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Besitz u. Eigentum


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Besitz u. Eigentum)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir klären zwei Begriffe, nämlich die Begriffe Besitz und Eigentum.

Einordnung im BGB (Besitz u. Eigentum)

Aber zunächst einmal muss uns klar sein, wo wir sind. Wir sind im Sachenrecht, und das Sachenrecht steht im dritten Buch BGB, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragrafen 854 ff. Ja, wir unterscheiden das Schuldrecht, Verpflichtungsgesetze und Sachenrecht sind Verfügungsgeschäfte, und da wiederum unterscheiden wir Besitz und Eigentum.

Abgrenzung der Begriffe (Besitz u. Eigentum)

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft, die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, also zum Beispiel einen Stuhl besitzen heißt noch lange nicht, Eigentümer des Stuhls zu sein. Wenn man in einem Restaurant auf einem Stuhl sitzt, dann ist man Besitzer des Stuhls, aber nicht Eigentümer.

Der Mieter, wäre ein Beispiel, der Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Eigentümer ist der Vermieter, denn Eigentum ist die rechtliche Herrschaft, und das kann auseinanderfallen, muss es natürlich nicht. Wenn der Eigentümer im eigenen Haus wohnt, ist er Eigentümer und Besitzer in Personalunion. Aber wenn er Vermieter ist, dann ist er der Eigentümer, und der Besitzer ist der Mieter der Mietsache.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Besitz u. Eigentum)

Ja, das war‘s schon wieder. Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de de wenn Sie weiterkommen wollen, wenn Sie leichter und schneller lernen wollen. Ich bin Schnellern-Experte. Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert