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Zugang der Kündigung

Lernen ohne Leiden

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin kein Experte für leichtes und schnelles Lernen, habe verschiedene Seminarkonzepte geschrieben im Lauf der Jahre, unter anderem „Personalfachkaufmann in zwölf Seminartagen“ nach meinem Schnell-Lern-System – seit vielen, vielen Jahren schon bewährt. Viele, viele Menschen haben damit erfolgreich ihre IHK-Prüfung gemacht. Also es  geht um den Personalfachkaufmann/frau IHK, und heute mal etwas aus dem Themengebiet vom Personalfachkaufmann, nämlich der Zugang der Kündigung, und zwar aus Sicht des Arbeitgebers.

Also wir sprechen jetzt von einem Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin kündigen möchte. Und diesen Zugang der Kündigung muss der Arbeitgeber beweisen. Wir unterscheiden zwei Fälle:

  • einmal Anwesende, ja,  und das heißt also Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind physikalisch anwesend im gleichen Raum,
  • und unter Abwesenden.

Und das Ganze natürlich immer schriftlich – eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.  E-Mail ist nicht zulässig, Fax ist nicht zulässig, sondern das gute alte Papier, das man ausdruckt aus dem Drucker und dort die Kündigung formuliert.

Unter Anwesenden geht die Kündigung zu durch Übergabe. Durch Übergabe dieses Schreibens, dieses Kündigungsschreibens. Und um es beweisen zu können, wird empfohlen, einen kundigen Zeugen zu haben, einen kundigen Zeugen. Der Arbeitgeber, wenn der Profi ist, nimmt einen kundigen Zeugen. Was ist ein kundiger Zeuge? – Das ist jemand, der das Kündigungsschreiben vorher gelesen hat und genau weiß, dass dieses Schreiben jetzt übergeben wird. Er ist es Sachverhalts kundig.

Und unter Abwesenden gibt es nur eine rechtlich zuverlässige Möglichkeit. Vergessen Sie Einschreiben. Bitte kein Einschreiben. Ich sage Ihnen gleich, warum. Die einzige Möglichkeit ist der kundige Bote, der kundige Boote, der, der weiß, dass er ein Kündigungsschreiben überreicht, deshalb ist er kundig, und der es in den Briefkasten legt oder persönlich übergibt und diese Übergabe oder das Legen in den Briefkasten bezeugen kann. Wenn Sie ein Einschreiben machen, dann können Sie nur belegen, dass sie irgendeinen Brief geschickt haben. Aber Sie können niemals beweisen, dass es eine Kündigung war. Deswegen kundiger Bote.

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