Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Firmengrundsätze!)
Mein Name ist Marius Ebert. Wir spielen Frage und Antwort. Hier kommt die Frage, diesmal in Form einer Handlungsaufforderung: Nennen Sie die Firmengrundsätze! Handlungsaufforderung. Man könnte natürlich auch formulieren: „Wie lauten die?“, dann hätte man Fragepronomen. Kommt auf’s gleiche raus.
Grundsätze für den Namenswahl des Unternehmens (Nennen Sie die Firmengrundsätze!)
So, also „Firmengrundsätze“ ist hier das Schlüsselwort. Firmengrundsätze – und während ich das hier nochmal hinschreibe, darf ich nochmal dran erinnern: „Firma“ ist der Name. Es geht also um Grundsätze für die Namenswahl sozusagen, ja. „Firma“ ist der Name für das Handelsgewerbe des Kaufmanns. Und welchen Namen darf er wählen? Und dafür gibt es verschiedene Grundsätze.
Die Strukturzahl ist hier eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs — sechs Grundsätze gibt es, und zwar bis fünf von denen fangen an mit „Firma“. Also, ich mache statt „Firma“ einen Strich,
→ Firmenöffentlichkeit ist der erste Grundsatz. Ich hab es in dem anderen Video erläutert: Das bedeutet, dass der Kaufmann über den Notar dafür sagen dafür sorgen muss, dass Firma und Geschäftssitz ins Handelsregister kommen.
→ Dann: Firmenklarheit und Firmenwahrheit. Auch das habe ich erläutert an anderer Stelle: Es muss klar sein, was der Name sagt, darf also nicht irreführend sein, und muss wahr sein. Also Klarheit und Wahrheit sind sehr dicht beieinander.
→ Dann: Die Firmenausschließlichkeit. Firmenausschließlichkeit bedeutet, dass die neue Firma sich von bestehenden Firmen an diesem Ort unterscheiden muss, ja. „Ausschließlichkeit“ heißt „Unterscheidung“.
→ Dann: die Firmenbeständigkeit. Auch das habe ich erläutert an anderer Stelle. Das kann den Konflikt stehen zur Wahrheit. „Beständigkeit“ bedeutet: Das Handelsgewerbe wird veräußert, aber der Name wird beibehalten. Das liegt im Interesse des Käufers, denn er möchte ja gerne die Stammkunden mit übernehmen.
→ Und dann das einzige von den sechsen, das nicht mit Firma anfängt, ist das Veräußerungsverbot. Und das bedeutet: Der Name und das dazugehörende Handelsgewerbe müssen zusammen veräußert werden. Anders gesagt: Man darf den Namen nicht ohne das Handelsgewerbe veräußern. Das ist das Veräußerungsverbot.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Firmengrundsätze!)
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Alles Gute.
Marius Ebert.
© Dr. Marius Ebert