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Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners)

Wie kann der Schuldner auf den Mahnbescheid reagieren?

Drei Möglichkeiten zu reagieren (Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners)

Wie kann der Schuldner auf den Mahnbescheid reagieren? — Im Prinzip hat er drei Möglichkeiten. Nicht, dass die alle empfehlenswert wären und nicht dass das irgendwie in dem Sinne wie Optionen zu verstehen sind, aber er hat drei Möglichkeiten:

→ Die erste Möglichkeit ist: Er zahlt. Ich zeige Ihnen gleich die Konsequenzen.

→ Die zweite Möglichkeit ist der Widerspruch, allerdings hat er dafür nur eine Frist von zwei Wochen. Zwei-Wochen-Frist.

Und das dritte ist: Er tut nichts.

→ Im Prinzip gibt es eine vierte Möglichkeit: Er legt den Widerspruch nach den zwei Wochen, also wenn die Zwei-Wochen-Frist verstrichen ist, ein. Dann ist er sozusagen bei den Konsequenzen wie hier.

Was sind die Konsequenzen?

→ Er zahlt, dann ist das Verfahren beendet, ja, dann ist alles in Ordnung, und dann hat er auch seine Ruhe.

→ Wenn er den Widerspruch einlegt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, dann ist der Ball wieder beim Gläubiger sozusagen. Der Gläubiger muss sich dann überlegen, ob er eine Klage einreicht. Dafür muss der Gläubiger erst mal die Klagegebühr bezahlen und wahrscheinlich noch einen Vorschuss an seinen Anwalt.

→ Dritte Möglichkeit: Er tut nichts oder legt den Widerspruch zu spät ein, dann ist er im Prinzip auch hierbei „er tut nichts“. Es hat nämlich die gleichen Konsequenzen: Dann wird der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid

Ja, das sind die Konsequenzen.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert