Also: Der Schuldner hat auf den Mahnbescheid nicht reagiert, jetzt kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Frist dafür ist sechs Monate.
→ Und wenn der Gläubiger diesen Vollstreckungsbescheid beantragt hat innerhalb der Frist von sechs Monaten, dann passiert Folgendes: Gericht stellt Vollstreckungsbescheid zu, dem Schuldner natürlich. Das Gericht stellt den Vollstreckungsbescheinigen dem Schuldner zu. Und wieder hat der Schuldner hat zwei Wochen Einspruchsfrist. Schuldner hat zwei Wochen Einspruchsfrist nach der Zustellung.
→ Und was dann passiert, das haben wir schon in anderen Videos beleuchtet, ich will es aber kurz noch mal mündlich erklären: Wenn der Schuldner nun innerhalb der zwei Wochen Einspruchsfrist den Einspruch einlegt, dann geht die Sache vor Gericht im Klageverfahren, automatisch. Wenn er das nicht tut, dann wird der Vollstreckungsbescheid wirksam, und der Gerichtsvollzieher kommt dann und macht eine Zwangsvollstreckung. Ja,
ich, ob man da zwischen noch mal als Gläubiger, wenn der Vollstreckungsbescheid da ist, die Vollstreckung initiieren muss, das weiß ich im Moment nicht auswendig, oder ob das automatisch geht. So wie ich das Verfahren einschätze, glaube ich, dass auch da der Gläubiger, wenn der Vollstreckungsbescheid wirksam geworden ist, noch einmal einen Impuls geben muss, damit die Vollstreckung wirklich passiert beziehungsweise im Prinzip noch mal die Wahl hat, ja, also der Gläubiger die Wahl hat, ob man das jetzt durchzieht und vollstreckt oder nicht, aber das ist ohne Gewähr, das weiß ich nicht jetzt aus dem Stand, und da habe ich auch keinerlei Erfahrungswerte.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert