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RA Praetorius, Holger: Schweigen…wochenlang

Kurzfassung: NICHT ZU EMPFEHLEN. Nach drei Monaten habe ich das Mandat wegen Untätigkeit wieder gekündigt. Im Dezember 2015 hatte ich Herrn Rechtsanwalt Holger Praetorius (Prätorius) aus Heidelberg mandatiert.

Der folgende Text ist eine leicht überarbeitete Version meines Beschwerdeschreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

I. Vorgeschichte

Anfang Dezember 2015 kontaktierte ich Herrn Rechtsanwalt Holger Praetorius in Heidelberg und fragte, ob er eine Strafanzeige gegen einen Dritten für mich aufsetzen und einreichen könne. Es kam zu einem kurzen Telefonat, in dem Herr Rechtsanwalt Praetorius mir sagte, dass er eine sehr hohe Auslastung habe und erst im Januar 2016 dazu käme. Ich wiederum sagte bei diesem Telefonat, dass der Sachverhalt bereits recht gut aufbereitet sei, war aber damit einverstanden, dass die Bearbeitung erst im Januar erfolgt. Ich schickte den aufbereiteten Sachverhalt an Herrn RA Holger Praetorius.

Herr RA Paetorius schickte mir daraufhin noch einige Dokumente zur Unterschrift, die ich am 16. Dezember unterschrieben per E-Mail zurücksandte, sodass man sagen kann, dass am 16. Dezember 2015 der Auftrag an Herrn RA Praetorius offiziell erteilt wurde.

RA Praetorius

II. Verstoß gegen § 11 (2) BORA

Der Januar 2016 kam und ging, ohne dass von Seiten des Herr RA Praetorius irgendetwas passierte. Ebenso kam der Februar 2016 und ging ohne dass ich etwas hörte. Am 17. März schickte ich schließlich eine E-Mail-Anfrage an Herrn RA Praetorius und bat um Sachstandsmitteilung. Die E-Mail wurde verschickt am 17. März 2016 um um 08 : 21 Uhr. Ich setzte eine Frist für diese Sachstandsmitteilung für den 21. März bis spätestens 12:00 Uhr. Der Termin kam und ging, ohne dass Herr Praetorius in irgendeiner Weise reagierte.

§ 11 (2) der BORA lautet bekanntlich (Hervorhebungen von mir):

“Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.”

Weder hat Herr RA Praetorius unverzüglich reagiert, noch hat er innerhalb der gesetzten Frist reagiert. Eine Reaktion auf diese Email kam erst am nächsten Tag, dem 22.03.2016. Dazu gleich mehr.

III. Verstoß gegen § 11 (1) BORA

§ 11 (1) BORA lautet bekanntlich (Hervorhebungen von mir):

“Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.”

Wie bereits oben dargelegt, wurde der Auftrag am 16. Dezember des letzten Jahres erteilt. Ich hatte mich damit einverstanden erklärt, dass die Bearbeitung erst im Januar 2016 passieren sollte. Da ich den Fehler gemacht habe, dies nicht zu präzisieren, muss ich also Herrn Rechtsanwalt Praetorius die maximal mögliche Interpretation dieser Vereinbarung konzidieren. Dies wäre der 31. Januar 2016 gewesen.

Aber nicht nur im Januar 2016 passierte nichts, auch der Februar mit seinen diesmal 29 Kalendertagen ging vorbei, ohne dass ich etwas hörte. Schließlich schrieb ich dann eine  E-Mail am 16.03.2016, also weitere zwei Wochen später.

Bei maximaler Interpretation der telefonischen Vereinbarung vom Dezember 2015 zu Gunsten von Herrn Rechtsanwalt Praetorius, addieren sich hier weitere sechs Wochen, sodass von einer angemessenen Zeit zur Bearbeitung nach meiner Auffassung nicht mehr die Rede sein kann.

Insgesamt sind seit Auftragsvergabe drei Monate ins Land gegangen, ohne dass mir irgendein Ergebnis vorlag.

                                   

Nachdem Herr RA Praetorius die Fristsetzung meiner Mail vom 17.03.2016 ignoriert hatte, kündigte ich schließlich das Mandat zunächst per Fax und dann nochmal per Mail mit angehängtem Kündigungsschreiben am 21.03.2016 um 10.07 Uhr.

Herr RA Praetorius reagiert darauf einen Tag später, also am 22.03.16 mit dem bereits oben erwähnten Schreiben, das um 10 : 27 Uhr bei mir einging. Darin kündigte Herr Praetorius das bereits von mir am Vortag gekündigte Mandat.

Für mich ist das Ganze eine ähnlich schlechte Erfahrung, wie mit der Rechtsanwaltskanzlei Zipper und Partner in Schwetzingen, insbesondere RAin Katharina Schimmel. Beide Anwaltskanzleien, sowohl Zipper und Partner in Schwetzingen, wie auch Praetorius und Schroeder in Heidelberg, sind  Rechtsvertretungen, die ich in Zukunft meiden werde.

(Bildnachweis: Pixarbay)

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