Datenschutz, Fallstudie, Teil 1


Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 408
ARVE Fehler: need id and provider

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und in dieser Videoserie zeige ich Lösungen zu Prüfungsfragen.

Inhalt der Fallstudie (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Wir haben hier eine kleine Fallstudie zum Datenschutz, und zwar geht es darum, Management by Objectives in einem Unternehmen einzuführen oder es ist schon eingeführt. Und Management by Objectives ist ja Führen durch Zielvereinbarung, Und die Idee ist jetzt, Ziele und Zielerreichung verbunden mit dem Mitarbeiter, der diese Ziele sich gesteckt hat und den Zielerreichungsgrad in einem Datenverarbeitungssystem zu erfassen und dann auch Zugriffe zu gestalten auf diese Information.

Fragen bei der Umsetzung (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

So, und das wirft nun verschiedene Fragen auf, nämlich zunächst einmal

  • Welche Gesetze sind hier zu beachten, wenn man diese Idee umsetzen möchte?
  • Dann ist die Frage: Mit wem muss man das abstimmen?
  • Und dann ist die Frage: Warum muss man das abstimmen?

Nun, zunächst einmal: Welche Gesetze?

Wir haben hier zwei Gesetze: Wir haben einmal das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), und wir haben das Betriebsverfassungsgesetz (BtrVG).

Und daraus ergibt sich auch sofort die Antwort für die nächste Frage: Mit wem ist das Ganze abzustimmen? Mit dem Datenschutzbeauftragten und mit dem Betriebsrat.

Und warum ist das so? Nun, weil das im Gesetz so steht. Vor allem, weil es im § 87 Abs 1 Nr. 6 im Betriebsverfassungsgesetz steht. Da steht nämlich eine Vorschrift, die sagt, dass der Betriebsrat zwingend mitbestimmungspflichtig ist, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die Verhalten von Mitarbeitern überwachen können, erfassen und überwachen können. Das sind natürlich Kameras, die man anbringt, aber das sind auch solche Systeme. Denn wenn man Ziele und Zielerreichung erfasst, dann kann man natürlich spätestens über die Zielerreichung das Verhalten der Mitarbeiter dort ablesen, also arbeitet jemand intensiv an seinen Zielen, kommt er vorwärts oder arbeitet jemand nicht so intensiv an seinen Zielen und kommt nicht vorwärts? Das ist also Verhalten, das man ablesen, und das ergibt sich aus dem § 87, Abs 1, Nr 6 BetrVG.

Ich rate sowieso, den § 87, der hat zwei Absätze, Abs (1) und Abs (2), intensiv zu studieren, weil es eine der zentralen Vorschriften ist, für zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Also ganz wichtiger Paragraf, auch die anderen Nummern, das ist ja jetzt die Nummer 6 hier, auch die anderen Nummern sind wichtig. Im Moment jetzt nicht für diese Frage, aber für andere Fragen. Das heißt, wenn Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten, sollten Sie irgendwann mal in der Vorbereitung diese Paragrafen mal studiert haben.

OK. Das war Teil 1. Wir sehen uns dann wieder in Teil 2.

Alles Gute.

Marius Ebert

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 1)

Was ich nicht vergesse, weil ich es nie vergesse, ist der Hinweis auf meinen Shop. Klicken Sie und gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de, weil Sie dort die Lernhilfen finden, die Sie brauchen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert