Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!)

Unterscheiden Sie Personen-, Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma!

Gestaltungsmöglichkeiten für den Namen des Unternehmens (Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!)

Ganz klar ist: Der Unterschied liegt am Anfang des Wortes – Personen…, Sach…, Fantasie…, der Rest ist gleich.

Klären wir zunächst: Was ist Firma? Firma ist der Name, der Name, der Name, unter dem ein Handelsgewerbe betrieben wird. Firma hat nichts zu tun mit dem Gebäude, sondern Firma ist der Name. Wenn wir vom Firmenrecht sprechen, sprechen wir vom Namensrecht. Es geht also darum, welche Gestaltungsmöglichkeit für Namen von Handelsgewerben es gibt, von Handelsunternehmen es gibt. Das sind drei Gestaltungsmöglichkeiten, welchen Namen man seinem Handelsgewerbe geben kann: Einmal man hat einmal hat man die Möglichkeit des Personennamens, des Sachnamens oder des Fantasienamens.

KlausAires / Pixabay

→ Personenname, Personenfirma bedeutet: Inhaber beziehungsweise Name des Inhabers. Die Firma besteht also im Wesentlichen aus dem Namen des Inhabers. Sixt, ja, der Typ heißt Sixt, er heißt Erich Sixt, und das ist eine Personenfirma.

→ Sachfirma bedeutet, dass man das, was man betreibt, die Sache, die man betreibt, in den Namen aufnimmt, zum Beispiel Blume2000 ist eine Sachfirma. Der Inhaber heißt sicher nicht 2000, ja, aber dass es um Blumen geht, dass das die Sache ist, um die es geht, kann man also hier ganz klar erkennen. Der Name wird geprägt durch die Sache. Natürlich gibt es Kombinationen von beiden, ja Meyer Blume zum Beispiel oder Meyer Blumen vielleicht besser wäre eine Kombination von Personen- und Sachfirma. Das ginge beides.

→ Und das dritte ist die Fantasiefirma. Die Fantasiefirma ist so etwas wie Seral8000, wo keiner so recht weiß, was ich denn dahinter verbirgt. Das ist auch erlaubt, es darf bloß nicht irreführend Also es ist erlaubt, sich einen Namen zu wählen, der weder eine Sachfirma noch eine Personenfirma ist, also weder mit der Sache, die man betreibt, in Verbindung steht, noch mit dem Namen des Inhabers in Verbindung steht, Fantasiename darf bloß nicht irreführend sein, ja, also “Lust am Leben OHG“ als Bestattungsunternehmen wäre vermutlich irreführend, während „Lust am Leben“ Fantasiefirma wäre, nur, sie darf eben nicht irreführend sein.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Unterscheiden Sie Personen-, Sach- und Fantasiefirma!)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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