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Öffentliches u. privates Recht, Abgrenzung


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Öffentliches u. privates Recht, Abgrenzung)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und ich greife wieder eine Prüfungsaufgabe auf, und zwar wird hier gefragt nach den beiden Rechtsgebieten,  das Öffentliche Recht und das Privatrecht, und es wird gefragt nach den Unterschieden beziehungsweise eine Abgrenzung ist verlangt.

Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht (Öffentliches u. privates Recht, Abgrenzung)

  • Das Öffentliche Recht hat zu tun mit einem übergeordneten und untergeordneten Verhältnis, das heißt: Staat — Bürger. Und um ganz korrekt zu sagen muss man auch sagen: Öffentliche Verwaltung untereinander, auch das ist Öffentliches Recht. Aber entscheidend ist das hier: Staat in einer übergeordneten Position, und Bürger in einer untergeordneten Position. Entsprechend ist das Steuerrecht Öffentliches Recht, das Strafrecht ist Öffentliches Recht, das Verfassungsrecht ist Öffentliches Recht, und das Verwaltungsrecht ist Öffentliches Recht.
  • Und Privatrecht bedeutet: Bürger auf Augenhöhe, wie man so schön sagt. Gleichberechtigte Bürger auf einer Ebene – das ist das Privatrecht.

Ja, das war’s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Öffentliches u. privates Recht, Abgrenzung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert