Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewährleistungspflichten des Verkäufers)
Willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem kleinen Video geht es um die Gewährleistungspflichten des Verkäufers – Gewährleistungspflichten des Verkäufers, also verbalisiert ausgedrückt: Was muss der Verkäufer gewährleisten?
Rechts- und Sachmängelfreiheit gem. §433 BGB (Gewährleistungspflichten des Verkäufers)
Und diese Gewährleistung bezieht sich auf die zu verkaufende Ware, und diese zu verkaufende Ware muss zwei Bedingungen erfüllen. Und zwar ist das geregelt in den §§ 433 ff BGB, hier speziell der 433.
Und zwar muss die Ware sein frei. Sie muss sein frei:
- und zwar einmal von Rechtsmängeln
- und sie muss frei sein von Sachmängeln, muss also einwandfrei funktionieren, muss das tun was sie tun soll.
Frei von Rechtsmängeln bedeutet, dass die Ware dem Verkäufer wirklich gehören muss, ja, dass er also nicht etwas verkauft, was ihm gar nicht gehört zum Beispiel.
Das sind die Gewährleistungspflichten des Verkäufers.
Schauen Sie auch bitte in die entsprechenden Paragrafen. Das ist der besondere Teil des Schuldrechts im BGB.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewährleistungspflichten des Verkäufers)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Alles Gute.
© Dr. Marius Ebert