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Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Willkommen, mein Name ist Marius Ebert. Wir starten eine kleine Video-Serie über den befristeten Arbeitsvertrag. Diese Mindmap gibt es wie immer unter www.spasslerndenk-shop.de. In der oberen Leiste unter „Gratis herunterladen“. Hier steht PFK, das heißt das ist Teil des Lehrmaterials für den Personalkaufmann/frau.

Eine Mindmap nimmt man wahr, indem man die Hauptstrukturen wahrnimmt.

  • Möglichkeiten der Befristung
  • Befristung unbegrenzt möglich
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Formulierung der Befristung
  • und dann – hier werden wir in weitere Mindmaps gehen – Befristungen ohne und mit sachlichen Grund und
  • was passiert wenn ich unwirksam befristet habe.

Möglichkeiten der Befristung (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Hier geht es nun um die Möglichkeiten der Befristung. Wir unterscheiden

  • Befristungen ohne sachlichen Grund und
  • Befristungen mit sachlichem Grund.

Die Rechtsgrundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz für die Befristung ohne sachlichen Grund. Für die Befristung mit sachlichem Grund gibt es im Teilzeitbefristungsgesetz eine beispielhafte Auflistung. Ansonsten gilt die Vertragsfreiheit. Erste Frage: Warum hat der Gesetzgeber die Befristung so eng begrenzt? Antwort: Hätte er das nicht getan, wäre es gekommen zu einer Aushebelung des Kündigungsschutzes. Denn: Wenn der Arbeitgeber ohne irgendeine Grenze Arbeitsverträge befristen kann, dann tut er das auch, lässt die Arbeitsverträge auslaufen mit den Mitarbeitern, von denen er sich trennen will, und verlängert mit den anderen. Das heißt: Die Dynamik würde sich komplett umdrehen. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch durch Zeitablauf, ein befristeter Arbeitsvertrag endet nur, wenn der Arbeitgeber aktiv wird. Also: In einem Fall braucht er nicht aktiv zu sein, sondern nur die Uhr für sich arbeiten lassen, im andern Fall bei unbefristeten Arbeitsverträgen muss aktiv werden, er muss die Kündigung sozial rechtfertigen, er muss dem Betriebsrat hören und und und. Das alles würde ausgehebelt, würde man die Befristung großzügiger gestalten.

Unbegrenzte Befristung (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Allerdings ist demzufolge die Befristung unbegrenzt möglich, wenn kein Kündigungsschutz besteht. Dann gibt es auch nichts, was man aushebeln kann. Oder bei älteren Arbeitnehmern – die Bedingung schauen wir uns noch genauer an – schauen Sie den §14 Absatz 3 Teilzeitbefristungsgesetz.

Kündigungsmöglichkeiten (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

Kündigungsmöglichkeiten. Wie kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

  • Zunächst mal außerordentlich. Warum? Weil außerordentliche Kündigung immer möglich ist. In jeder Konstellation ist die außerordentliche Kühlung möglich, denn die außerordentliche Kündigung hat zu tun mit Unzumutbarkeit, unzumutbares Verhalten, und das muss immer möglich sein, sich von so jemandem zu trennen, der sich unzumutbar verhält. Rechtsgrundlage 626 BGB gilt natürlich auch beim befristeten Arbeitsvertrag.
  • Die ordentliche Kündigung geht nicht. Warum? Weil das Ende von Anfang an eingeplant ist. Es ist eben ein befristeter Arbeitsvertrag. Sie geht doch, wenn einzelvertraglich vereinbart. Die ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn einzelvertraglich vereinbart.

Okay, das war’s zunächst. Weiter geht es im nächsten Video. Bis dann, alles Gute.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Befristeter Arbeitsvertrag, Teil 1)

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© Dr. Marius Ebert