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Zipper & Partner: NIE WIEDER! Ein Erfahrungsbericht, Teil 1

An Zipper & Partner wandte ich mich mit Schreiben vom 21.04.2015, genauer gesagt, an die Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner in Schwetzingen. Das Schreiben enthielt eine detailierte Ausarbeitung des Sachverhaltes, der als Klage bei Gericht eingereicht werden sollte. Das Mandat wurde am 27.04.2015 bestätigt und ich wurde Frau Rechtsanwältin Katharina Schimmel zugeteilt. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für eine Vorauszahlung.

Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

I. Meine Mandatierung

Mein Schreiben vom 21.04.2015 mit Schilderung des Sachverhaltes wurde zunächst zeitnah beantwortet. Die Antwort vom 27.04.2015 enthielt die Mandatsbestätigung und eine Rechnung über eine Anzahlung, die ich ebenfalls zeitnah überwies. Dann wartete ich. Und wartete….Keine Nachricht…kein Schriftsatz, keine Email, nichts….

Schließlich begann ich telefonisch nachzufragen, wie weit denn nun die Bearbeitung meiner Sache sei.

II. Die zuständige Rechtsanwältin Frau K. Schimmel ist nicht erreichbar…

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass ich bei meinen Anrufen – mal morgens und mal nachmittags – für die Nicht-Erreichbarkeit der zuständigen Rechtsanwältin – Frau Katharina Schimmel – sämtliche möglichen Varianten als Erklärung serviert bekam. Diese waren:

Frau Schimmel ist noch nicht da….

Frau Schimmel ist schon wieder weg…..

Frau Schimmel ist vor Gericht.

Während ich bei diesen Anrufen in der Warteschleife hing, lief nicht etwa Musik, sondern ich musste mir vom Band Sprüche anhören, wie: „wir wollen, dass sie ihr Recht bekommen“, was der ganzen Szene bei jedem Anruf eine gewisse realsatirische Note gab.

Zipper und Partner

III. Der Tag vor der Mandatskündigung bei Zipper & Partner

Am 29.06. – dem Tag vor meiner Kundigung – erreichte ich das Sekretariat. Ich verlangte eine Sachstandsmitteilung durch die zuständige Rechtsanwältin, Frau Katharina Schimmel am gleichen Tag. Ich fragte dann noch,  ob ich dies deutlich genug formuliert hätte und ob klar sei, dass ich „noch heute“ ein Reaktion haben will. Dies wurde bejaht.

Der 29.06.2015 verging jedoch, ohne das von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner etwas passierte.

                 IV. Dann hat es gereicht:  Mandatskündigung bei Zipper & Partner

Am 30.06.2015 wartete ich noch bis mittags, dann rief ich erneut an und erreichte wieder das Sekretariat. Ich erhielt die Auskunft – und nun zitiere ich wörtlich – da sei „was diktiert“ und es ginge mir „in den nächsten Tagen zu“. „Was denn da diktiert sei“, wollte ich wissen und wie ich den Begriff „in den nächsten Tagen“ verstehen solle? – „Mehr könne man mir nicht sagen“, war die Antwort. — „Darf ich daraus schließen, dass meine Sache noch nicht eimal angefasst wurde?“ , entgegnete ich. – „Man könne mir nicht mehr sagen“, war erneut die Reaktion. – „Ob ich denn bitte die zuständige Rechtsanwältin sprechen könne?“ – „Nein, diese sei in einer Besprechung“, hieß es.

Ich kündigte dann noch an, eine Google-Bewertung abzugeben, die Rechtsanwaltskammer einzuschalten und in meinem Blog zu berichten. Dann schickte ich ein Fax mit meiner Kündigung. Seit der Mandatsbestätigung waren mittlerweile mehr als 2 Monate vergangen.

(Bildnachweis: fotolia)

 

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

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Zipper & Partner: NIE WIEDER!, Ein Erfahrungsbericht, Teil 4

RAin Katharina Schimmel wurde mein Fall zugeteilt. Mit Schreiben vom 21.04.2015 wandte ich mich wegen eines Rechtsfalls an die Rechtsanwaltskanzlei Zipper  & Partner in Schwetzingen. Das Mandat wurde am 27.04.2015 bestätigt. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für eine Vorauszahlung.

Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit, insbesondere Untätigkeit von RAin Katharina Schimmel.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

XI. § 11 BORA Bearbeitung in angemessener Zeit

Kommen wir zum wesentlichen Punkt: Paragraph Elf der BORA in seiner Neufassung sagt:

§ 11 BORA – Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.

Frau RAin Katharina Schimmel schreibt dazu im Schriftsatz vom 10.08.2015:

„Unmittelbar nach entsprechender Aufforderung durch Herrn Dr. Ebert wurde die Mahnbescheidsbegründung gefertigt und diesem übersandt.“

In dem Übersendungsschreiben vom 30.06.2015 an mich zu genau dieser „Mahnbescheidsbegründung“ steht dann allerdings:

„Die krankheitsbedingte verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.“

Was hat Frau RAin Katharina Schimmel denn nun gemacht? Hat sie „unmittelbar gefertigt“ oder hat sie „krankheitsbedingt verzögert bearbeitet“ und dafür um Entschuldigung gebeten? Es gehört für mich also ebenfalls in die Rubrik „bodenlose Unverschämtheit“, den Sachverhalt so zu verdrehen, als habe man praktisch sofort einen – von mir erst am 30.06.2015 erteilten Auftrag – abgearbeitet. Ich persönlich kann mir im vorliegenden Fall kein treffenderes Beispiel vorstellen, für den Verstoß gegen den unbestimmten Rechtsbegriff „in angemessener Zeit“ lt. § 11 (1) BORA und für den Verstoß gegen Absatz (2).

Katharina Schimmel

XII. Endergebnis

Kommen wir zum Endergebnis: Ein am 21.04.2105 beauftragtes und am 27.04.2015 bestätigtes Mandat wird durch Zipper und Partner innerhalb weniger Tage liquidiert (Anzahlung von 324 EUR) und dann offensichtlich von Frau Katharina Schimmel wochenlang nicht mehr angefasst. Nachfragen des Mandanten bleiben ohne Reaktion.

Als der Mandant schließlich – nach Wochen – am Telefon deutlich wird (29.06.15) und eine Reaktion einfordert, passiert immer noch nichts. Erst als der Mandant am 30.06.15 noch einmal sehr deutlich wird und „Veröffentlichungen“ ankundigt, erfolgt eine (nachlässige) Bearbeitung.

Da es dem Mandanten auch am 30.06.15 nicht gelingt, eine verwertbare Auskunft über den Sachstand der Bearbeitung zu erhalten, was ja, – wie wir jetzt wissen, daran liegt, dass noch gar keine Bearbeitung erfolgt war – kündigt er.

Nun wird hektisch ein Schriftsatz vom Diktiergerät in den Computer gehackt und dem Mandanten über eine Stunde nach seiner Kündigung zugestellt. Der Sachverhalt wird allerdings von Frau Katharina Schimmel so „hingedreht“, als habe man einen Auftrag am gleichen Tage abgearbeitet.

Ergebnis: Es erfolge keine Bearbeitung in angemessener Zeit (§ 11 (1) BORA) und es besteht auch kein Honoraranspruch. Außerdem wurde gegen § 11 (2) BORA verstoßen.

XIII. Bearbeitungsmängel

Mein neuer Anwalt weist außerdem darauf hin, dass – zur zügigen Bearbeitung meines Anliegens – die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses meinerseits durch Zipper und Partner zeitnah hätte veranlasst werden müssen. Auch diesem Versäumnis verdanke ich es, dass die am 21.04.2015 beauftragte und am 27.04.2015 bestätigte Bearbeitungmeines Rechtsfalls sich wochenlang verzögert hat.

Der neue Anwalt hat außerdem in seinen Schriftsatz eine für mich sehr wichtige Formulierung aufgenommen (kein persönliches Erscheinen), um dessen Beachtung ich die Kanzlei Zipper und Partner bei meiner Mandatierung ausdrücklich gebeten hatte und was der Grund war, eine Kanzlei am Wohnort meines Schuldners zu beauftragen. Da nun mittlerweile klar ist, dass mein Fall nach wochenlanger Untätigkeit am 30.06.2015 hastig herunter diktiert wurde, wundert mich dies allerdings nicht mehr.

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Zipper und Partner: NIE WIEDER!, Ein Erfahrungsbericht, Teil 3

Mit Schreiben vom 21.04.2015 wandte ich mich wegen eines Rechtsfalls an die Rechtsanwaltskanzlei Zipper und Partner in Schwetzingen. Das Mandat wurde am 27.04.2015 bestätigt und ich wurde Frau Rechtsanwältin Katharina Schimmel zugeteilt. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für eine Vorauszahlung.

Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

VIII. Vermutung: Mehr als 2 Monate wurde von Zipper und Partner nichts gemacht…

In Ihrem Schriftsatz vom 10.08.2015 schreibt Frau RAin Katharina Schimmel – bezogen auf den 30.06.2015 – an die Rechtsanwaltskammer:

„Unmittelbar nach Rückkehr von einem Termin diktierte die Unterzeichnerin aus diesem Grund noch vormittags die Mahnbescheidsbegründung.“ Ich sehe darin meine Vermutung bestätigt, dass mein am 21.04.2015 beauftragtes und am 27.04.2015 bestätigtes Mandat bis zum 30.06.2015 noch in keinerlei Weise inhaltlich bearbeitet wurde, dann schnell (und nachlässig) ein Schriftsatz „herunter diktiert“ wurde, nachdem ich am Telefon erneut deutlich geworden war. Somit stellt sich auch die telefonische Auskunft aus dem Sekretariat vom 30.06.2015, da sei schon „was diktiert“, als Lüge heraus.

                                                               IX. Zwischenergebnis

Und nun lohnt es sich, ein Zwischenergebnis festzuhalten: Ein am 27.04.2015 bestätigtes Mandat wird durch Zipper und Partner innerhalb weniger Tage liquidiert (Anzahlung von 334 EUR) und dann wochenlang nicht mehr angefasst. Nachfragen des Mandanten bleiben ohne Reaktion. Als der Mandant schließlich am Telefon deutlich wird (29.06.) passiert immer noch nichts. Erst als der Mandant am 30.06.15 noch einmal sehr deutlich wird und „Veröffentlichungen“ ankündigt, erfolgt eine Bearbeitung.

Zipper und Partner

                                 X. Keine Rückzahlung: bodenlose Frechheit

Frau Schimmel lehnt außerdem eine Rückzahlung meiner Anzahlung von 334,75 € ab und führt folgende Begründung an: (wörtlich zitiert, Ergänzung in Klammern von mir.)

„Zu diesem Zeitpunkt (gemeint ist der Zeitpunkt der Kündigung) war die Mahnbescheidsbegründung… aber bereits diktiert.“

Etwas weiter unten schreibt Frau Schimmel dann: „Soweit der Beschwerdeführer Rückzahlung begehrt, mag er den zivilrechtlichen Weg beschreiten.“ Ich darf Sie bitten, diese Sätze für ein paar Sekunden einwirken zu lassen. Sollte sich die dahinter stehende Haltung danach noch nicht in völliger Gänze erschließen, werde ich diese Argumentation nun auf ein physisches Produkt übertragen und außerdem in eine etwas einfachere Sprache übersetzen. Meine Übersetzung dieser Haltung von Frau Rechtsanwältin Katharina Schimmel lautet:

„Lieber Kunde, zum Zeitpunkt Deiner Kündigung war das Produkt schon erstellt. Wir haben zwar Wochen dafür gebraucht, die Sache endlich anzugehen, aber schließlich war es soweit. Es fehlten lediglich noch zwei unbedeutende Kleinigkeiten, nämlich die Verpackung und die Auslieferung an Dich. Zum Zeitpunkt, als Du – lieber Kunde – ,gekündigt hast und das Produkt wegen unserer Untätigkeit nicht mehr wolltest, hatten wir das Geld, Du aber noch keine Ware und das finden wir so völlig in Ordnung. Selbstverständlich musst Du das Produkt nun trotz Deiner Kündigung bezahlen und wenn Dir das nicht passt, kannst du uns ja verklagen.“

Könnte man diese Haltung der Kanzlei Zipper und Partner als „bodenlose Frechheit“ bezeichnen?

(Bildnachweis: fotolia)

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Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

           V. Mandantenorientierung? Bei Zipper & Partner wohl ein Fremdwort

Nach der Kündigung des Mandats bei Zipper & Partner am 30.06.2015 hat mein „neuer“ Anwalt derweil das entsprechende Schriftstück innerhalb von 24 Stunden fertig gestellt und mir zugeschickt. Eine Anzahlung – so wie bei Zipper & Partner – wollte meine neue Rechtsvertretung noch gar nicht haben. Man nennt dieses Verhalten des neuen Anwalts „Kundenorientierung“. Diese Kundenorientierung wird im Wirtschaftsleben seit Mitte der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts praktiziert. Nun benutzt man in Rechtsanwaltskreisen statt „Kunde“ bekanntlich das Wort „Mandant“, es müsste also „Mandantenorientierung“ heißen…

Das Wort „Mandantenorientierung“ habe ich im Zusammenhang mit Rechtsanwälten über Google erst auf den hinteren Plätzen und auch dort nur sehr halbherzig gefunden. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner scheint es völlig unbekannt zu sein.

                                      VI. Zipper & Partner: desolate Organisation

Als Frau Rechtsanwältin Schimmel am 30.06.2015 endlich reagierte, fuhrt sie in ihrem Anschreiben an mich eine Erkrankung als Entschuldigung für die Verzögerung an. Wörtlich schreibt sie:

„Die krankheitsbedingte verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.“

– Sehr nett. – Nur leider gelogen. Die Stellungnahme der Frau Katharina Schimmel vom 10.08.2015 zeigt nun, dass Krankheit nur zu einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen(!) geführt hat. Etwas passender wäre vielleicht die Formulierung gewesen: „Ich bitte die Verzögerung wegen meines Urlaubs zu entschuldigen.“ Doch auch das trifft es nicht, denn auch dieser Urlaub war ja nur für eine Woche. Treffend wäre vermutlich die Formulierung: „Ich bitte die Verzögerung wegen desolater Organisation in der Kanzlei Zipper & Partner zu entschuldigen.“

Zipper & Partner

                                  VII. Zipper & Partner: die angebliche Doppelbesetzung
Ich frage mich nämlich, was ich mit Entschuldigungen, wie Urlaub und Krankheit, als Mandant zu tun haben soll? Ich habe mich schließlich nicht an Frau Rechtsanwältin Schimmel gewandt, sondern an die Kanzlei Zipper und Partner. Diese Kanzlei wirbt auf ihrer Internetseite mit der Formulierung:

„Dabei arbeiten wir für den Mandanten bei Bedarf auch in Doppelbesetzung, so dass auch im Falle eines Ausfalls der Mandant ohne Unterbrechung von uns vertreten wird.“

In meinem Verständnis ist es die Aufgabe der internen Organisation einer Kanzlei, dafür zu sorgen, dass Mandate zeitnah bearbeitet werden, auch dadurch, dass bei Urlaub und Krankheit das Mandat dann eben durch einen Kollegen übernommen wird. Ich als externer zahlender Auftraggeber akzeptiere daher solche Entschuldigungen nicht. (Bildnachweis: fotolia)

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I. Meine Mandatierung

Mein Schreiben vom 21.04.2015 mit Schilderung des Sachverhaltes wurde zunächst zeitnah beantwortet. Die Antwort vom 27.04.2015 enthielt die Mandatsbestätigung und eine Rechnung über eine Anzahlung, die ich ebenfalls zeitnah überwies. Dann wartete ich. Und wartete….Keine Nachricht…kein Schriftsatz, keine Email, nichts….

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Zipper und Partner

III. Der Tag vor der Mandatskündigung bei Zipper & Partner

Am 29.06. – dem Tag vor meiner Kundigung – erreichte ich das Sekretariat. Ich verlangte eine Sachstandsmitteilung durch die zuständige Rechtsanwältin, Frau Katharina Schimmel am gleichen Tag. Ich fragte dann noch,  ob ich dies deutlich genug formuliert hätte und ob klar sei, dass ich „noch heute“ ein Reaktion haben will. Dies wurde bejaht.

Der 29.06.2015 verging jedoch, ohne das von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner etwas passierte.

                 IV. Dann hat es gereicht:  Mandatskündigung bei Zipper & Partner

Am 30.06.2015 wartete ich noch bis mittags, dann rief ich erneut an und erreichte wieder das Sekretariat. Ich erhielt die Auskunft – und nun zitiere ich wörtlich – da sei „was diktiert“ und es ginge mir „in den nächsten Tagen zu“. „Was denn da diktiert sei“, wollte ich wissen und wie ich den Begriff „in den nächsten Tagen“ verstehen solle? – „Mehr könne man mir nicht sagen“, war die Antwort. — „Darf ich daraus schließen, dass meine Sache noch nicht eimal angefasst wurde?“ , entgegnete ich. – „Man könne mir nicht mehr sagen“, war erneut die Reaktion. – „Ob ich denn bitte die zuständige Rechtsanwältin sprechen könne?“ – „Nein, diese sei in einer Besprechung“, hieß es.

Ich kündigte dann noch an, eine Google-Bewertung abzugeben, die Rechtsanwaltskammer einzuschalten und in meinem Blog zu berichten. Dann schickte ich ein Fax mit meiner Kündigung. Seit der Mandatsbestätigung waren mittlerweile mehr als 2 Monate vergangen.

(Bildnachweis: fotolia)

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