Archiv der Kategorie: Personalfachkaufmann/frau IHK

Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie stelle ich Lernkarten vor aus meinem digitalen Lernkartensystem. Diesmal ein Thema für die Personalfachkauffrau. Und zwar geht es um das Austrittsinterview. Und hier ist gefragt nachdem Zielen eines solchen Austrittsinterviews.

Ziele des Austrittsinterviews (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Nun, wir können sagen, dass dieses Austrittsinterview drei wesentliche Ziele hat, Strukturzahl also 3, und diese Ziele in einer Beziehung stehen, wie diese Pfeile ausdrücken. Was meine ich damit? ­

  • Nun, zunächst einmal der zentrale Ansatz eines Austrittsinterview ist, die Gründe zu ermitteln: „Warum verlässt der Mitarbeiter uns?“ Also hier Austrittsinterview bedeutet, dass wir mit Mitarbeitern, die von sich aus kündigen, ein Austrittsinterview führen (wie wir das machen, ist Thema eines weiteren Videos) und in diesem Interview feinfühlig die Gründe ermitteln.
  • Warum tun wir das? ­ Um Schwachstellen zu erkennen. Ein verlorener guter Mitarbeiter ist ein großer Verlust für das Unternehmen. Mitarbeiter sind Vermögenswerte für das Unternehmen, keine Kosten. Ich hab mich in anderen Videos ausführlich dazu erklärt, dass wir hier einen grundsätzlichen Fehler begehen. Und wenn wir den Mitarbeiter verlieren, müssen wir erst mal einen neuen, adäquaten Mitarbeiter finden, und das ist sehr teuer. Deswegen, um so etwas zu vermeiden, dass Mitarbeiter gehen, wollen wir die Gründe ermitteln und dann die Schwachstellen erkennen, die sich aus diesen Gründen ableiten. Nicht immer sind es Schwachstellen. Es können auch manchmal ganz persönliche Gründe sein. Bei den Gründen können wir unterscheiden in persönliche Kündigungsgründe und die betriebliche Kündigungsgründe. Und diese betrieblichen Kündigungsgründe können uns dazu bringen, Schwachstellen zu erkennen.
  • Und aus diesem Erkennen der Schwachstellen wollen wir dann Maßnahmen ableiten.

Was solche Maßnahmen sein könnten, auch wieder Thema eines weiteren kleinen Videos. Ja, hier kann man natürlich wieder die nächste Prüfungsfrage sofort anschließen oder Teil b) oder Teil c) der Prüfungsfrage: „Leiten Sie Maßnahmen ab“.

Okay, aber das soll für dieses Video genügen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Wollen Sie Personalfachkauffrau werden, ohne zu leiden, wollen Sie nicht in die Situation kommen, dass Sie mir dann irgendwann eine Mail schicken müssen: „Hätte ich Sie doch mal früher entdeckt…“, wollen Sie es gleich richtig machen, dann gehen Sie zu www.spasslerndenk.de, denn dort finden Sie die Hinweise für meine Seminare zur Personalfachkauffrau.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Video Personalfachkaufmann/frau IHK Offenbach in 12 Tagen

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Video Personalfachkaufmann/frau IHK Offenbach in 12 Tagen)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem Video möchte ich Ihnen gerne ein Seminar vorstellen, nämlich das Seminar „Personalfachkaufmann oder Personalfachkauffrau in zwölf Tagen“, das wir in Offenbach veranstalten.

Dozent, Seminarort und Termine (Video Personalfachkaufmann/frau IHK Offenbach in 12 Tagen)

Und wenn Sie mal hier schauen: Das wird Ihre Dozentin sein ­ Frau Kerstin K. Schmidt. Das ist ihr Profil auf Xing, www.xing.com, wenn Sie mal schauen. Und wir werden Personalfachkaufmann oder Personalfachkauffrau in 12 Tagen machen.

Wenn Sie mal auf meine Website schauen, dann finden sie hier www.spasslerndenk.de, spasslerndenk­ ein Wort und zusammen und „spass“ mit zwei „s“ geschrieben, Deutschlands Schnell-Lernspezialist, das bin ich, Marius Ebert, und Sie sehen: Ich habe mich spezialisiert auf die IHK Abschlüsse, und hier finden Sie den Personalfachkaufmann, und wenn wir dann mal hier schauen, dann sehen Sie: „in 12 Tagen“, und das geht nur, weil ich mich seit vielen, vielen Jahren damit beschäftige, wie man Lernen effektiv und effizient machen kann. Ich bin also Spezialist auf diesem Gebiet, bin selber promovierter Diplom-Kaufmann, und das Seminar selber findet dann statt in Offenbach, und zwar findet es statt in der Domstraße 58, das zumindest im ersten Block, Domstraße 58 in Offenbach, und die Institution, bei der wir da Räume angemietet haben, ist die GOAB in Offenbach.

Und das Seminar, wie gesagt, beginnt im August, und zwar beginnt es am 8.08.2010, besteht dann aus zwei Blöcken, zwei Blöcke à sechs Tage. Die genauen Termine finden Sie, wenn Sie auf die Website schauen beziehungsweise wenn Sie uns eine Mail schicken an info@spasslerndenk.de. Dann bekommen Sie auch die genauen Termine, sind also zwei Blöcke à sechs Tage, und das ist eine komplette Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Ja, ganz wichtig; Sie werden komplett vorbereitet, Sie lernen das ganze Seminarprogramm, alles was im Rahmenplan steht, nur: Wir machen es eben sehr, sehr schnell, und das auch nicht seit gestern, sondern schon seit 1994.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Video Personalfachkaufmann/frau IHK Offenbach in 12 Tagen)

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Video Personalfachkaufmann/-frau IHK in 12 Tagen, Teil 3

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Video Personalfachkaufmann/-frau IHK in 12 Tagen, Teil 3)

Hallo, willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen. Und ich bin dabei, den geprüften Personalfachkaufmann Ihnen vorzustellen in einem weiteren Video.

Organisation der Personalarbeit (Video Personalfachkaufmann/-frau IHK in 12 Tagen, Teil 3)

Wir sind dabei, Sie sehen hier im Zentrum dieser Mindmap PFK ­ Personalfachkaufmann oder ­fachkauffrau IHK.

Das erste Gebiet des Rahmenplans ist Personalplanung, Marketing, Controlling; haben wir im anderen Video besprochen.

Jetzt geht es um Organisation der Personalarbeit.

  • Und da geht es zunächst mal um Aufbau- und Ablauforganisation. Aufbauorganisation, das sind die die Abteilungen und Stellen, und Ablauforganisation, wie man modern heute sagt, die Prozesse.
  • Dann geht es natürlich um so Dinge wie Outsourcing, das schreibe ich jetzt nicht extra hin.
  • Dann geht es um Dienstleistung und Kundenorientierung, also durchaus eine sehr zeitgemäße Ausrichtung hier im Rahmenplan. Kundenorientierung, schauen wir weiter auf die Schlüsselbegriffe.
  • Dann geht es um Innovationsmanagement, Innovationsmanagement ­ wie entwickelt man neue Produkte und neue Dienstleistungen, denn Sie wissen, dass wir heute sehr, sehr kurze Lebenszyklen haben für Produkte. Deswegen spielt Innovation eine große Rolle heute in der Unternehmenspolitik.
  • Dann geht es um das eigentliche Prozessmanagement, ja, also das, was hier oben als Ablauforganisation schon mal auftaucht, kommt hier als Prozessmanagement.
  • Und es geht um Projektmanagement. Es geht um Projektmanagement. Auch ein sehr aktuelles Thema. Wir lösen uns von diesen klassischen aufbauorganisatorischen Sicht- und Denkweisen und gehen mehr und mehr und mehr über zu Projektmanagement.
  • Dann geht es um IT, ja, früher sagte man EDV, also IT-Einsatz, Informationstechnik, ja, auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten im Rahmen der Personalwirtschaft, EDV, elektronische Datenverarbeitung einzusetzen, und hier muss sich ein Personalfachkaufmann natürlich gut auskennen. IT-Einsatz.
  • Dann kommt ein Punkt, der heißt „Beraten und Fachgespräche führen“, Fachgespräche führen, das heißt: Hier geht es um Fähigkeit des aktiven Zuhörens zum Beispiel, das für die Kommunikation sehr, sehr wichtig ist, und Gesprächsführungstechniken, denn Personalmanagement hat sehr viel mit Gesprächen zu tun. Deswegen lernen wir hier die ganzen Dinge. Und es geht hier im Rahmen von Fachgespräche führen auch noch um Brainstorming und ähnliche Dinge, also etwas, was ein bisschen noch hierhin passt zu Innovationensmanagement.
  • Und der letzte Hauptpunkt ist dann Arbeits- und Zeitmanagement. Das ist etwas, was man natürlich über den Lehrgang hinaus sehr, sehr schön für sich, für seinen beruflichen Alltag verwenden kann, um einfach auch mehr Zeit zu haben für wirklich wichtige Dinge wie Familie und Gesundheit.

Und das ist es im Wesentlichen. Das sind so die Hauptpunkte des Rahmenplans, die uns eine ungefähre Vorstellung vermitteln, was sich unter diesem Gebiet oder hinter diesem Gebiet verbirgt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Video Personalfachkaufmann/-frau IHK in 12 Tagen, Teil 3)

Und wenn Sie das interessiert und wenn Sie ein Lehrgang hierzu interessiert als Vorbereitung auf die Prüfung, schauen Sie auf www.spasslerndenk.de, das ist meine Internetseite ­ „PFK, Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau in12 Tagen“. Warum das geht. erkläre ich in anderen Videos. Schauen Sie auch mal da, wieso ich das in zwölf Tagen mache, wo andere doch deutlich länger brauchen, ja, „in 12Tagen“, das steht es nochmal. Zwölf Tage, das sind also die Kurse, und ich mache das schon seit vielen, vielen Jahren. Seit 15 Jahren habe ich mich immer wieder weiter verbessert und damit beschäftigt, wie man Lernstoff so rüberbringen kann, dass man wirklich wenig Zeit braucht. Und das funktioniert sehr, sehr gut. Sie finden auf dieser Internetseite auch Referenzen von Teilnehmern. Schauen Sie einfach mal selber: www.spasslerndenk.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir beginnen eine kleine Videoserie über das Kündigungsschutzgesetz.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz? (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Und das erste, was wir uns anschauen ist: Wann gilt es? Wann gilt dieses Gesetz? Denn ist es sehr sinnvoll, ehe man ein Gesetz anwendet, zu schauen, ob es gilt.

Und zwar sind es zwei Voraussetzungen, die gelten müssen:

  • Das eine, die erste Voraussetzung, ist eine persönliche.
  • Und die zweite Voraussetzung ist betrieblich.

Und beide Voraussetzungen kümmern sich darum, dass bestimmte Schwellenwerte überschritten werden müssen:

  • Einmal muss der Arbeitnehmer, ich mache das mal durch dieses mathematische Größer-Zeichen, mehr als sechsten Monat im Betrieb sein. Also sechs Monate und einen Tag dann, hat er Kündigungsschutz.
  • Und dazu, beide Bedingungen gelten kumulativ, muss gelten, dass im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer vollzeitbeschäftigt sind. Wenn teilzeitbeschäftigt wird in diesem Betrieb, dann wird anteilig gerechnet. Das ist in Paragraf 23 des Kündigungsschutzgesetzes genau geregelt. Da können also krumme Zahlen dann rauskommen. Zehn Komma…, und wenn dann hinter dem Komma eine Zahl noch steht, die nicht Null ist, dann ist diese betriebliche Voraussetzung auch erfüllt, und das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das heißt: Dann hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz unter. Ihm kann nur gekündigt werden, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Und was das bedeutet, schauen wir uns im nächsten Video an.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Schauen Sie auch mal in meinen Shop, den ich gerade aufbaue: Neue Möglichkeiten des Lernens, so, wie ich meine, viel besser als Bücher, Weil man den Lernstoff entwicklungsorientierte sieht — www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Personalfachkaufmann/frau IHK in 12 Tagen, wie?

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK in 12 Tagen, wie?)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtest und schnelles Lernen, habe Seminarkonzepte geschrieben vor allem für IHK-Abschlüsse. Und hier geht es jetzt um den „Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau IHK in zwölf Tagen“, und die Frage ist: „Wie ist das möglich? Wie kann man in zwölf Tagen den Lernstoff lernen wer sonst in der Vermittlung sehr viel länger braucht?“

Wesentliche Elemente des Lernkonzeptes (Personalfachkaufmann/frau IHK in 12 Tagen, wie?)

Und da will ich Ihnen mal die wesentlichen Elemente meines Lernkonzeptes vorstellen:

  • Ein wichtiges Element ist auf jeden Fall die Struktur: Die Lehrgangsunterlagen sind sehr gut vorstrukturiert, das heißt: Man kann sich vorstellen, dass der Weg schon gebahnt ist, vorbereitet ist, und die Teilnehmer den Weg unter Anleitung gehen dann im Seminar, ich zeige das gleich nochmal genau.
  • Ein zweites Element ist die Entspannung: Im Seminar integriert sind Entspannungsübungen, die sicherstellen, dass ein Seminartag wirklich effizient genutzt werden kann und man auch am Ende eines Seminartages sich im Grunde noch frisch und erholt fühlt.
  • Und ein drittes von vielen Erfolgsrezepten hier sind die Hilfsmittel, die die Seminarteilnehmer bekommen, diverse Hilfsmittel.

Wir schauen jetzt hier nochmal ausschnittweise auf einige Seminarunterlagen, und wir schauen auf Lernkarten, und dann gibt es noch optional, also Seminarunterlagen, Lernkarten sind im Seminarpreis inklusive, und optional kann man noch für einen geringen Preis MP3s erwerben, also Hörbüchern, um das Ganze vielleicht noch im Auto zu hören, Frage- und Antwortform im Auto.

Und wir schauen jetzt einfach mal in die Seminarunterlagen rein eben kurz. Und hier ist ein Ausschnitt aus dem Video „Arbeits- und Sozialrecht“ vom Personalfachkaufmann. Und Sie sehen: Es geht hier um Kündigung und ist bereits vorstrukturiert: Kündigung – man erkennt sofort: „Aha, da gibt es a) und b)“, und die Seminarteilnehmer tragen dann ein: „ordentlich“ und „außerordentlich“. Und so entsteht sofort ein Bild, eine Struktur des Lernstoffes, und ich scrolle jetzt mal runter, hoffe, dass Ihnen nicht schwindelig wird dabei, ja, Sie sehen: Hier geht das also immer weiter, Kündigung, hier dann Arbeitszeugnis und die Ausgleichsquittung, und dann kommen praktische Fälle zum Üben, die im Seminar besprochen werden. Hier ist noch ein praktischer Fall, ja, hier ist immer Platz, um die Lösung einzutragen. Und dann kommt immer eine Zusammenfassung, wo man das Ganze noch einmal nachlesen kann. Also keine zusätzlichen Lehrbücher, die man erst mühsam sich arbeiten muss, sondern es ist alles in den Seminarunterlagen inklusive. Sie sind alle aus einem Guss geschrieben, nämlich alle von mir geschrieben. Es sind nicht unterschiedliche Dozenten, sondern alles aus einem Guss. Allein schon das sehr, sehr viel wert.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK in 12 Tagen, wie?)

Ja, wenn Sie das interessiert, dann schauen Sie doch mal bitte unter www.spasslerndenk.de.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

 

© Dr. Marius Ebert

Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Hallo, Marius Ebert hier. In diesem Video geht es um deren Personalfachkaufmann beziehungsweise Personalfachkauffrau PFK, um die Zugangsvoraussetzungen, dass man diese Prüfung machen darf. Statt „Zugangsvoraussetzungen“ sagen manche auch „Zulassungsvoraussetzungen“ um auszudrücken, dass man zur Prüfung zugelassen werden muss.

Formale Zugangsvoraussetzungen (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Es gibt also sozusagen zwei Aspekte, zwei Hürden, die man nehmen muss: einmal formal, das sind eben jene Zugangsvoraussetzungen, und dann b) inhaltlich — man muss natürlich für die Prüfung selber gewisse Themen beherrschen.

Hier in diesem Video geht es nur um diesen Aspekt hier: die formalen Zugangsvoraussetzungen.

Die Struktur sieht folgendermaßen aus: erstens, zweitens, drittens, viertens – es gibt also auch hier wieder relativ viele Möglichkeiten, alles oder, oder, oder, also nicht etwa „und“, dass man beides erfüllen muss oder vier Dinge erfüllen muss, sondern eins von den vieren reicht. Wenn man eine dieser vier Bedingungen erfüllt, hat man die Zugangsvoraussetzungen.

  • Und das erste ist eine dreijährige abgeschlossene Ausbildung, ja, man hat eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen im Bereich Personal und dazu, plus, 1 Jahr Berufspraxis, auch das meint wieder Praxis im Personalbereich. Ich erkläre das gleich noch ein bisschen genauer, was das heißt hier.
  • Zweitens ist ein kaufmännischer oder verwaltender Abschluss. Also man hat einen Beruf gelernt im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung abgeschlossen, plus 2 Jahre Berufspraxis.
  • Oder, drittens, man hat irgendeinen anderen, anerkannten Ausbildungsberuf, irgend einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens 3 Jahre Praxis, ja, wenn ich hier sage „plus zwei Jahre Praxis“, dann heißt das auch hier „mindestens“, und hier bei dem einen Jahr auch „mindestens“ ein Jahr Berufspraxis. Ja, wir sehen also: Eine dreijährige Ausbildung im Bereich Personal erfordert nur ein Jahr Praxis, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung erfordert mindestens zwei Jahre Berufspraxis, ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, kann auch ein handwerklicher Beruf sein, erfordert allerdings mindestens drei Jahre einschlägige Praxis.
  • Und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt lässt man die ganzen Abschlüsse und Ausbildungen weg und geht nur auf die Praxis: 5 Jahre Berufspraxis. Und das bedeutet: ohne Ausbildung. Ja, wenn man also fünf Jahre einschlägige Berufspraxis hat, dann kann man auch hier den Abschluss machen.

Dazu gibt es immer „plus“, die Ausnahmeregelung, ja, auch hier wenig relevant, wie in vielen anderen Fällen auch: Die Ausnahmeregelung sagt immer: Wenn man auf andere Weise nachweisen kann, dass man die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten hat, dann kann man auch zugelassen werden. Aber wie soll man es anders nachweisen als statt durch einen abgeschlossen Beruf durch die Praxis, und dieses Tor ist ja auf. Ja, also wenn man fünf Jahre Berufspraxis hat, dann wird man ja nach dem Regelfall, ja, das ist hier, das sind alles, erstens bis viertens, sind die Regelfälle, hat man also hier einen Regelfall, nach dem man zugelassen wird, braucht man also gar nicht auf die Ausnahmeregelung zu gehen.

Das ist es im Wesentlichen schon.

Nur noch mal kurz etwas zu dem Wort „Berufspraxis“: Das heißt „einschlägige Berufspraxis im Bereich Personal“, und das kann wiederum jetzt eine ganze Menge sein. „Personal“ bedeute er letztlich, mit Menschen zusammenzuarbeiten.

  • Und das kann sein verwaltend. Wenn man in der Personalabteilung die erforderliche Anzahl von Jahren gearbeitet hat, dann hat man diese Berufspraxis.
  • Das kann sein beratend.
  • Oder das kann sein entwickelnd. Ich meine damit den Bereich Personalentwicklung, ja.

Also: Personal, um es noch mal mit anderen Worten zu sagen, das kann sein Personalverwaltung, wiederum sehr weit gefasst, ja, Personalberatung und Personalentwicklung, und das ist hier nicht abschließend, ja. Wichtig ist, dass man eine Berufspraxis im Bereich Personal hat, und das kann in der Praxis eine Menge sein. Da muss man einfach mal genau schauen, da kommt es so ein bisschen darauf an, wie man es formuliert und darstellt, denn man muss diese Dinge nachweisen, und das bedeutet in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf dem Firmenpapier: „Herr oder Frau Sowieso, Name, geboren am … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste …“, und dann arbeitet man diese Dinge heraus: Verwaltung, Beratung, Entwicklung. Manchmal ist es hier nur entscheidend, dass man gewisse Schlüsselworte dann auch verwendet, damit es zu den entsprechenden Vorschriften passt, ja, Und letztlich ist dann der Entscheider immer die IHK. Nur die IHK kann verbindlich entscheiden, ob jemand zugelassen wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Wenn Sie das, was ich jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben wollten, und das sollten sie tun, ja, Sie sollen Sie würden das Video nicht schauen, wenn Sie das nicht, Sie nicht interessieren würde. Deswegen: Holen Sie sich das Ganze noch mal in schriftlicher Form. Klicken Sie auf den Link unter dem die Video. Wenn Sie das Video auf YouTube schauen, ja, ich male mal das immer, weil das nicht überall gleich ist, ja, unter dem Video sollte ein Link sein. Wenn Sie auf diesen Link klicken und dann Ihre Email eintragen, dann bekommen Sie das entsprechende PDF automatisch zugestellt.

Alles Gute.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

§ 622 BGB Teil 2 Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 622 BGB Teil 2 Personalfachkaufmann/frau IHK)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute geht es um den zweiten Teil des § 622 BGB, also die Regelungen die Kündigungsfristen.

Ausnahmeregelungen für die Kündigungsfristen (§ 622 BGB Teil 2 Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ich habe hier nochmal einfach eine Seite, die mir Google angezeigt hat. Sie sehen hier: „622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“. Und wir nehmen wieder erst mal die Strukturen wahr, nicht so sehr die Details:

Es gibt sechs Absätze, denken Sie an das erste Video, sechs Absätze. Die ersten drei Absätze: Grundregeln, die Absätze (4), (5) und (6) Ausnahmen.  Und bei Absatz (5) finden wir hier noch ein „erstens“ und ein „zweitens“.

Das ist also die Struktur, und das schauen wir uns jetzt noch mal etwas genauer an.

Also: Es geht um den Paragrafen 622 im Bürgerlichen Gesetzbuch, im BGB. Er besteht aus sechs Abschnitten oder Absätzen. Die Absätze (1) bis (3) sind die Grundregeln, und die Absätze (4) bis (6) sind die Ausnahmen. Mit den ersten drei Absätzen haben wir uns im ersten Video beschäftigt. Heute geht es um Absatz (4), (5) und (6).

Und Absatz (4) gestattet die Abweichung von den Grundregeln für die Kündigungsfristen durch Tarifvertrag. Es gibt in der Tat Tarifverträge, die haben kürzere Kündigungsfristen, als die im Absatz (1). Was war nochmal in Absatz (1) — Das war die Regelung für den Arbeitnehmer, wenn der gehen möchte. In Absatz (2) die Regelung für den Arbeitgeber, und Absatz (3) die Regelung für die Probezeit. Also die haben kürzere Regeln hier als in diesen drei Absätzen hier stehen. Das ist erlaubt. Im Tarifvertrag kann man vom Gesetz abweichen.

Absatz (5) ist die einzelvertragliche, einzelvertragliche Abweichung. Und da haben wir gesehen: Da gibt es ein „erstens“ und ein „zweitens“. Das erste ist die Aushilfe, die Aushilfe bis 3 Monate. Und da können wir im Prinzip eine sofortige Kündigungsfrist vereinbaren. Und das zweite, das ist der Betrieb, der kleiner bis maximal 20 Arbeitnehmer hat. Also bis maximal 20 Arbeitnehmer. Wie man Teilzeitkräfte hier rechnet, ist dann im Folgenden erklärt unter zweitens. Und dass auch die Lehrlinge, also die Auszubildenden nicht dazu zählen, ist dort auch noch erklärt. Also in diesem Fall ist die Kündigungsfrist vier Wochen, einen Moment mal: vier Wochen hatten wir doch oben schon in Absatz (1) – richtig. Aber im Absatz (1) steht vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Hier heißt es „vier Wochen zu jedem beliebigen Zeitpunkt“. Also doch schon eine etwas kürzere Frist, denn aus den vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, so wie es hier oben geregelt ist, wird ja oft eine längere Kündigungsfrist, je nachdem, ob bis zum 15. oder zum Monatsende noch passt.

Ja, und der Absatz (6), der regelt einfach, dass es nicht erlaubt ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er gehen möchte, eine längere Kündigungsfrist hat als wenn der Arbeitgeber will, dass der Arbeitnehmer geht. Also dieses Konstrukt ist nicht erlaubt. Umgekehrt ist erlaubt, also man kann vereinbaren, dass, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber will, dass der Arbeitnehmer geht, drei Monate Kündigungsfrist vereinbart sind, wenn der Arbeitnehmer gehen möchte, nur einen Monat zum Beispiel. Das ist erlaubt. Aber umgekehrt zu Lasten des Arbeitnehmers ist es nicht erlaubt. Wir sehen übrigens hier noch den Gedanken, dass eine längere Kündigungsfrist als sicherer gilt, was in der Praxis oftmals nicht so ist. In der Praxis muss man flexibel reagieren können. Aber unser Kündigungen unser Arbeitsrecht und speziell auch die Regelung hier zu Kündigungen sind schon eher statisch. Wir sehen das an dieser Stelle.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 622 BGB Teil 2 Personalfachkaufmann/frau IHK)

Das war’s.

Vielen Dank.

Alles Gute.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

 

© Dr. Marius Ebert

§ 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann IHK)

Herzlich willkommen Mein Name ist Marius Ebert. Und heute schauen wir uns einmal an den § 622 im BGB.

Grundsätzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann IHK)

Wenn Sie das andere Video „Struktur im Arbeitsrecht“ schon gesehen haben, dann wissen Sie: Das BGB ist grundlegendes Recht. Im BGB ist der Dienstvertrag geregelt. Und der Arbeitsvertrag ist  ein Dienstvertrag. Und im 622 ist geregelt die Kündigung, genauer gesagt die Kündigungsfristen. Das ist also ein ganz wichtiger, sehr grundsätzlicher Paragraf nicht nur im Arbeitsrecht, sondern generell in unserem BGB, aber natürlich auch vor allem im Arbeitsrecht.

Und diesen 622 BGB, den schauen wir uns jetzt mal ein bisschen genauer an. Hier habe ich einfach mal bei Google das eingegeben und bekomme dieses Ergebnis. Und schauen Sie hier auf die Überschrift zunächst: „622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“. Darum geht es – Kündigungsfristen.

Und die meisten Menschen fangen jetzt an zu lesen hier. Und ich sage immer: „Wahrnehmen, nicht lesen“. Und das will ich Ihnen mal zeigen, was das heißt — „Wahrnehmen und nicht lesen“. § 622 BGB – es geht um Kündigungsfristen.

Zunächst einmal können wir wahrnehmen:

  • Dieser Paragraf hat 6 Absätze.
  • Der Absatz 3 Der Absatz (2) ist relativ lang, deshalb lasse ich hier ein bisschen Platz. Sechs Absätze.
  • Und das nächste, was wir erkennen können ist: Zwischen den ersten drei Absätzen und den zweiten drei, also zwischen (1) bis (3) und (4) bis (6), ist eine Trennung in dem Sinne, dass es hier heißt: Von den Absätzen (1) bis (3) abweichende Regeln. Das heißt mit anderen Worten: Die ersten drei Absätze kümmern sich um die Grundsätzlichkeiten, und die Absätze (4) bis (6) um die Ausnahmen. Das ist schon mal ganz wichtig, strukturell zu unterscheiden.

So. Also hier sind die Grundsätze geregelt in den ersten drei Absätzen.

  • Und in Absatz (1) geht es um die Kündigung durch den Arbeitsnehmer.
  • Im Absatz (2) geht es um die Kündigung durch den Arbeitgeber – wichtiger Unterschied: Was ist, wenn der Arbeitnehmer gehen will, was ist, wenn der Arbeitgeber will, dass der Arbeitnehmer geht. Wichtiger Unterschied.
  • Und das Dritte ist die Probezeit.

Und die Grundregel für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, wohlgemerkt durch den Arbeitnehmer, lautet: „4 Wochen“, und zwar zum 15., oder, wenn das nicht klappt, zum Monatsende. Vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Monatsende. Das ist die Grundregel, wenn der Arbeitnehmer gehen möchte und er nicht in seinem Arbeitsvertrag eine abweichende Regelung hat. Das sind die Ausnahmen, die hier kommen.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sieht das schon ein bisschen anders aus. Schauen wir noch einmal hier: Was steht da im Absatz (2)? – Oh, das sieht kompliziert aus, da haben wir eine Staffelung: erstens bis siebtens. Also offensichtlich bestehen längere Kündigungsfristen, wenn der Arbeitnehmer länger da war. Es geht hier bei zwei Jahren los und bis zu 20 Jahren, und es geht hier los bei einem Monat bis sieben Monate – aha, das ist wieder eine wichtige strukturelle Sache. Wenn der Arbeitgeber also dem Arbeitnehmer kündigen will, dann finden wir hier diese Staffelung: erstens, zweitens, drittens, viertens, fünftens, sechstens, siebtens. Und es geht bis maximal, schauen wir nochmal, es geht bis maximal sieben Monate. Also es geht hier von einem Monat bei zwei Jahren bis zu sieben Monaten bei 20 Jahren. Zwei Jahre ergibt ein Monat Kündigungsfrist, 20 Jahre sieben Monate. Aber Details braucht man hier nicht zu lernen, dafür hat man ein Gesetz und kann nachschauen.

Und in der Probezeit? — Schauen wir: Was gilt in der Probezeit? – „Während, Absatz (3), einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Was heißt das? — Dass man in einer Probezeit, die längstens sechs Monate sein darf, kündigen kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar bis zum letzten Tag der Probezeit. Man kann auch am letzten Tag der Probezeit die Kündigung aussprechen. Und dann haben wir hier noch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ist also nicht etwa zwei Wochen vor Ende der Probezeiten, nein: am letzten Tag der Probezeit. Es heißt nämlich: „Während einer vereinbarten Probezeit“. Am letzten Tag ist man noch „während einer vereinbarten Probezeit“, kann man mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann IHK)

Das waren die Grundsätze. Die Ausnahmen schauen wir uns dann später an.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

 

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§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Kündigung bei Betriebsübergang 613a BGB. Und was ist die Essenz?

Folgen einer Kündigung bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB, Personalfachkaufman/fraun IHK)

Der neue Inhaber muss, notieren wir das, die Arbeitsverhältnisse übernehmen. Der neue Inhaber muss die Arbeitsverhältnisse übernehmen. Und wie lange darf er jetzt nichts dran verändern? — Ein Jahr. Bestandswahrungsfrist nennt man das, ja. Also so wie es war, muss es ein Jahren so bleiben.

Jetzt haben wir aber den Sklavenhandel schon etwas länger abgeschafft, ja, das heißt: Der Arbeitnehmer kann jetzt nicht so einfach wie eine Maschine mitverkauft werden. Das heißt: Der Arbeitnehmer, dessen Betrieb jetzt weiterverkauft wird, hat ein Widerspruchsrecht, ja. Sklavenhandel ist abgeschafft. Er hat ein Widerspruchsrecht. Was passiert, wenn er widerspricht? Was passiert? – Konsequenz:  Er bleibt Arbeitnehmer des alten Arbeitgebers, der gerade den Betrieb verkauf hat. Bitte notieren: Konsequenz: Er bleibt Arbeitnehmer des alten Arbeitgebers. Der alte Arbeitgeber ist der Verkäufer, ja.

Vermutliche weitere Konsequenz? – Sagen Sie es mir? – Tschüs, ja. Und ein  bisschen vornehmer? Was wird die Folge sein? Welche? Ja, genauer?  Was wird sein? Was wird die Folge für ihn sein? — Eine ordentliche betriebsbedingte, klar, ne?, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Schauen Sie dafür mal bitter auf in den 613a, Absatz 6 BGB.

 

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Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich baue unter www.spasslerndenk-shop.,de im Moment dynamische Lernsysteme auf. Und in diesem Video widme ich mich dem Mitwirken des Betriebsrats bei einer Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Und Sie wissen sicher: Wir unterscheiden zwei grundsätzliche Arten von Kündigungen, nämlich

  • einmal die ordentliche
  • und dann die a.o., die außerordentliche Kündigung.

Und bei der ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. Rechtsgrundlage ist der § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Er hat ein Widerspruchsrecht.

Und bei der außerordentlichen Kündigung kann er Bedenken anmelden, nur Bedenken anmelden.

Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats hat eine sie sehr wichtige Rechtsfolge, nämlich ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Aber vorher muss er die Form beachtet werden, nämlich die Form muss sein schriftlich. Auch hier bei der außerordentlichen Kündigung muss das sein schriftlich.

Und die Frist ist bei in der ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche und bei der außerordentlichen binnen 3 Tagen.

Wichtig ist auch dass der Betriebsrat sich hält an die Gründe, die in § 102, Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz stehen. Schauen Sie dort bitte nach. Dort sind Gründe genannt. Und nur aus diesen Gründen kann der Betriebsrat wirklich ordnungsgemäß widersprechen. Wenn er das getan hat, dann hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Aber bitte nur aus solange, bis das ganze arbeitsgerichtlich geklärt ist, ja, also der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage einreichen binnen drei Wochen Frist. Und bis das Ganze ordnungsgemäß geklärt ist, hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers also bis zur Klärung vor dem Arbeitsgericht.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ja, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de: Dynamische Lernsysteme.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert