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IHK-Prüfung entschlüsselt (BilMoG, wichtigste Neuerungen)
Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und ich möchte mich in diesem Video dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz widmen…
3 wichtige Änderungen (BilMoG, wichtigste Neuerungen)
… und möchte fokussieren auf in meiner Sicht die 3 wichtigsten Änderungen in diesem Gesetz.
Und zwar sind das folgende:
- Das erste ist das Maßgeblichkeitsprinzip, welches durch das BilMoG abgeschafft wurde. Maßgeblichkeit bedeutete die Kopplung der HB (Handelsbilanz) an die StB (Steuerbilanz), d.h. sehr vereinfacht ausgedrückt: „So, wie du’s in der HB machst, musst du’s auch in der StB machen“. Es gab sogar eine umgekehrte Maßgeblichkeit, da kam die Vorschrift aus dem Steuerrecht; musste man erst in der HB ansetzen, damit es dann für die StB maßgeblich wurde. Und diese ganzen Verbindungen hat man nun durchtrennt. Das bedeutet, man kann eine HB unabhängig machen von einer StB. Früher hatte das MGP zur Folge, dass man jede handelsbilanzielle Überlegung bezahlen musste über Steuern, d.h. wenn man in der HB so ein bisschen höher ging mit seinen Vermögenswerten in der Bewertung, dann musste man dafür bezahlen, weil der Gewinn entsprechend auch höher wurde. Das ist nun abgeschafft; die vielleicht wichtigste strukturelle Veränderung.
- Das zweite ist die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte, und zwar immaterieller selbstgeschaffener Vermögensgegenstände. Das war vorher strikt verboten; jetzt ist die Tür ein kleines bisschen aufgegangen. Schauen Sie bitte in den §248 (2), da finden Sie die kleine, kleine Möglichkeit, teilweise selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen zu aktivieren. Nach wie vor verboten ist es für Kundenlisten, für die selbstgeschaffene Marke und für andere Dinge, d.h. das Verbot ist im Grunde noch immer stärker als die Erlaubnis. Aber immerhin, die Tür ist ein klein wenig aufgegangen. Bilanzierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ist nun zumindest teilweise erlaubt.
- Und das dritte bezieht sich auf die sogenannten Aufwandsrückstellungen. Die Aufwandsrückstellungen sind gestrichen. „Aufwandsrückstellungen“ war ein großer bilanzmanipulatorischer Posten, d.h. ein Schminktopf, wenn Sie so wollen. Ein Schminktopf, mit dem man sich hässlich schminken konnte, d.h. in der HB seine Gewinne reduzieren konnte, indem man Rückstellungen bildete. Man bucht ja per Aufwand an Rückstellung, d.h. jede Rückstellung erhöht den Aufwand, und damit konnte man im Jahresabschluss seine Gewinne reduzieren und dadurch weniger Steuern bezahlen. Diese Aufwandsrückstellung hat man komplett gestrichen, d.h. der Posten Rückstellung oder die Möglichkeit, Rückstellung zu bilden, ist stark eingeschränkt worden.
So. Das sind in meiner Sicht die drei wichtigsten Änderungen im BilMoG, das natürlich dann umgesetzt wurde im Handelsgesetzbuch, d.h. wenn Sie sich ein neues HGB kaufen, finden Sie das in den entsprechenden Paragraphen.
Ja, das war’s.
IHK-Prüfung entschlüsselt (BilMoG, wichtigste Neuerungen)
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© Dr. Marius Ebert