Betriebswirt/in IHK

Shareholder Value

 

Shareholder = Aktionär, Value = Wert. Der Shareholder Value ist also die Wert-steigerung für den Eigenkapitalgeber einer Aktiengesellschaft, den  Aktionär. Der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft sollte sich also darauf konzen-trieren, die Rentabilität des von den Aktionären gegebenen Eigenkapitals zu stei-gern. Dann steigt in der Regel auch der Wert der Aktien.

 

 

Zur Idee der Shareholder-Value-Strategie gehört auch, dass die Mitarbeiter über Aktien oder Aktienoptionen am Unternehmen beteiligt sind. Auch sie sollen motiviert sein, gut zu arbeiten, damit der Aktienkurs steigt, weil sie davon unmittelbar pro-fitieren.

 

 

Ergebnis: Konflikt der Prinzipien, Ausweichstrategie

 

Während der Gläubigerschutz des HGB im Falle eines Wahlrechtes eher eine Niedrigbewertung fordern, verlangt die Strategie des Shareholder Value eher eine Höherbewertung. Da man nur, wenn man sich auch gut darstellen kann, für die (potentiellen) Aktionäre attraktiv aussieht, besteht zur Zeit eine starke Tendenz weg vom HGB auf angelsächsische Bilanzierungsvorschriften auszuweichen.

 

Dabei gibt es zwei Alternativen, die "GAAP" aus Amerika und die "IFRS", die in London entwickelt werden. Die amerikanischen Prinzipien und auch die IFRS vom International Accounting Standards Committee (IASC) in London, kennen das erst 2010 abgeschaffte Prinzip der Maßgeblichkeit (also die Verknüpfung mit der Steuerbilanz) nicht, und gestatten eher eine Bilanzierung im Sinne des Shareholder Value, stellen also die Ertragskraft des Unternehmens in den Mittelpunkt. Dem Aktionär soll ein „wahrer und fairer Blick“ („true and fair“-View) auf die Ertragslage des Unternehmens gegeben werden.

 

"GAAP" steht für "general accepted acounting principles"; "IFRS" bedeutet "inter-national financial reporting standards"1. Größere Unternehmen bilanzieren bereits nach GAAP, vor allem die, deren Aktien an amerikanischen Börsen notiert sind und auch die IFRS sind unter größeren Unternehmen sehr verbreitet. Als börsen-notiertes Unternehmen muss man nach diesen internationalen Normen bilanzieren (§ 315 a (2) HGB).

 

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

 

 

 

 

 

                                                                                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HGB

IAS/IFRS

US-GAAP

Grundsätze

Vorsichtsprinzip

und Gläubigerschutz

Shareholder Value, „true and fair view“

Shareholder Value, „true and fair view“

Gliederung

Gesetzlich geregelt

§§ 266, 275 HGB

Keine Gliederungsvorschriften

Formulare vorge-

geben

GuV

Gesamt- und Um-

satzkostenver-

fahren  möglich

Gesamt- und Umsatzkostenverfahren1 möglich

Nur Umsatzkostenver-

fahren möglich

Ausweis des

Betriebsergebnisses

Kein gesonderter

Ausweis

Gesonderter Ausweis

Großprojekt

Vorsichtsprinzip: keine Gewinnrealisierung

Teilgewinnrealisierung

Ausweis Gewinn pro Aktie

Kein Ausweis

Bei börsennotierten Unternehmen

immer

Selbsterstellte immaterielle Vermögens-

gegenstände

Aktivierungsmöglichkeit

mit Einschränkungen

§ 248 (2) HGB

Aktivierungsgebot unter bestimmten Voraussetzungen

Aktivierungsgebot

u. bestimmten

Voraussetzungen

Rückstellungen

Nach Vorsichtsprinzip

§ 249 HGB

Nur wenn Eintritt wahrscheinlich nach „best case“-Überlegung

Nur wenn Eintritt wahrscheinlich

nach „best case“-

Überlegung

Regelungsorgan

 

Gesetzgeber

 

IASC (private Experten)

 

FASB (private Experten) unter Aufsicht der SEC (Börsenaufsichts-

Behörde)

Bestandteile

des Jahresabschlusses

Bilanz, GuV, Anhang,

Lagebericht

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Cash-Flow-Rechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raum für persönliche Notizen

                                                                

 

„Jeder Mensch macht sich so viele Probleme, wie er zum Leben braucht.“

 

 

                                                                                                Unbekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raum für persönliche Notizen

 

 

 

 

 

 

 

 

 



1 Ebenfalls noch findet man die Bezeichnung „IAS“ = International Accounting Standards

 

1 Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten der abge-setzten Leistungen gegenübergestellt. Bestandserhöhungen und Bestandminderungen gibt es hier also nicht. Das vorher besprochene Verfahren, das mit diesen Bestandsveränderungen arbeitet, ist das Gesamtkostenverfahren.

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