Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2

Hinweis: Teil 1 meines Schreibens an die Rechtsanwaltskammer Karlruhe wegen RA Praetorius findet sich hier.

2. Kommunikation?

Wie steht es generell mit der Kommunikation, die die Rechtsanwälte in Ihrem Kammerbezirk mit ihren Mandanten pflegen? Nach meinem Eindruck, wiederum gestützt auf die Erfahrungen mit der Kanzlei Zipper und Partner und der Kanzlei Praetorius und Schroeder, steht es darum sehr sehr schlecht und ich frage mich, warum das so ist?

Eine kurze Google-Recherche zeigt mir, dass es diverse Software zur Verwaltung von Mandaten gibt und ohne mich damit auszukennen, wage ich zu vermuten, dass man mithilfe dieser Software Terminerinnerungen zur Kommunikation mit dem Mandanten mit Sicherheit programmieren kann. Passiert das? Wenn nein, wieso nicht?

                                          3. Rechtsanwalt Holger Praetorius (1)

Bei Herrn RA Holger Praetorius, der es in 3 Monaten nicht geschafft hat, auch nur ein einziges produktives Ergebnis abzuliefern, reicht es Ihnen in Ihrer Stellungnahme auf meine Beschwerde offensichtlich, dass Herr Praetorius vorträgt, was er tun wollte, ohne dass er Ihnen einen einzigen Nachweis erbringen muss, was er denn wirklich getan hat, nämlich vermutlich gar nichts.

Herr RA Praetorius habe gehofft, kurzfristig aktuellere Jahresabschlüsse zu erhalten, lese ich in Ihrer Stellungnahme weiter.

Soso…. Und warum teilt Herr RA Pretorias diese Hoffnung nicht einfach mal seinem Mandanten mit und fragt ihn, ob er damit einverstanden ist?

Weiter lese ich, dass Herr RA Praetorius sich entschieden habe, „im Internet“ regelmäßig nachzusehen. Soso…. Und warum wird der Mandant an dieser Entscheidung nicht beteiligt? Warum wird keine Rücksprache gehalten? Warum wird kein Einverständnis eingeholt?

Wo hätte das Problem bei Herrn RA Praetorius gelegen, eine kurze Email zu schreiben und mitzuteilen, dass man im vorliegenden Fall noch auf aktuellere Daten warten möchte und den Mandanten zu fragen, ob er damit einverstanden ist?  Das dauert maximal 120 Sekunden, setzt aber eine gewisse Organisation (Wiedervorlagesystem) und eine gewisse Geisteshaltung („Kundenorientierung“) voraus.

                                  4. Rechtsanwalt Holger Praetorius (2)

Am 17.03.2016 schickte ich um 08 : 21 Uhr eine Email an RA Praetorius mit Sachstandsabfrage. Die Frist dafür war der 21.03. bis spätestens 12.00 Uhr. Eine Frist, die RA Praetorius verstreichen ließ.

Wieso ist es „bereits fraglich“, ob diese Verpflichtung von RA Praetorius unzureichend beachtet wurde, so wie Sie es in Ihrem Schreiben vom 28.06.2106 behaupten?  Aus meiner Sicht ist fraglich, ob es überhaupt einen klareren Verstoß gegen die BORA geben kann, als den von RA Praetorius.

Der Sachverhalt ist  nämlich völlig eindeutig:

1. Verpflichtung des Anwalts „unverzüglich“ zu reagieren lt. § 11 (2) der BORA.

2. Fristsetzung des Mandanten, die einen spätestmöglichen Zeitpunkt dafür formuliert.

3. Keine Reaktion des Anwalts innerhalb der Frist.

4. Folge: Verstoß des Anwalts gegen dieses Gebot der unverzüglichen Reaktion.

Weil dies so eindeutig ist, nenne ich Ihr Verhalten Mandanten-missachtend.

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 3

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Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

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RA Holger Praetorius Mandatierung, dann Schweigen….wochenlang

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