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Personalbeurteilung, Teil 2, Personalfachkaufmann/frau

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalbeurteilung, Teil 2, Personalfachkaufmann/frau)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Serie über die Personalbeurteilung und schauen uns jetzt an die rechtlichen Grundlagen.

Rechtliche Grundlagen (Personalbeurteilung, Teil 2, Personalfachkaufmann/frau)

Personalbeurteilung, Rechtliches, und da sind wir im Betriebsverfassungsgesetz. Und im Betriebsverfassungsgesetz wiederum sind wir im Wesentlichen in drei Paragrafen:

  • da ist einmal der § 82, Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz,
  • da ist der § 94, das sind die beiden wesentlichen,
  • und später noch, wenn wir uns überlegen, wo die Personalbeurteilung hin kommt, da ist der 83, Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz.

Im 82, Absatz 2 steht das Recht auf Erörterung. Da steht, dass der Mitarbeiter ein Recht hat, dass ihm seine Leistungsbeurteilung erörtert wird und auch dass ihm Perspektiven aufgezeigt werden im Unternehmen.

Im § 94 steht drin, dass die Struktur der Personalbeurteilung, also wie man eine solche Personalbeurteilung aufzieht, wie man die Kriterien bestimmt, mit dem Betriebsrat abgestimmt werden muss. Genauer: Das ist die Zustimmung des Betriebsrats, dass es der Zustimmung des Betriebsrats bedarf für eine Strukturnicht für die individuelle Beurteilung von Mitarbeiter A aber B, aber wenn man die Personalbeurteilung erstmalig konzipiert. Wie die Kriterien aussehen, haben wir in einem anderen Video gesehen.

Und wenn wir uns dann fragen: „Wo kommt die Personalbeurteilung hin?“, dann sind wir in der Personalakte, und dann sind wir beim Recht auf Gegendarstellung: Der Mitarbeiter hat das zu Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, also seine Sicht der Dinge schriftlich zu formulieren, und hat das Recht, dass das der Personalakte beigefügt wird. Das heißt: Wenn jemand eine eventuell schlechte Beurteilung sieht, dann sieht er auch die Sichtweise des Mitarbeiters.

Das sind die wesentlichen Dinge, die rechtlichen Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz. Das ist das zentrale Gesetz hier.

Das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalbeurteilung, Teil 2, Personalfachkaufmann/frau)

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Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

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Prüfungssituation, Aufmerksamkeit erschöpft: die richtige Reaktion

Manchmal gibt es Situationen, in denen sich der Mensch von der aktuellen Situation überfordert führt und in Verwirrungszustände kommt. Wenn dies in der Prüfung passiert, kann es sinnvoll sein, aus der momentanen Situation "auszusteigen".

Bewusst auszusteigen! Wie?

Lenken Sie Ihre Augen von der Prüfung weg auf etwas Angenehmes, zum Beispiel aus dem Fenster ins Grüne, wenn möglich. Und dann: Entspannen Sie Ihre Augen und atmen Sie langsam und bewusst ein und aus.

Leaves background

Beim Einamtmen denken Sie: Mein Körper entspannt sich.

Beim Ausatmen denken Sie: Ich lächle.

Halten Sie Ihre Augen entspannt, defokusiert. Und dann – nach ein paar Minuten – lenken Sie Ihre Augen wieder bewusst zur Aufgabe zurück. Weiter geht’s!

(Bildnachweis: fotolia.com. Die Atmenübung ist entnommen aus dem Coaching-Wizard-Handbuch von Ralf Hiltmann, http://www.mindtactics.de)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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