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Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Hallo, Marius Ebert hier. In diesem Video geht es um deren Personalfachkaufmann beziehungsweise Personalfachkauffrau PFK, um die Zugangsvoraussetzungen, dass man diese Prüfung machen darf. Statt „Zugangsvoraussetzungen“ sagen manche auch „Zulassungsvoraussetzungen“ um auszudrücken, dass man zur Prüfung zugelassen werden muss.

Formale Zugangsvoraussetzungen (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Es gibt also sozusagen zwei Aspekte, zwei Hürden, die man nehmen muss: einmal formal, das sind eben jene Zugangsvoraussetzungen, und dann b) inhaltlich — man muss natürlich für die Prüfung selber gewisse Themen beherrschen.

Hier in diesem Video geht es nur um diesen Aspekt hier: die formalen Zugangsvoraussetzungen.

Die Struktur sieht folgendermaßen aus: erstens, zweitens, drittens, viertens – es gibt also auch hier wieder relativ viele Möglichkeiten, alles oder, oder, oder, also nicht etwa „und“, dass man beides erfüllen muss oder vier Dinge erfüllen muss, sondern eins von den vieren reicht. Wenn man eine dieser vier Bedingungen erfüllt, hat man die Zugangsvoraussetzungen.

  • Und das erste ist eine dreijährige abgeschlossene Ausbildung, ja, man hat eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen im Bereich Personal und dazu, plus, 1 Jahr Berufspraxis, auch das meint wieder Praxis im Personalbereich. Ich erkläre das gleich noch ein bisschen genauer, was das heißt hier.
  • Zweitens ist ein kaufmännischer oder verwaltender Abschluss. Also man hat einen Beruf gelernt im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung abgeschlossen, plus 2 Jahre Berufspraxis.
  • Oder, drittens, man hat irgendeinen anderen, anerkannten Ausbildungsberuf, irgend einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens 3 Jahre Praxis, ja, wenn ich hier sage „plus zwei Jahre Praxis“, dann heißt das auch hier „mindestens“, und hier bei dem einen Jahr auch „mindestens“ ein Jahr Berufspraxis. Ja, wir sehen also: Eine dreijährige Ausbildung im Bereich Personal erfordert nur ein Jahr Praxis, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung erfordert mindestens zwei Jahre Berufspraxis, ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, kann auch ein handwerklicher Beruf sein, erfordert allerdings mindestens drei Jahre einschlägige Praxis.
  • Und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt lässt man die ganzen Abschlüsse und Ausbildungen weg und geht nur auf die Praxis: 5 Jahre Berufspraxis. Und das bedeutet: ohne Ausbildung. Ja, wenn man also fünf Jahre einschlägige Berufspraxis hat, dann kann man auch hier den Abschluss machen.

Dazu gibt es immer „plus“, die Ausnahmeregelung, ja, auch hier wenig relevant, wie in vielen anderen Fällen auch: Die Ausnahmeregelung sagt immer: Wenn man auf andere Weise nachweisen kann, dass man die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten hat, dann kann man auch zugelassen werden. Aber wie soll man es anders nachweisen als statt durch einen abgeschlossen Beruf durch die Praxis, und dieses Tor ist ja auf. Ja, also wenn man fünf Jahre Berufspraxis hat, dann wird man ja nach dem Regelfall, ja, das ist hier, das sind alles, erstens bis viertens, sind die Regelfälle, hat man also hier einen Regelfall, nach dem man zugelassen wird, braucht man also gar nicht auf die Ausnahmeregelung zu gehen.

Das ist es im Wesentlichen schon.

Nur noch mal kurz etwas zu dem Wort „Berufspraxis“: Das heißt „einschlägige Berufspraxis im Bereich Personal“, und das kann wiederum jetzt eine ganze Menge sein. „Personal“ bedeute er letztlich, mit Menschen zusammenzuarbeiten.

  • Und das kann sein verwaltend. Wenn man in der Personalabteilung die erforderliche Anzahl von Jahren gearbeitet hat, dann hat man diese Berufspraxis.
  • Das kann sein beratend.
  • Oder das kann sein entwickelnd. Ich meine damit den Bereich Personalentwicklung, ja.

Also: Personal, um es noch mal mit anderen Worten zu sagen, das kann sein Personalverwaltung, wiederum sehr weit gefasst, ja, Personalberatung und Personalentwicklung, und das ist hier nicht abschließend, ja. Wichtig ist, dass man eine Berufspraxis im Bereich Personal hat, und das kann in der Praxis eine Menge sein. Da muss man einfach mal genau schauen, da kommt es so ein bisschen darauf an, wie man es formuliert und darstellt, denn man muss diese Dinge nachweisen, und das bedeutet in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf dem Firmenpapier: „Herr oder Frau Sowieso, Name, geboren am … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste …“, und dann arbeitet man diese Dinge heraus: Verwaltung, Beratung, Entwicklung. Manchmal ist es hier nur entscheidend, dass man gewisse Schlüsselworte dann auch verwendet, damit es zu den entsprechenden Vorschriften passt, ja, Und letztlich ist dann der Entscheider immer die IHK. Nur die IHK kann verbindlich entscheiden, ob jemand zugelassen wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Wenn Sie das, was ich jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben wollten, und das sollten sie tun, ja, Sie sollen Sie würden das Video nicht schauen, wenn Sie das nicht, Sie nicht interessieren würde. Deswegen: Holen Sie sich das Ganze noch mal in schriftlicher Form. Klicken Sie auf den Link unter dem die Video. Wenn Sie das Video auf YouTube schauen, ja, ich male mal das immer, weil das nicht überall gleich ist, ja, unter dem Video sollte ein Link sein. Wenn Sie auf diesen Link klicken und dann Ihre Email eintragen, dann bekommen Sie das entsprechende PDF automatisch zugestellt.

Alles Gute.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Technischer Fachwirt/in, Zugangsvoraussetzungen

 

 Technischer Fachwirt/in IHK: Info-PDF

 

Hallo und willkommen!

Mein Name ist Marius Ebert.

In diesem Video geht es um den Technischen Fachwirt, TFW, Technischer FachWirt, und zwar um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen das auch Zulassungsvoraussetzungen, um auszudrücken, dass man für die Prüfung ausdrücklich zugelassen werden muss.

Man muss also unterscheiden: Einmal muss man eine Prüfung bestehen. Aber ehe man überhaupt antreten kann zu dieser Prüfung, muss man formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

3 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Technischer Fachwirt/in)

 

Und zwar gibt es drei Möglichkeiten, 3 Türen, durch die man hindurchgehen kann, um diese Prüfung machen zu können, und es ist ein „Oder“ jeweils, das heißt wenn man eine dieser drei Bedingungen erfüllt, dann wird man zugelassen.

Zu diesen drei gibt es noch eine Ausnahmeregelung, die ich in Klammern setze und ganz kurz mündlich erläutere, weil sie geringe praktische Relevanz hat.

 

Option 1: 3-jähriger kaufmännischer, verwaltender oder technisch-gewerblicher Ausbildungsberuf (Technischer Fachwirt/in)

 

Das erste, die erste Zugangsvoraussetzung ist: Sie haben abgeschlossen einen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Beruf mit 3 Jahren Ausbildung. Sie haben eine solche 3-jährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie haben nach 3 Jahren ausgelernt und die Prüfung bestanden im kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Bereich, haben also einen solchen Beruf gelernt mit 3 Jahren Ausbildung.

 

Option 2: Anderer anerkannter  Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis(Technischer Fachwirt/in)

 

Oder: In einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf – „in“ meint ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, genauso wie Sie bei 1) den Abschluss brauchen – also unter 2): Sie haben einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt müssen Sie die Tatsache, dass dieser andere Ausbildungsberuf eben nicht kaufmännisch, verwaltend oder gewerblich-technisch ist, ausgleichen durch Praxis: Plus 1 Jahr Berufspraxis.   Diese Berufspraxis muss wieder einschlägig sein, das heißt sie muss im Zusammenhang stehen mit dem technischen Fachwirt. Ich erläutere diesen Begriff gleich noch genauer. Also irgendein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, hier ist nur wichtig, dass er anerkannt ist, plus 1 Jahr einschlägige Berufspraxis.

 

Option 3: 4 Jahre Praxis (Technischer Fachwirt/in)

 

Oder: Wieder der Fall, dass Sie keinen Beruf gelernt haben, mindestens 4 Jahre Berufspraxis, und diese Berufspraxis bedeutet wieder einschlägige Berufspraxis.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Technischer Fachwirt/in)

 

Dann gibt es noch die Ausnahmeregelung: Wer auf anderem Wege nachweisen kann, dass er über entsprechende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt, kann auch zugelassen werden. Das ist immer so eine Möglichkeit, so dass die Prüfungsordnung flexibel bleibt für Situationen, die das Leben schreibt, aber das sind wirkliche Ausnahmefälle, die ich auch hier nicht diskutieren kann. Denkbar wäre vielleicht jemand, der aus einem ganz anderen Land kommt und da vielleicht irgendwie nachweisen etwas kann. Immer eine Einzelfallentscheidung, muss man mit der Kammer, mit der zuständigen Kammer klären.

 

Was bedeutet einschlägige Berufspraxis? (Technischer Fachwirt/in)

 

Also: 1), 2) oder 3) sind also die Regelmöglichkeiten, und Sie sehen, dass hier das Wort Berufspraxis eine große Rolle spielt. Deswegen sollten wir das noch klären: Was ist Berufspraxis? Welche Art von Berufspraxis wird hier verlangt?

·            Und zwar einmal kann es sein eine Berufspraxis im kaufmännischen Bereich. Kaufmännischer Bereich ist sehr allgemein. Das kann alles Mögliche sein.

·            Oder gewerblich-technischer Bereich.

Ob das, was Sie gemacht haben, im Einzelfall hier passt, auch wieder hier ist zuständig die IHK.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Technischer Fachwirt/in)

 

Am besten, Sie haben das, was ich hier ausgeführt habe in diesem Video, schriftlich vorliegen. Und Sie klicken am besten unter dem Video auf den Link, dann bekommen Sie das nämlich zugestellt. Unter dem Video befindet sich hier ein Link. Sie klicken auf diesen Link. Sie trage Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen das schicken kann, und dann haben Sie das schriftlich, und Sie haben sogar noch einiges mehr, nämlich auch das, was inhaltlich in der Prüfung verlangt wird, also die Fächer und Themenbereiche. Klicken Sie also auf den Link unter dem Video.

 

 Technischer Fachwirt/in IHK: Info-PDF

 

Alles Gute!

Marius Ebert 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Industriefachwirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

Hallo und willkommen! Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Industriefachwirt, IFW – IndustrieFachWirt, den ich mir erlaube, so abzukürzen, und zwar geht es um die Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Das heißt man muss sich das so vorstellen: Zunächst muss man formale Dinge erfüllen, die wir in diesem Video ansprechen, ich zeige Ihnen, welche, um dann die Prüfung machen zu können. Zulassungsvoraussetzungen oder Zugangsvoraussetzungen ist also hier der Schlüsselbegriff für dieses Video.

4 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Industriefachwirt/in IHK)

 

Wie bekommt man also die Berechtigung, die Prüfung machen zu dürfen? Nun, es sind zunächst vier Türen, und wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, reicht das völlig aus, denn die Verknüpfung ist immer „Oder“, und dazu gibt es noch eine Ausnahmeregelung, die ich ganz kurz auch erläutern werde. Also wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, weil Sie die Bedingungen erfüllen, die diese Tür darstellt, dann haben Sie die Zulassungsvoraussetzung und müssen dann nur noch die Prüfung bestehen. So ist die Regelung.

 

Option 1: 3-jähriger Kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die erste Tür, oder die erste Hürde ist: Sie haben abgeschlossen einen kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf.  Sie haben also drei Jahre gelernt im kaufmännischen Bereich oder im verwaltenden Bereich und haben diese dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Dann können Sie sofort ohne zeitliche Verzögerung den Industriefachwirt machen, zumindest formal. Inhaltlich müssen Sie natürlich die Dinge lernen, die in der Prüfung verlangt werden, aber formal haben Sie dann die Voraussetzungen erfüllt.

 

Option 2: Sonstiger anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder: Sie haben zweitens einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf. Das heißt Sie haben irgendetwas gelernt und nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, was nicht kaufmännisch oder verwaltend ist. Nur das reicht jetzt nicht. Wir müssen jetzt dieses fehlende kaufmännische oder verwaltende kompensieren: Plus mindestens 1 Jahr Berufspraxis. Berufspraxis heißt einschlägige Berufspraxis. Ich erkläre das gleich noch genauer. An dieser Stelle nur der Hinweis: Diese Berufspraxis sollte einen inhaltlichen Bezug haben zum Industriefachwirt. Ich erkläre das gleich noch mal genauer.

 

Option 3: Anderer anerkannter Ausbildungsberuf + 2 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die dritte Möglichkeit ist: Es ist ein anderer, anerkannter Ausbildungsberuf. Sie sehen, das Kaufmännische ist weg, das Verwaltende ist weg, das Dreijährige ist weg, und das muss jetzt kompensiert werden: Plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufspraxis (erkläre ich gleich genauer).

 

Option 4: 3 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder, Sie ahnen es schon, die vierte Möglichkeit ist: Jetzt fallen alle Ausbildungsberufe weg, also für die Menschen, die keinen Beruf abgeschlossen haben, auch die haben die Chance, wenn sie das alles kompensieren können hier, durch eine mindestens (das ist also viertens hier) mindestens 3-jährige Berufspraxis.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Industriefachwirt/in IHK)

 

Dann gibt’s wie immer hier eine Ausnahmeregelung; Wenn Sie auf anderem Wege nachweisen können, dass Sie über die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die eine Zulassung rechtfertigen, dann können Sie die auch bekommen. Das ist die Ausnahmeregelung, womit man eine kleine Tür noch aufmacht für Menschen, die vielleicht aus einem anderen Land kommen oder, oder oder. Diese Ausnahmeregelung können Sie bitte nur im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin bei Ihrer zuständigen Kammer klären. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, kann man in einem Video nicht allgemein abhandeln.

Was man allgemein abhandeln kann, und das was ich hier tue, ist dass ich sage, 1) bis 4) das ist der Regelfall, das ist klar greifbar:

·            haben Sie eine dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich,

·            haben Sie einen dreijährige Ausbildungsberuf abgeschlossen, der nicht kaufmännisch oder verwaltend ist, aber zum Beispiel handwerklich, und mindestens 1 Jahr Berufspraxis,

·            haben Sie einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis,

·            oder haben Sie keine Ausbildung, aber mindestens 3 Jahre Berufspraxis.

Dann, wenn Sie das nachweisen können, und nachweisen bedeutet Firmenpapier, Bescheinigung, Herr oder Frau Sowieso, geboren am … in … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste … und dann beschreiben Sie möglichst die Dinge, die Sie hier natürlich brauchen, um Ihre Berufspraxis deutlich zu machen, und damit bin ich dabei – Sie sehen, dieser Begriff „Berufspraxis“ spielt hier eine große Rolle – kommt bei 2), 3) und 4) jeweils vor, also müssen wir das noch verstehen, und dann haben wir es im Grunde.

 

Was bedeutet einschlägige Berufspraxis? (Industriefachwirt/in IHK)

 

Was also ist hier die Berufspraxis? Und da sagt die Prüfungsordnung: Diese Berufspraxis kann sein kaufmännisch oder verwaltend (das überrascht uns hier nicht besonders) und sollte einen Bezug darstellen, einen Bezug darstellen. Zu was? Zu Inhalten des Industriefachwirts. Das klingt im Moment etwas abstrakt, ist aber nicht besonders schwierig, diesen Bezug herzustellen, denn der Industriefachwirt geht sehr in die Breite. Der umfasst also das Rechnungswesen (RW), der umfasst Marketing, der umfasst Produktion.

·            Wenn Sie also in der Verwaltung irgendwas gemacht haben, dann haben Sie einen Bezug zum Rechnungswesen.

·            Wenn Sie im Verkauf irgendwas gemacht haben, haben Sie einen Bezug zum Marketing.

·            Wenn Sie in der Produktion gearbeitet haben, haben Sie einen Bezug zur Produktion.

Und das ist längst nicht alles. Da gibt’s also noch weitere Fächer, so dass man diesen Bezug in der Regel nachweisen kann.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Industriefachwirt/in IHK)

 

Aber es ist klug, das Ganze noch mal schriftlich vorliegen zu haben, um das noch mal genau zu schauen, denn ich habe für Sie schriftlich, was ich hier im Video erklärt habe, das vorliegen zu haben ist gut, damit Sie auch hier die weiteren Fächer noch sehen und schauen, dass Sie die Berufspraxis gleich so formulieren. Das ist ja oft doch eine Frage der Formulierung, dass es möglichst zu dem passt, was in der Prüfungsordnung steht, und das lässt sich besser machen, wenn man das Ding vorliegen hat.

Klicken Sie auf den Link unter dem Video. Dann kriegen Sie das PDF. Klicken Sie auf den Link, tragen Sie Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen dieses PDF zuschicken kann.

 

Industriefachwirt/in IHK: Info-PDF

Alles Gute!


Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Info-PDF

Ja, hallo, Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Wirtschaftsfachwirt/in IHK, ich erlaube mir mal, den so abzukürzen: WFW – WirtschaftsFachWirt, und zwar um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen das auch Zulassungsvoraussetzungen. Es geht also um formale Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden.

 

4 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Rechtsgrundlage dafür ist die Prüfungsordnung. Wenn wir da reinschauen, dann finden wir da zunächst einmal folgende Struktur: Vier Möglichkeiten, hier nennen wir es mal Formal- oder Regelfallmöglichkeiten, um zugelassen zu werden. Dazu gibt es noch eine Ausnahme mit einer allerdings sehr geringen praktischen Bedeutung. Ich gehe da gleich kurz drauf ein.

Also vier Regelfallmöglichkeiten, woraus wir schon jetzt schließen können, dass das Tor relativ breit ist. Dass man also hier relativ vielen Menschen den Zugang zu diesem Weg Wirtschaftsfachwirt und danach vielleicht Betriebswirt in der höchsten Stufe eröffnen möchte.

 

Option 1: Kaufmännischer oder verwaltender, 3-jähriger Ausbildungsberuf (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Wenn wir jetzt im Detail schauen, dann finden wir unter 1) einen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, den man abgeschlossen haben muss. Also der Abschluss eines kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufs, und zwar wird hier unter 1) verlangt eine 3-jährige Ausbildung. Wenn man also drei Jahre eine kaufmännische Lehre gemacht hat oder eine verwaltende Lehre und das erfolgreich abgeschlossen hat, dann hat man die Zulassung für den Wirtschaftsfachwirt, kann also die Prüfung machen – formal. Ja, natürlich weiß man noch nicht, was inhaltlich da passiert. Das muss man sich dann erarbeiten. Aber formal  erfüllt man die Zugangsvoraussetzung ohne Zeitbefristung, also man kann praktisch dann sofort weitermachen.

 

Option 2: Anderer 3-jähriger Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Das zweite ist ein anderer Ausbildungsberuf, also nicht kaufmännisch oder verwaltend, auch 3-jährig, plus 1 Jahr Berufspraxis. So, man muss also gar nicht vom Kaufmännischen oder Verwaltenden her kommen, sondern man kann auch einen handwerklichen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, so er drei Jahre Lehrzeit beinhaltete, und braucht dann 1 Jahr Berufspraxis. Aber, wichtig: Diese Berufspraxis ist eine kaufmännische oder verwaltende. Also dieses eine Jahr hier muss man kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis gehabt haben. Kaufmännisch bedeutet zum Beispiel Buchhaltung gemacht haben. Kaufmännisch ist sehr, sehr viel. Verwaltend ist auch sehr weit gefasst. Wenn man irgendwo Lagerverwaltung macht, dann ist das eine verwaltende Berufspraxis.

 

Option 3: Anderer Ausbildungsberuf + 2 Jahre Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Drittens ein anderer Ausbildungsberuf. Was ist der Unterschied zwischen zweitens und drittens? – Diese drei Jahre (Ausbildungsdauer) sind weggefallen. Es kann also ein anderer Ausbildungsberuf sein plus 2 Jahre Berufspraxis. Auch wieder das hier, die Berufspraxis, also in diesem Fall (drittens) und in diesem Fall (zweitens) bezieht sich auf kaufmännische und verwaltende Berufspraxis. Das ist wichtig. Man kann also auch hier wieder von einer ganz anderen, aus einer ganz anderen Richtung kommen. Es muss noch nicht ein Beruf sein, der drei Jahre Lehrzeit beinhaltete, aber man braucht hier zwei Jahre Praxis.

 

Option 4: 3 Jahre Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Und viertens mindestens drei Jahre Berufspraxis. Ja, und das ist hier natürlich „Oder“ – 1) oder 2) oder 3) oder 4). Das heißt, 4) ist im Grunde die großzügigste, aus deutscher Sicht großzügigste Möglichkeit, die Zulassung zu bekommen. Man braucht nur drei Jahre Berufspraxis, also wenn man überhaupt keinen Beruf gelernt hat, dann reichen drei Jahre Berufspraxis, aber hier gilt, wie für alle anderen, kaufmännische oder verwaltende; oder – kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.

Ob das im Einzelfall bei Ihnen passt, ist eine Frage, die Sie bitte mit Ihrer zuständigen IHK klären müssen, denn „verwalten“ ist ja ein sehr weiter Begriff. Also ist das was Sie da gemacht haben, verwaltend? Prüfen Sie das, sprechen Sie mit Ihrer zuständigen IHK.

Und wichtig ist, dass Sie das nachweisen, das heißt Sie brauchen hier, der Regelnachweis ist eine Bescheinigung auf Firmenpapier, wo bescheinigt wird, das Sie, da steht dann Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, seit dreieinhalb Jahren beschäftigt ist als … und dass das folgende Tätigkeiten … beinhaltet, und dann betont man natürlich vor allem das Verwaltende und das Kaufmännische. So weisen Sie das dann nach.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Dann gibt’s noch die übliche Ausnahmeregelung: Wer auf anderem Wege nachweist, dass er über entsprechende Kenntnisse, Fertigkeiten und so weiter verfügt. Aber wie soll man’s anders nachweisen als durch Berufspraxis. Also diese Ausnahme ist wirklich eine Ausnahme. Ich kann mir da im Moment keinen Fall vorstellen, der hier wirklich relevant ist. Aber das steht hier in allen Prüfungsordnungen drin, um halt für Sonderfälle auch eine Möglichkeit zu haben. Aber Sie sehen schon: Erstens bis Drittens bedeutet, man hat einen Beruf gelernt, und Viertens, man hat keinen Beruf gelernt, hat aber praktische Erfahrungen von mindestens drei Jahren.

So, das sind die Zugangsvoraussetzungen. Und dann geht’s natürlich noch darum, dass man die Inhalte lernt, die in der Prüfung verlangt werden.

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Und wenn Sie das, was ich hier jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben möchten, dann klicken Sie einfach auf den Link unter dem Video. Also wenn hier das Video ist, dann ist hier unter dem Video ein Link. Wenn Sie das Video auf YouTube finden, hier ein blauer Link. Sie klicken auf diesen Link. Sie tragen Ihre E-Mail ein, und dann bekommen Sie das noch einmal schriftlich, und sogar noch ein bisschen mehr, denn das, was Sie da bekommen, geht auch auf die Inhalte der Prüfung ein.

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Info-PDF

Alles Gute!

Marius Ebert

               

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

 

 

 

Technischer Betriebswirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

Technischer Betriebswirt/in IHK: Info-PDF

 

Hallo, Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Technischen Betriebswirt (ich benutze eine Abkürzung TBW – Technischer BetriebsWirt), und zwar konkret geht es um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen sie auch Zulassungsvoraussetzungen, das heißt formale Bedingungen, die man erfüllen muss, ehe man die Prüfung machen darf, ehe man zur Prüfung zugelassen wird.

 

Höchster Abschluss im technischer Zweig der „Karriere mit Lehre“ (Technischer Betriebswirt/in IHK)

 

Kurz nochmal zur Einordnung: Der Technische Betriebswirt gehört zum Weg „Karriere mit Lehre“, und da haben wir

einen kaufmännischen Zweig  

erste Stufe:  Fachkaufmann und Fachwirt,

zweite Stufe:  Betriebswirt IHK.

Und hier haben, und damit sind wir hier beim Thema,  einen technischen Zweig,

Erste Stufe gehe ich gleich drauf ein im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen,

und die zweite, höchste Stufe ist der TBW, der Technische Betriebswirt.

Also: Betriebswirt IHK und Technischer Betriebswirt IHK sind auf der gleichen Ebene, auf der gleichen Stufe, nur dass der Betriebswirt für die kaufmännischen Leute der höchste Abschluss ist, und der Technische Betriebswirt für die Techniker.

 

Drei Regelvoraussetzungen und eine Ausnahme (Technischer Betriebswirt/in IHK)

Was also sind die Zugangsvoraussetzungen? Hier ist die Struktur laut Prüfungsordnung: Es gibt drei Regelvoraussetzungen und eine Ausnahme. Diese Ausnahmeformulierung befindet sich in jeder Prüfungsordnung. Bei 1) gibt es dann noch a) und b).

Und zwar – was ist das, wenn man zugelassen werden will zum Technischen Betriebswirt?

Option 1: Industrie- oder technischer Meister oder Technikerabschluss (Technischer Betriebswirt/in IHK)

a)    Ist man entweder (alles (1., 2. und 3.) natürlich wieder „oder“, auch a) und b) ist hier „oder“), ist man entweder Industriemeister oder vergleichbare Technische Meisterprüfung. Man hat also den Industriemeister erfolgreich absolviert oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung abgeschlossen.

Wenn jetzt hier Zweifel aufkommen, was denn vergleichbar ist mit dem Industriemeister – letztlich verbindlich klären mit Ihnen und für Sie kann das nur die Industrie- und Handelskammer. Dort ist Ihr Ansprechpartner.

b)    Oder, unter erstens noch, b): man hat absolviert erfolgreich eine staatlich anerkannte Technikerprüfung.

So, das ist Erstens.

 

Option 2: Technischer Fachwirt (Technischer Betriebswirt/in IHK)

Oder, Zweitens: man ist Technischer Fachwirt (FW), das ist sozusagen die erste Stufe, von der ich grade sprach, bei diesem technischen Zweig. Technischer Fachwirt hat dann sofort die Zugangsvoraussetzungen für den Technischen Betriebswirt, ohne irgendwie eine bestimmte Zeit einhalten zu müssen.

 

Option 3: Ingenieur plus 2 J Praxis (Technischer Betriebswirt/in IHK)

 

Oder Drittens: Man ist Ingenieur, und nur hier kommt jetzt eine zeitliche Beschränkung: plus mindestens 2 Jahre einschlägige (ich erkläre das sofort) Berufspraxis.

 

Was bedeute einschlägige Berufspraxis? (Personalfachkaufmann/frau IHK)

„Einschlägig“ bedeutet hier betriebswirtschaftlich, kaufmännisch, denn der Technische Betriebswirt hat mit Technik nur am Rande was zu tun. Vielleicht bei der Projektarbeit so ein bisschen, aber ansonsten ist das Betriebswirtschaftslehre für Techniker. TBW heißt BetriebsWirtschaft für Techniker. Es geht also hier nicht um Technik. Ich habe das viele Jahre unterrichtet; ich habe von Technik keine Ahnung, und muss das aber auch nicht haben, weil hier Technik nicht gefragt wird. Technik bringen die Leute mit. Hier geht es um die kaufmännische Perspektive, die kaufmännische Sichtweise, und das bedeutet hier einschlägige Berufspraxis, also kaufmännische Ausrichtung. Auch hier: Im Zweifel ist Ihr Ansprechpartner der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin bei der Industrie- und Handelskammer.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Technischer Betriebswirt/in IHK)

 

Die Ausnahmeregelung: Wenn Sie auf anderem Wege nachweisen können, dass Sie über entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten und so weiter verfügen, dann können Sie im Ausnahmefall auch zugelassen werden. Auch das spielt eine untergeordnete Rolle hier. Auch das bitte im Zweifel klären, was damit gemeint sein könnte. Es kann da nur eine vehemente Praxiserfahrung sein, auch mit entsprechender Kompetenz, so etwas, aber das klären Sie bitte mit der IHK.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Technischer Betriebswirt/in IHK)

 

Wenn Sie das, was ich jetzt hier ausgeführt habe, noch einmal nachlesen wollen, und Sie würden dieses Video nicht kucken, wenn Sie sich nicht dafür grundsätzlich interessieren würden, da ist es gut, das nochmal schriftlich zu haben.

Das ist ganz einfach und völlig kostenlos. Klicken Sie einfach auf den Link, wenn das hier das Video ist, ich nehme an, Sie sehen es auf YouTube, klicken Sie hier auf den Link, tragen Ihre E-Mail ein, und Sie bekommen das, was ich hier ausgeführt habe, noch einmal schriftlich plus noch ein paar mehr Informationen, nämlich auch was inhaltlich hier verlangt wird, denn wir haben ja bisher nur gesprochen über die formalen Zugangsvoraussetzungen. Das heißt man kann zur Prüfung gehen, aber man kann die Prüfung damit noch nicht bestehen, sondern dafür braucht man Inhalt.

 

Technischer Betriebswirt/in IHK: Info-PDF

Alles Gute!

Marius Ebert

                                                                              © Dr. Marius Ebert

Betriebswirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Hallo Marius Ebert hier:

In diesem Video beschäftigen wir uns mit dem Betriebswirt IHK, und zwar geht es in diesem Video um die Zugangsvoraussetzungen.

 

Zweistufiges Konzept (Betriebswirt/in IHK)

Denn es ist in der Tat so, dass man, um die Prüfung ablegen zu können, formale – formale, nicht inhaltliche, nicht leistungsbezogene, sondern formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen muss, das heißt man muss gewisse Formen einhalten. Und um das zu verstehen, muss man verstehen, dass es zwei Stufen gibt, und zwar zwei Stufen dieses Konzeptes Karriere mit Lehre. So heißt das – „Karriere mit Lehre“, und der Betriebswirt IHK ist hier die zweite und gleichzeitig die höchste Stufe.

 

Wie erreicht man die erste Stufe? (Betriebswirt/in IHK)

So, wie kommt man auf diese zweite und höchste Stufe? Indem man normalerweise erst die erste Stufe nimmt. Und in dieser ersten Stufe, schauen wir uns diese erste Stufe hier, gibt es im Prinzip  zwei Möglichkeiten, diese erste Stufe zu nehmen. Und, nennen wir sie mal die Möglichkeit a) und b), und die Möglichkeit a), das ist der Regelweg: Man hat gemacht einen Fachkaufmann oder Fachwirt.

 

Fachkaufmann und Fachwirt, der Unterschied (Betriebswirt/in IHK)

Der Unterschied zwischen Fachkaufmann und Fachwirt ist der, dass der Fachkaufmann sich bezieht auf eine Funktion, zum Beispiel Personalkaufmann/-frau, das wäre dann die Funktion Personal, Fachkaufmann für Marketing wäre die Funktion Marketing, und der Fachwirt bezieht sich auf eine Branche, also Industriefachwirt ist die Branche, Handelsfachwirt ist die Branche. Daraus können Sie schließen, dass es sehr viel weniger Fachwirte als Fachkaufleute gibt, weil es sehr viel mehr Funktionen gibt als Branchen. Was haben wir? Wir haben Industrie, Handel, manche sehen die Bank noch als eigene Branche, da gibt es den Bankfachwirt, dann gibt es noch irgendwo so einen Dienstleistungsfachwirt,  und das ist es im wesentlichen auch schon. Also Fachwirte gibt es relativ wenig, Hier bei den Fachkaufleuten gibt es sehr viel mehr: Personalkaufmann, Kaufmann für Marketing und noch einiges mehr.

Also in der ersten Stufe hat man bereits abgeschlossen einen Fachkaufmann oder einen Fachwirt, dann kann man problemlos und auch ohne Wartezeit anstreben die zweite Stufe: Betriebswirt IHK.

 

Erste Stufe, Ausnahmen (Betriebswirt/in IHK)

Und die zweite Möglichkeit, die Möglichkeit b), diese erste Stufe hier zu nehmen, das sind dann wiederum drei Schritte, sozusagen von unten nach oben: Man braucht einmal eine Berufsausbildung, dann braucht man zweitens den Abschluss einer kaufmännischen Fachhochschule, und man braucht drittens drei Jahre Berufspraxis, und zwar kaufmännische Berufspraxis. Diese drei Dinge kumulativ, das heißt zusammen, also alles drei muss man erbringen, um diese Voraussetzung b) alternativ zu a) zu erfüllen, das heißt also a) oder b). a) ist wie gesagt der Regelweg, ein Fachkaufmann oder Fachwirt, und Sie sehen hier: Wenn Sie den Weg b) wählen, dann ist hier (B) auch ein Zeitfaktor dabei, während es hier (A) ein reiner Leistungsfaktor ist, also wenn man diese Prüfung gepackt hat zum Fachkaufmann, kann man den Betriebswirt machen. Hier, bei b), ist ein Zeitfaktor dabei, nämlich diese drei Jahre Berufspraxis.

Und dann gibt es noch eine Ausnahme.

 

Noch eine Ausnahme (Betriebswirt/in IHK)

Ich mach das hier nochmal neu, also 1. Stufe, 2. Stufe, und in der zweiten Stufe der Betriebswirt IHK als höchste Stufe dieser kaufmännischen Schiene. Sie sehen, ich spreche hier zu Leuten mit einer kaufmännischen Begabung und Ausbildung. In der ersten Stufe haben wir gesehen a) und b), der Fachkaufmann und der Fachwirt und der Fachhochschulkaufmann, kaufmännische Fachhochschulweg, und jetzt gibt es, wenn man jetzt sozusagen hier steht, einen Weg unter Umgehung der ersten Stufe direkt hier, dass man zugelassen wird zu dem Betriebswirt IHK. Das ist eine ausgesprochene Ausnahmeregelung, ausdrücklich eine Ausnahmeregelung und immer einzelfallabhängig. Es gibt hier also wenig allgemeine Regeln, sondern die Kammer prüft in dem Fall immer den Einzelfall.

 

Nachweis auf anderem Weg… (Betriebswirtin IHK)

Was ist der Grundgedanke? Der Grundgedanke ist, dass man hier auf anderem Wege nachweisen kann, dass man über die entsprechende Qualifikation, die normalerweise hier  in der ersten Stufe geprüft und abverlangt werden, verfügt. Und jetzt ist natürlich die Frage: Was bedeutet das faktisch, dass man das auf anderem Wege nachweisen kann, und da kann man sagen, (mal überlegen, wo ich das hinschreibe), also diese Ausnahme hier, diese Ausnahme macht man dann fest an einer bestimmten Position, und was kann das sein?   Und diese Position kann sein „Schon sehr lange Projektleiter“. 5, 6 Jahre große Projekte geleitet, Geschäftsführerposition. Dann kann es natürlich sein die Selbständigkeit. Wenn man also sein eigenes Unternehmen hat. Oft ist man ja dann Geschäftsführer in seiner eigenen GmbH.

 

Beispiele für Ausnahmenregelungen  (Betriebswirtin IHK)

Und das sind diese Ausnahmeregelungen, 4-6 Jahre, wie gesagt einzelfallabhängig, und je nach Kammer unterschiedlich, also wenn man schon relativ lange Geschäftsführer ist, wenn man schon relativ lange selbständig ist, oder wenn man (vielleicht nehme ich das hier noch mit auf), wenn man Personalverantwortung hat, auch das nicht erst seit ein paar Wochen, sondern auch in einem Zeitraum von 4 bis 6 Jahren hier diese Personalverantwortung hat, das heißt Personalverantwortung, selbständige Entscheidung, jemanden einzustellen oder auch wieder zu entlassen, das ist Personalverantwortung.

 

Funktioniert Budgetverantwortung? (Betriebswirtin IHK)

Manchmal kann man dann auch noch mit dem Begriff Budgetverantwortung, ich setz das mal in Klammern, weil  das schon sehr viel weniger funktioniert mit dem Begriff Budgetverantwortung, also wenn man Verantwortung, also wirklich echte Verantwortung hat für hohe Budgets, für hohe Budgets, also nicht für tausend Euro Briefmarkengeld, sondern für hohe Budgets, auch dann kann man auf diesem Wege versuchen, so etwas nachzuweisen. Immer, ich betone es noch einmal, einzelfallabhängig, und es dauert auch immer eine gewisse Weile, bis hier eine Entscheidung erfolgt, denn das Ganze wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt, und der Prüfungsausschuss entscheidet dann letztlich, ob der Text, der Prüfungsordnung hier erfüllt ist, ob man das entsprechend so interpretieren kann, dass jemand diesen Nachweis erbracht hat. Wie gesagt eine Ausnahmeregelung.

Der Regelweg ist hier ja der Fachkaufmann beziehungsweise Fachwirt, und das ist auch der problemloseste Weg, wenn man hier die Zulassung beantragt, bekommt man sie von dem entsprechenden Sachbearbeiter oder der entsprechenden Sachbearbeiterin postwendend bekommt man dann die Zulassung.

 

Unbedingt die Kammer ansprechen…  (Betriebswirtin IHK)

Ich rate dazu, unbedingt diese Zulassung prüfen, eh Sie ein Projekt angehen, das da heißt Betriebswirt IHK. Ehe Sie also sich irgendwo anmelden oder einschreiben bei einem Träger, sollten Sie die Zulassung prüfen, und zuständig dafür ist nicht der Träger, denn der kann es nicht entscheiden. Zuständig ist Ihre IHK an Ihrem Wohnort oder am Ort Ihres Arbeitgebers; meist an Ihrem Wohnort, aber manchmal auch am Ort Ihres Arbeitgebers oder da, wo Sie eben ein entsprechendes Seminar besuchen wollen. Das ist die zuständige Kammer für Sie, und dort gibt es dann jemanden, der zuständig ist für den Betriebswirt IHK, und den sprechen Sie bitte an.

Ein Weiterbildungsträger kann Sie zwar beraten, so wie ich das hier im Prinzip ja auch tue, nur der kann es nicht entscheiden, er hat nicht die Kompetenz, das zu entscheiden, das kann nur die Kammer entscheiden, und nur was die Kammer Ihnen sagt, ist dann auch wirklich amtlich und zuverlässig.

 

Info-PDF:  unter dem Video klicken…  (Betriebswirtin IHK)

Wenn Sie nun das, was ich in diesem Video erklärt habe, nun noch einmal nachlesen wollen, und das sollen Sie tun, denn Sie schauen dieses Video ja, weil es Sie interessiert, sonst würden Sie dieses Video nicht schauen, also Sie überlegen ja, ob Betriebswirt IHK vielleicht etwas für Sie ist, dann sollten Sie das noch einmal nachlesen. Ich habe also ein PDF für Sie vorbereitet, und da finden Sie auch noch mehr Informationen, nämlich auch über die Inhalte, die verlangt werden, denn wir reden ja im Moment nur über Form, wir reden ja noch gar nicht über die Inhalte, die verlangt werden, wenn man eine solche Prüfung machen möchte. Unter dem Video finden Sie hier einen Link, und auf diesen Link klicken Sie bitte und tragen Ihre E-Mail-Adresse ein, und dann bekommen Sie dieses PDF zugeschickt.

 

Betriebswirt/in IHK: Info-PDF

Alles Gute!

Marius Ebert

© Dr. Marius Ebert