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Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Willkommen zurück. Es geht weiter mit der Äquivalenzziffernkalkulation.

Wir haben gesehen, das ist eine Spielart der Divisionskalkulation – schauen Sie bitte Video Teil 1 – das heißt, wir haben folgende Struktur: Wir haben im Zähler undifferenziert alle Kosten; undifferenziert, also nicht unterschieden in fixe und variable oder Einzel- und Gemeinkosten, und im Nenner verschiedene Sorten.

Sorten sind Varianten (Sorten mit „o“), Varianten eines Grundprodukts.

Beispielaufgabe (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Und jetzt schauen wir uns mal eine kleine Aufgabe an:

Nehmen wir an, wir haben eine Sorte B, das ist unsere Bezugssorte, und die Sorte A ist 20 Prozent teurer, und die Sorte C ist zehn Prozent billiger als die Sorte A

Schritt 1: Ermitteln der Äquivalenzziffern  (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Dann haben wir unsere Äquivalenzziffer. Diese Äquivalenzziffern drücken das kostenmäßige Verhältnis dieser beiden Sorten, also A und C, zur Bezugssorte aus.

Die Äquivalenzziffer (AZ) ist hier (A) 1,2 — 20 Prozent mehr, die Bezugssorte B kriegt immer die Äquivalenzziffer 1, und 10 Prozent weniger drückt sich aus über 0,9.

Jetzt stellen wir uns weiter vor, die produzierten Mengeneinheiten (ME) seien bei Sorte A 100 Stück, bei Sorte B 80, und bei Sorte C ebenfalls 100 Stück.

Das sind Zahlen, die ich jetzt einfach mehr oder weniger willkürlich gewählt habe.

So, und unsere Gesamtkosten GK oder K, die im Zähler stehen, seien 29.000 Euro. Auch diese Zahl ist gewählt als Beispielzahl für diese Aufgabe.

Schritt 2: Umrechnung (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Jetzt rechnen wir das um. Jetzt kommt hier die Umrechnung.

Wenn ich hundert Mengeneinheiten von Sorte A produziere, entspricht das kostenmäßig 120 Mengeneinheiten der Bezugssorte, multipliziert mit 1,2. Hier (bei B) ändert sich nichts — 80 mal 1 ist 80, und das (bei C) entspricht in 90 Mengeneinheiten der Bezugssorte kostenmäßig.

Wenn ich diese drei Mengeneinheiten aufaddiere, komme ich auf 120+80= 200+90 sind 290.

Das sind 290 Mengeneinheiten der Bezugssorte.

Schritt 3: Divisionskalkulation (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Und jetzt mache ich wieder meine ganz normale Divisionskalkulation:

 K durch x

Ich habe den Nenner gleichnamig gemacht und komme auf 100 Euro pro Stück, aber der Bezugssorte. Und das rechne ich jetzt wieder um: Hundert Euro der Bezugssorte, wenn A 20 Prozent teurer ist, dann kostet A 120 Euro pro Stück, B kostet 100 Euro pro Stück — das ist das, was wir gerade hier errechnet haben –, und C kostet 90, 90 Euro (das soll eine „9“ sein), 90 Euro pro Stück.

Ja, das ist es im Grunde schon.

Im nächsten Video schauen wir uns noch die Prämissen dieses kleinen Modells hier an.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

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Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert