Schlagwort-Archive: Erfüllungsgeschäft

Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video kläre ich ein paar Grundbegriffe, in dem Fall juristische Grundbegriffe. Gleichzeitig stelle ich Ausschnitte aus meinen digitalen Lernkartensystemen vor. Hier geht es um den Begriff Erfüllungsgeschäft.

So, jetzt machen wir es erst mal so, wie man s in den Lehrbüchern macht, nämlich: Erfüllungsgeschäft ist gleich Verfügungsgeschäft. Sie sehen, was habe ich jetzt gemacht? – Einen ungeklärten Begriff durch den nächsten ungeklärten Begriff ersetzt, das heißt: Hier ist keiner schlauer als vorher, sondern man ist verwirrter als vorher.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Man braucht vorher die Klärung der Begriffe. Also: Wir müssen einen Schritt zurückgehen, nämlich: grundsätzlich die Begriffe Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft klären.

  • Also: Wir haben einen Verkäufer (Vk), und wir haben einen Käufer (K). Wenn der Käufer jetzt etwas beim Verkäufer kauft, dann entsteht dadurch ein wechselseitiges Verpflichtungsgeschäft. Ja, zunächst mal auf beiden Seiten entsteht etwas Abstraktes:  Man ist verpflichtet: Der Verkäufer ist verpflichtet zur Lieferung, ja, das ist seine Verpflichtung, und der Käufer ist verpflichtet zur Zahlung. Beide haben sich wechselseitig miteinander verbunden durch eine wechselseitige Verpflichtung.
  • Dazu kommt jetzt das Verfügungsgeschäft beziehungsweise zwei Verfügungsgeschäfte. Das Verpflichtungsgeschäft bezieht sich auf die Schuld, ist also etwas Abstraktes, und die Verfügungsgeschäfte beziehen sich auf die Sachen, ist also etwas Konkretes, Materielles. Das heißt: Der Verkäufer muss jetzt hier dem Käufer die Sache übergeben – das ist das eine Verfügungsgeschäft, und der Käufer muss dem Verkäufer das Geld übergeben – das ist das zweite Verfügungsgeschäft. Also das sind die beiden Sachen: Einmal die gekaufte Ware, und zum zweiten das Geld. Die gekaufte Ware ist das Verfügungsgeschäft, das der Verkäufer tätigt, und das Geld zur Verfügung zu stellen, ist das Verfügungsgeschäft, das der Käufer tätigt.

Erfüllung der wechselseitigen Verpflichtungen (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

So, jetzt sind wir ein bisschen schlauer. Unser Ausgangspunkt war: Was ist ein das Erfüllungsgeschäft? Und ich hatte gesagt: Ein Erfüllungsgeschäft ist ein Verfügungsgeschäft.

Wir haben gesehen: Verfügungsgeschäft kann man erst verstehen, wenn man weiß, was ein Verpflichtungsgeschäft ist, und dass sich daran das Verfügungsgeschäft anschließt.

Also: Das Erfüllungsgeschäft oder Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts. Ja, wir haben also in der ersten Stufe das Verpflichtungsgeschäft, in der zweiten Stufe zwei Verfügungsgeschäfte, durch die jeweils die Verpflichtungen erfüllt werden. Das Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts. Das Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts.

OK, das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Ich erwähnte vorhin schon meine Lernkartensysteme. Wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden, kommt jetzt ein wichtiger Hinweis: Gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de. Ich meine das ernst. Ich bekomme fast jeden Tag Mails „Hätte ich Sie doch schon früher entdeckt…“ Tun Sie’s jetzt. www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert