Leitender Angestellter nach BetrVG

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Leitender Angestellter nach BetrVG)

Hier in diesem Video geht es um den Leitenden Angestellten, oder die Leitende Angestellte natürlich, und zwar nach Betriebsverfassungsgesetz: Wann ist jemand Leitender Angestellter oder wann ist jemand Leitende Angestellte nach Betriebsverfassungsgesetz?

Drei Bedingungen (Leitender Angestellter nach BetrVG)

Die Rechtsgrundlage ist im Wesentlichen der Paragraf 5, Absatz 3 eben jenes Betriebsverfassungsgesetzes.

Und in diesem § 5, Absatz 3 sind 3 die Bedingungen formuliert:

→ Einmal ist jemand leitender Angestellter nach Betriebsverfassungsgesetz, wenn er selbstständig Beschäftigte einstellen und entlassen darf, ja. das „und“, ich schreibe es mal aus, einstellen und entlassen darf,

→ wenn er Generalvollmacht oder Prokura hat

→ und im Wesentlichen eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erfüllt.

Und jetzt Achtung: Diese drei Regelungen in § 5 Absatz 3 sind mit „oder“ verknüpft. Oder. Hier steht ein „und“: selbständig Beschäftigte einstellen und entlassen, aber wenn einer dieser drei Bedingungen gilt, das ist also hier § 5, Absatz 3, Nummer 1, Hier gilt ein „und“, aber im Verhältnis zu hier Nummer 2 gilt ein „oder“, und im Verhältnis zu hier Nummer drei gilt wieder ein „oder“.

Das sind also die Regeln. Und Sie sehen: Es ist relativ kompliziert, einen leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz zu definieren. Vor allem dieses dritte „im Wesentlichen eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erfüllt“ — was bedeutet „eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erfüllen“? Ja, was ist das im Einzelfall? Da müsste man mal in die Kommentierung reinschauen zum Betriebsverfassungsgesetz, dann wird man feststellen: Es gibt nicht nur eine Kommentierung, sondern mehrere, ja, das ist also relativ kompliziert im Einzelfall festzulegen, vor allem wenn es hier um Nummer 3 geht. Nummer 1 und Nummer 2 lässt sich noch relativ leicht messen, Nummer 3, da wird es schwierig.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Leitender Angestellter nach BetrVG)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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