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Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen

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Schnelles und leichteres Lernen (Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und habe diverse Lernkonzepte entwickelt, zum Beispiel zum Betriebswirt IHK, zum Personalfachkaufmann IHK, zum Wirtschaftsfachwirt und zum technischen Betriebswirt, und in diesem Video möchte ich mal etwas vermitteln über die Annahmefrist, das heißt wie lange hat man eigentlich Zeit, um auf ein Angebot, das jemand anders macht, zu reagieren? Und wir werden gleich sehen, dass der Gesetzgeber eine Unterscheidung trifft. Und zwar ist das Angebot gemacht worden unter Anwesenden oder Abwesenden?

§ 147 BGB (Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen)

Und das schauen wir uns jetzt mal genauer an, indem wir einfach ins Gesetz reinschauen, und das Gesetz, das hier relevant ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB. Der Paragraf 147 – wahrnehmen, nicht lesen – wahrnehmen: zwei Absätze – Absatz 1, Absatz 2, Strukturen wahrnehmen,  und hier kann man sehen: der einem Anwesenden gemachte Antrag, und in Absatz 2 steht der einem Abwesend gemachte Antrag.

  • So. Was ist bei den Anwesenden? Kann nur sofort angenommen werden. Das gilt auch mittels Fernsprechers, also heute würde man sagen „Telefon“, alte Sprache des BGB.
  • Und bei Abwesenden ist die Formulierung etwas komplizierter: „kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende (das ist der, der das Angebot macht) den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.“

Unter Anwesenden sofort (Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen)

Das ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt. Was bedeutet das? Also unter Anwesenden, das sind auch Menschen, die durch ein Telefon oder durch eine Videokonferenz verbunden sind, kann man das Angebot nur sofort machen. E-Mail zählt nicht als anwesend. Fax zählt nicht als anwesend. Aber Telefon, Videokonferenz ist die Verbindung von zwei Menschen, die zwar nicht am gleichen Ort sind, aber doch zeitgleich miteinander verbunden sind. Hier zählt die Verbindung, nicht zwingend die Präsenz an einem Ort.

Sofort – kann man das Angebot nur sofort annehmen. Wenn man’s nicht sofort annimmt, man möchte aber später noch, muss man fragen: „Gilt Ihr Angebote noch?“. Dann sagt er ja und macht damit praktisch ein neues Angebot, das mit dem alten deckungsgleich ist.

Unter Abwesenden innerhalb der üblichen Frist (Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen)

Und unter Abwesenden: Formulieren wir es mal ein bisschen einfacher: Innerhalb der üblichen Frist. Ja, so könnte man das aus dem Gesetz übersetzen. Innerhalb der üblichen Frist.

Jetzt taucht immer die Frage auf: „Warum haben die nicht eingeschrieben „zwei Wochen“ oder so etwas? Warum haben die das so allgemein formuliert?“ Nun, weil die Väter des BGB damals sehr klug waren und weil sie doch gar nicht wissen konnten, welche technischen Entwicklungen noch kommen würden. Das BGB ist 1900 in Kraft getreten, da gab es kein Telefax, da gab es kein E-Mail, da gab es kein Internet, da gab es keine Videokonferenz. Und deswegen haben die einfach gesagt: „Unter Abwesenden innerhalb der üblichen Frist, die man erwartet“. Und das ist sehr klug. 147, Absatz 2, ja, das ist der Paragraf 147, Absatz 2 bis heute völlig unverändert, und der Paragraf 147 im Wesentlichen auch. Da gibt es ein paar kleine Korrekturen, dass man halt die Videokonferenz eingebaut hatte. Im Wesentlichen sind beide Paragrafen unverändert seit 1900. Und das ist eine historische Last.

Schnelles und leichteres Lernen (Annahmefrist Rechtliche Rahmenbedingungen)

Wenn Sie mein Lernsystem interessiert, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank!

 

© Dr. Marius Ebert