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Technischer Fachwirt/in, Zugangsvoraussetzungen

 

 Technischer Fachwirt/in IHK: Info-PDF

 

Hallo und willkommen!

Mein Name ist Marius Ebert.

In diesem Video geht es um den Technischen Fachwirt, TFW, Technischer FachWirt, und zwar um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen das auch Zulassungsvoraussetzungen, um auszudrücken, dass man für die Prüfung ausdrücklich zugelassen werden muss.

Man muss also unterscheiden: Einmal muss man eine Prüfung bestehen. Aber ehe man überhaupt antreten kann zu dieser Prüfung, muss man formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

3 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Technischer Fachwirt/in)

 

Und zwar gibt es drei Möglichkeiten, 3 Türen, durch die man hindurchgehen kann, um diese Prüfung machen zu können, und es ist ein „Oder“ jeweils, das heißt wenn man eine dieser drei Bedingungen erfüllt, dann wird man zugelassen.

Zu diesen drei gibt es noch eine Ausnahmeregelung, die ich in Klammern setze und ganz kurz mündlich erläutere, weil sie geringe praktische Relevanz hat.

 

Option 1: 3-jähriger kaufmännischer, verwaltender oder technisch-gewerblicher Ausbildungsberuf (Technischer Fachwirt/in)

 

Das erste, die erste Zugangsvoraussetzung ist: Sie haben abgeschlossen einen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Beruf mit 3 Jahren Ausbildung. Sie haben eine solche 3-jährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie haben nach 3 Jahren ausgelernt und die Prüfung bestanden im kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Bereich, haben also einen solchen Beruf gelernt mit 3 Jahren Ausbildung.

 

Option 2: Anderer anerkannter  Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis(Technischer Fachwirt/in)

 

Oder: In einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf – „in“ meint ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, genauso wie Sie bei 1) den Abschluss brauchen – also unter 2): Sie haben einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt müssen Sie die Tatsache, dass dieser andere Ausbildungsberuf eben nicht kaufmännisch, verwaltend oder gewerblich-technisch ist, ausgleichen durch Praxis: Plus 1 Jahr Berufspraxis.   Diese Berufspraxis muss wieder einschlägig sein, das heißt sie muss im Zusammenhang stehen mit dem technischen Fachwirt. Ich erläutere diesen Begriff gleich noch genauer. Also irgendein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, hier ist nur wichtig, dass er anerkannt ist, plus 1 Jahr einschlägige Berufspraxis.

 

Option 3: 4 Jahre Praxis (Technischer Fachwirt/in)

 

Oder: Wieder der Fall, dass Sie keinen Beruf gelernt haben, mindestens 4 Jahre Berufspraxis, und diese Berufspraxis bedeutet wieder einschlägige Berufspraxis.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Technischer Fachwirt/in)

 

Dann gibt es noch die Ausnahmeregelung: Wer auf anderem Wege nachweisen kann, dass er über entsprechende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt, kann auch zugelassen werden. Das ist immer so eine Möglichkeit, so dass die Prüfungsordnung flexibel bleibt für Situationen, die das Leben schreibt, aber das sind wirkliche Ausnahmefälle, die ich auch hier nicht diskutieren kann. Denkbar wäre vielleicht jemand, der aus einem ganz anderen Land kommt und da vielleicht irgendwie nachweisen etwas kann. Immer eine Einzelfallentscheidung, muss man mit der Kammer, mit der zuständigen Kammer klären.

 

Was bedeutet einschlägige Berufspraxis? (Technischer Fachwirt/in)

 

Also: 1), 2) oder 3) sind also die Regelmöglichkeiten, und Sie sehen, dass hier das Wort Berufspraxis eine große Rolle spielt. Deswegen sollten wir das noch klären: Was ist Berufspraxis? Welche Art von Berufspraxis wird hier verlangt?

·            Und zwar einmal kann es sein eine Berufspraxis im kaufmännischen Bereich. Kaufmännischer Bereich ist sehr allgemein. Das kann alles Mögliche sein.

·            Oder gewerblich-technischer Bereich.

Ob das, was Sie gemacht haben, im Einzelfall hier passt, auch wieder hier ist zuständig die IHK.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Technischer Fachwirt/in)

 

Am besten, Sie haben das, was ich hier ausgeführt habe in diesem Video, schriftlich vorliegen. Und Sie klicken am besten unter dem Video auf den Link, dann bekommen Sie das nämlich zugestellt. Unter dem Video befindet sich hier ein Link. Sie klicken auf diesen Link. Sie trage Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen das schicken kann, und dann haben Sie das schriftlich, und Sie haben sogar noch einiges mehr, nämlich auch das, was inhaltlich in der Prüfung verlangt wird, also die Fächer und Themenbereiche. Klicken Sie also auf den Link unter dem Video.

 

 Technischer Fachwirt/in IHK: Info-PDF

 

Alles Gute!

Marius Ebert 

 

© Dr. Marius Ebert