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Vorsichtsprinzip, GoB Betriebswirt/in IHK

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vorsichtsprinzip, GoB Betriebswirt/in IHK)

Hallo und herzlich willkommen zu meinen kleinen Lernvideos. Mein Name ist Marius Ebert, und heute geht es um das Vorsichtsprinzip. Und dieses Vorsichtsprinzip ist ein sogenannter  Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (Vorsichtsprinzip, GoB Betriebswirt/in IHK)

Diese Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind sozusagen guter Handelsbrauch, und sie sind teilweise im Gesetz kodifiziert, also ins Gesetz geschrieben, teilweise aber auch unbestimmte Rechtsbegriffe – das, was Kaufleute in dieser speziellen Situation für gut und richtig halten. Dieses GoB ist spezifiziert, und zwar, oder kodifiziert, im Paragraf 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB (§ 252 (1) Nr. 4 HGB), im Handelsgesetzbuch, und zwar im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, also in dem Buch, wo die Handelsbücher gesetzlich geregelt sind, die Grundlagen also, die man braucht, um einen Jahresabschluss zu erstellen.

Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip (Vorsichtsprinzip, GoB Betriebswirt/in IHK)

Und wir schauen uns das mal genauer an: § 252 (1) Nr. 4 HGB ist also der relevante Paragraf für das Vorsichtsprinzip. Und dort steht drin: Es ist vorsichtig zu bewerten. Es handelt sich also um einen Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung der Bewertung, ein GoB der Bewertung. Es gibt auch noch GoB der Dokumentation zum Beispiel, dass man zu jeder Buchung einen Beleg braucht. Hier geht es also um GoB der Bewertung.

Und dieses Vorsichtsprinzip, wenn wir den Paragrafen weiterlesen, kommt in zwei Ausprägungen daher:

  • Nämlich das eine ist das Realisationsprinzip,
  • und das andere das Imparitätsprinzip.

Fangen wir mal hier an: Imparität heißt ja nichts anderes als Ungleichheit, also das Ungleichheitsprinzip,

und das (Realitätsprinzip) bedeutet faktisch, dass realisierte unrealisierte Gewinne anders zu behandeln sind als unrealisierte Verluste. Das Realisationsprinzip besagt, dass ich Gewinne erst realisieren darf zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung, das heißt der Rechnungsstellung in der Praxis, ja, unrealisierte Gewinne darf ich nicht aktivieren oder darf ich nicht bilanzieren genauer gesagt, das ist das Ungleichheitsprinzip.

Also das Realisationsprinzip bezieht sich auf die Gewinne, die ich erst realisieren darf, wenn sie am Markt bestätigt sind, und darunter versteht man den Zeitpunkt der Lieferung und Leistung. In dem Moment darf ich buchen per Forderung an Umsätze, Erlöse und an Umsatzsteuer, vorher nicht.  

Und das Imparitätsprinzip bezieht sich vor allem auf die Verluste, denn unrealisierte Verluste muss ich anders behandeln als unrealisierte Gewinne. Unrealisierte Gewinne, noch nicht am Markt bestätigte Gewinne darf ich nicht bilanzieren, unrealisierte Verluste muss ich bilanzieren, was faktisch bedeutet: Die muss ich abschreiben. Wenn mir also mein Lagerbestand verdirbt, dann muss ich abschreiben, obwohl ich das am Markt noch gar nicht bestätigt bekommen habe.

Das ist also das Vorsichtsprinzip, und dieses Vorsichtsprinzip ist nach wie vor ein ganz zentrales Prinzip des deutschen Handelsrechts, ja, während man bei den angelsächsischen Bilanzierungsprinzipien, also IFAS oder US GAAP durchaus das anders sieht, ist nach wie vor das ein Grundprinzip – Vorsichtsprinzip, um die Gläubiger zu schützen, also Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz gehen sehr stark Hand in Hand.

Ja, das war’s. Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vorsichtsprinzip, GoB Betriebswirt/in IHK)

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Vielen Dank.

Alles Gute.

 

© Dr. Marius Ebert