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BR-Mitglieder, Kündigung


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IHK-Prüfung entschlüsselt (BR-Mitglieder, Kündigung)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Mindmap geht es um die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern. Das ist eine Mindmap aus dem PFK – Personalfachkaufmann- oder frau.

Und die Rechtsgrundlage, denn das ist natürlich eine arbeitsrechtliche Frage, die Rechtsgrundlage ist vor allem der § 15 Kündigungsschutzgesetz und der § 103 Betriebsverfassungsgesetz.

Vorweg: Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft. Das muss man immer im Hinterkopf behalten, um den Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern zu verstehen.

Ordentliche und die außerordentliche Kündigung(BR-Mitglieder, Kündigung)

Es gibt zwei Arten der Kündigung, nämlich die ordentliche und die außerordentliche, die man auch fristlose nennt.

Kurz eben dazwischen: Diese Mindmap gibt es unter www.spasslerndenk-shop.de als PDF zum Herunterladen.

So, zurück hier zum Thema: Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

  • Die ordentliche Kündigung, hier kommt der §15 Kündigungsschutzgesetz ins Spiel, ist nicht möglich. Und zwar beginnt diese Schutzschrift, also dieses Unmöglichmachen der Kündigung, schon mit der Aufstellung auf der Wahlliste. Wenn jemand auf der  Wahlliste steht, hat er bereits diesen Kündigungsschutz. Nur wenn er dann nicht gewählt ist, verliert er den Kündigungsschutz wieder. Und: Der Kündigungsschutz endet 1 Jahr nach Beendigung der Betriebsratsmitgliedschaft. Also selbst wenn man nicht mehr im Betriebsrat ist, hat man noch 1 Jahr den Kündigungsschutz laut § 15. Schauen Sie bitte ins Gesetz, da steht: Die ordentliche Kündigung geht nicht. Gleiches gilt für Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung, werden im §15 kündigungsschutztechnisch genau gleich behandelt.
  • Anders sieht es aus bei der außerordentlichen Kündigung, denn die außerordentliche Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht immer möglich. Sie muss immer möglich sein, denn die außerordentliche Kündigung ist gekoppelt an eine Unzumutbarkeit. Und das muss auch bei einem Betriebsrat möglich sein, nur: Sie ist manchmal schwierig. So auch hier. Der § 103 Betriebsverfassungsgesetz sagt, dass man für die außerordentliche Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats braucht, und wenn man die nicht bekommt, muss man vor’s Arbeitsgericht und die Zustimmung des Betriebsrats ersetzen lassen. Also: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist möglich, aber schwierig, weil an die Zustimmung der übrigen Betriebsratsmitglieder gebunden.

Das war’s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (BR-Mitglieder, Kündigung)

Gehen Sie in den Shop www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie oben in der Leiste auf „Gratis Herunterladen“, und da finden Sie die Mindmap.

Alles Gute!

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert