Schlagwort-Archive: a.o. Kündigung Mindmap

a.o. Kündigung Mind Map


Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 408
ARVE Fehler: need id and provider

Mindmap gratis herunterladen (a.o. Kündigung Mindmap)

 

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und anhand einer Mindmap möchte ich das Thema „außerordentliche Kündigung“ erklären. Diese Mindmap bekommen Sie wie immer unter www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie in der oberen Leiste auf Herunterladen, dort gibt es die MindMap gratis als PDF.

Also außerordentliche Kündigung. Sehen Sie diese Mindmap: Hauptäste wahrnehmen, Strukturen wahrnehmen.

Rechtsgrundlage § 626 BGB (a.o. Kündigung Mindmap)

Hier geht es los. Zunächst mal die Rechtsgrundlage 626 BGB, und der 626 BGB stellt ab im Absatz 1 auf die Unzumutbarkeit, das heißt eine fristlose, eine außerordentliche Kündigung ist ja eine fristlose Kündigung, koppelt sich an den Tatbestand der Unzumutbarkeit, und das ist zu bewerten anhand der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen. Es ist immer eine Einzelfallregelung. Das ist sehr, sehr wichtig zu verstehen. Man kann also nicht sagen „Wer das und das macht, bekommt die fristlose Kündigung“. Das hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab, die der Richter im Einzelnen zu werten hat. Und wenn diese Unzumutbarkeit da ist, übrigens Unzumutbarkeit außerordentliche Kündigung geht Arbeitgeber-seitig, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, aber es geht auch Arbeitnehmer-seitig, auch der Arbeitnehmer kann außerordentlich kündigen, wenn Umstände eingetreten sind, die es für ihn unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis normal, nämlich fristgerecht zu beenden. Dann kann auch er fristlos kündigen. Aber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen, aber nicht zwei Wochen ab Tatbestand, sondern zwei Wochen ab Kenntnisnahme. Sehr wichtig, im 626 Absatz 2 BGB ist das geregelt. Schauen Sie bitte auch immer ins Gesetz. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Schauen Sie ins Gesetz.

Warum hat man das gemacht – zwei Wochen ab Kenntnisnahme? Der Sinn dieser Frist ist: keine Bevorratung von Gründen. Wenn der, zum Beispiel nehmen wir die Arbeitgeber-seitige Kündigung, der Arbeitgeber bekommt Kenntnis von etwas Unzumutbaren, das der Arbeitnehmer gemacht hat, dann sagte er „Nein, im Moment brauche ich den, aber in drei Wochen, da ist die Messe vorbei, und dann schmeiße ich den raus…“ Das darf nicht sein. Also man darf solche Gründe nicht ins Vorratsregal legen und sie dann nutzen, wenn es einem passt.

Mitwirken des Betriebsrates — § 102 BetrVG (a.o. Kündigung Mindmap)

Mitwirken des Betriebsrates — § 102 Betriebsverfassungsgesetz: Der Betriebsrat kann ihr nicht widersprechen, sondern er kann nur Bedenken anmelden. Dies nur innerhalb von drei Tagen. Form und, formgerecht und vor allem auch fristgerecht. Formgerecht bedeutet schriftlich, und fristgerecht innerhalb von 3 Tagen, denn der Betriebsrat muss ja vor jeder Kündigung gehört werden. Das ist, und ab dann läuft die Dreitagesfrist.

Verdachtskündigung (a.o. Kündigung Mindmap)

Und dann gibt es noch die sogenannte Verdachtskündigung. Das ist auch eine außerordentliche Kündigung, und zwar wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Da braucht es also nicht die Verurteilung, aber den Verdacht auf eine Straftat, aber nur unter engen Voraussetzungen. Es braucht objektive Tatsachen, es braucht einen dringenden Verdacht, es muss sein ein erheblicher Verstoß, der Arbeitnehmer muss gehört werden und, das wichtigste vielleicht, auch entlastende Dinge müssen berücksichtigt werden. Ganz leicht ist ein Verdacht da, und dann schaut man nur noch durch die Brille des Verdachtes und berücksichtigt nicht mehr die entlastenden Dinge, und das ist ganz, ganz wichtig, dass man auch schaut: Was kann ihn entlasten.

Und wenn der Arbeitnehmer dann im Strafverfahren freigesprochen wird, hat er eventuell Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn keine anderen gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Das ist natürlich ein bisschen schwammig formuliert, ja, andere Gründe könnten sein, dass der Verdacht doch so stark ist, dass alle davon ausgehen, dass er diese schlimme Sache gemacht haben und deswegen als Kunden nicht mehr kommen, und das könnte ein gewichtiger Grund sein. Ist auch immer eine Frage des Einzelfalls, und wenn der Arbeitnehmer nicht selber erhebliche Gründe für den Verdacht geliefert hat, indem er zum Beispiel hier auf das Hören keine Auskunft gegeben hat.

Mindmap gratis herunterladen (a.o. Kündigung Mindmap)

Das sind die wesentlichen Dinge zur außerordentlichen Kündigung. Wie gesagt: Mindmap unter www.spasslerndenk-shop.de.

Alles Gute.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert