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OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie hier entwickele ich Lösungen zu Prüfungsfragen. Und zwar geht es hier um ein Gebiet, nämlich die Gesellschaftsform, und zwar geht es um OHG und KG. Und gefragt ist nach Gemeinsamkeiten.

Gemeinsamkeiten zwischen OHG und KG (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Gemeinsamkeiten zwischen OHG und KG:

  • Nun, beides sind Personengesellschaften.
  • Beide sind sie geregelt im HGB. Die KG ist eine Sonderform der OHG. Da werden also im HGB noch, wird nur das geregelt, was die KG besonders macht. Also beide sind im HGB geregelt.
  • Beide machen ihre Bilanzierung nach HGB.
  • Beides sind Gesellschaften, „offene Handelsgesellschaft“ und „Kommanditgesellschaft“, das heißt: Sie brauchen mindestens 2 Personen. Witzigerweise bei der GmbH gilt das nicht. Eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann einer sein. Hier bei den Personengesellschaften brauchen wir mindestens zwei, damit es eine Gesellschaft ist.
  • Dann die Besteuerung ist auch gleich. Wie findet die Besteuerung statt? – Die Gesellschaft selber wird besteuert mit Gewerbesteuern und die Gesellschafter mit Einkommenssteuer. Also in beiden Formen gleich: OHG und KG, die werden auch gleich besteuert.

OK, das soll genügen als Gemeinsamkeit.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHK;KG, Gemeinsamkeiten, Teil 1)

Im nächsten Video schauen wir uns dann die Unterschiede zwischen der OHG und der KG an.

Bis gleich.

© Dr. Marius Ebert

 

Präsentation: Du sollst nicht langweilen! (Fachgespräch), Teil 1

Die Präsentation der Projektarbeit mit Power Point zu machen ist üblich. Aber die meisten Powerpoint-Präsentationen sind langweilig und schlecht. Hier die entscheidenden Tipps, wie Sie für Ihre Präsentation eine gute Note erzielen können.

1. Regel: Das „Wie“ ist mindestens genauso wichtig, wie das „Was“!

Üben Sie zu Hause vor dem Spiegel Gestik und Mimik. Zeigen Sie etwas, das Ihre Ausführungen unterstreicht. Setzen Sie Körpersprache bewusst ein.

presentation

 

2. Regel: Dynamische statt statische Folien!

Statische Folien zeigen können alle. Sie zeigen Folien, die sich vor den Augen der Zuschauer Schritt für Schritt entwickeln, indem nacheinander zusätzliche Informationen eingeblendet werden.

3. Regel: Blickkontakt ist wichtiger als das Anstarren Ihrer Folien!

Sie stehen im Mittelpunkt Ihrer Präsentation, nicht Ihre Folien. Suchen Sie den Blickkontakt zu Ihren Zuschauern, anstatt sich im halbdunklen Raum zu verstecken.

4. Regel: Entspannen Sie Ihre Zuschauer!

Ein Cartoon zum Einstieg oder eine humorvolle Bemerkung schafft eine positive Stimmung.

5. Regel: Positives zuerst!

Üblich ist es, erst den negativen Ist-Zustand zu zeigen und dann den gewünschten Soll-Zustand. Machen Sie es anders: Nennen Sie erst kurz den gewünschten Soll-Zustand nach dem Motto „I have a dream“. Dann können Sie den (negativen) Ist-Zustand aufzeigen und den Weg zum gewünschtenZiel entwickeln.

(Quelle: Wirtschaft und Wieiterbildung 07/08_07 Artikel: Irene Winter: Powerpoint muss nicht langweilig sein), Quelle des Bildes: fotolia).

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche Begleitung, Projektarbeit, was sie ist und was sie nicht ist, Projektarbeit, Themenwahl, Teil 2, Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2, Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

Komplette Videocoachings zur Projektarbeit und zum Fachgespräch:

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Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

   

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Das Blog vom Spaßlerndenk-Verlag

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Personalfachkaufmann/frau: Wenn man einen Anwalt braucht

Manchmal lässt sich Streit nicht vermeiden und man kann sich mit seinem Arbeitgeber nicht mehr "zusammensetzen", sondern muss sich "auseinander setzen". Ein wirklich guter Anwalt kann hier sehr hilfreich sein.

Aber was ist ein wirklich guter Anwalt und wie findet man ihn?

Ein wirklich guter Anwalt ist ein Anwalt, der verstanden hat, dass es oft besser sein kann ,im Interesse seines Mandanten außergerichtlich mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, statt sich vor Gericht zu streiten. Dies ist für den Mandanten weniger aufreibend und oft preisgünstiger.

Und wie findet man  einen solchen Anwalt?

Die Wirtschaftswoche berichtet in ihrer neuesten Ausgabe (WiWo 41 vom 05.10.2009, S. 122) von einem mehrstufigen Testverfahren, das sie vorgenommen hat, ob die besten Anwälte auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu finden. Vier gleichgewichtete Kriterien waren  maßgebend: nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärken des Kanzlei-Teams und Kostenbewusstsein. Die Studie unterscheidet dabei in "besonders empfehlenswert für Geschäftsführer" und "besonders empfehlenswert für Arbeitnehmer".

Hier nun das Ergebnis der besonders empfehlenswerten Anwälte für Arbeitnehmer an den Standorten, an denen wir zur Zeit den Personalfachkaufmann/frau anbieten:

Köln: Michael Findeisen, Kanzlei Runge, Findeisen

München: Stefan Goetzl, Kanzlei Frenzel & Goetzl

Hamburg:  Manfred Marterns, Kanzlei: Martens & Vogler

(Für Stuttgart gab es in dieser Rubrik keine Nennung)

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im Arbeitsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1, Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2, Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen Krankheit, Checkliste für Ihren Prüfungserfolg

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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