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Die “Ein-EURO-GmbH” (Unternehmergesellschaft, UG) Teil 3

III. Nachteile der "Ein-EURO-GmbH"

Auf den ersten Blick wirkt die "Ein-EURO-GmbH" sehr attraktiv. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Gründungskosten sind – standardisiertes Vorgehen vorausgesetzt – sehr niedrig. Was könnten einen Gründer von der "Ein-EURO-GmbH" abhalten?

Haftungsausschluss gibt es nicht umsonst

Eines darf man grundsätzlich nicht übersehen: Die Tatsache, dass nur das Gesellschaftsvermögen haftet und nicht das Privatvermögen der Gesellschafter, gibt es nicht umsonst. Sie muss quasi "erkauft" werden und zwar durch strenge Beachtung der gesetzlichen Auflagen und durch weitreichende Publizitätspflichten. Wenn nur das Gesellschaftsvermögen haftet, dann will der Gläubiger (z. B. der Lieferant) der GmbH auch genau wissen, wie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist, der er Ware gegen Rechnung liefern soll. Die GmbH muss also, wie jeder Kaufmann , bilanzieren, aber sie muss (weil sie Kapitalgescllschaft ist) die strengeren Vorschriften der §§ 264 ff. HGB beachten, während die Personen- gesellschaft nur bis § 263 HGB lesen muss.

Informationen über die GmbH online abrufbar

Von der "breiten Masse" noch weitgehend unbemerkt, hat sich hier in den letzten Jahren Einiges getan. Die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften sind – wenn auch teilweise in der gesetzlich erlaubten verkürzten Form und zeitlich verzögert – online abrufbar und zwar unter http://www.ebundesanzeiger.de. Wer seinen Abschluss nicht rechtzeitig einreicht, dem droht ein Bußgeld, das bei 2.500 EUR beginnt. Dies hat zur Folge, dass der Lieferant in wenigen Minuten die Bilanz der Gesellschaft einsehen und seine Schlüsse ziehen kann.

Bankkredit nicht ohne private Bürgschaft

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Banken sehr zurückhaltend sein werden, was die Kreditvergabe angeht. Grundsätzlich wird die "Ein-EURO-GmbH" keinen Bankkredit ohne persönliche Bürgschaft der Gesellschafter bekommen – wodurch die private Haftung, die man ja ausschließen wollte – sich auf diesem Wege doch wieder einschleicht. Dies gilt schon bei einem simplen Überziehungskredit.

Und schließlich droht dem GmbH-Gesellschafter grundsätzlich immer die so genannte "Durchgriffshaftung", die es dem Gläubiger erlaubt – unter gewissen Bedingungen – doch wieder auf sein Privatvermögen durchzu- greifen, zum Beispiel dann, wenn der die gesetzlichen Vorschriften nicht einhält.

Und die Steuer?

Wir wir im letzten Beitrag gesehen haben, ist der Körperschaftssteuersatz mit nur noch 15% recht attraktiv. Aber die bilanziellen Vorschriften zu erfüllen überfordert den Unternehmen in der Regel (und bringt ihm keinen EURO Umsatz mehr), so dass er einen Steuerberater braucht, der Geld kostet. Die einfache Form, seine Steuerlast zu ermitteln, die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ihm verwehrt. Er muss bilanzieren.

Ein letzter Blick auf weitere Formalitäten, wie die Festlegung des Geschäftsführer-Gehaltes, folgt im nächsten Beitrag.

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(Text in Anlehnung an: Ulrike Fulder, "UG haftungsbeschränkt", Beitrag im Handbuch für Selbständige und Unternehmer)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße Marius Ebert 535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de [email protected] Add to Technorati Favorites

Die “Ein-EURO-GmbH” (Unternehmergesellschaft, UG), Teil 2

II. Die Vorteile der "Ein-EURO-GmbH"

Wie der Name schon sagt: ein einziger EURO reicht aus, um das Stammkapital zu stellen. Die Gründung selber kann nach einem standardisierten Verfahren vorgenommen werden, was die Gründungs- kosten deutlich senkt. Im standardisierten Verfahren spricht man von einem so genannten Musterprotokoll (statt von einem Gesellschaftsvertrag).

Anwaltsgebühr

Für die Gebühren kommt es darauf an, für welches Stammkapital man sich tatsächlich entscheidet, denn der eine EURO ist ja nur das Mindest-Stammkapital. Bei zum Beispiel 5.000 EURO Stammkapital beträgt die Gebühr des Anwalts 391 EURO plus gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn der Gründer eine individuelle Beratung in Anspruch nimmt und einen individuellen Gesellschaftsvertrag vom Anwalt konzipieren lässt.

Entscheidet er sich tatsächlich für den Mindestwert von einem EURO, dann wird der Anwalt mit dem Gründer eine von der Gebührenordnung abweichende Regelung treffen, denn seine Gebühren betrügen hier nur rund 30 EURO netto. Gar keine Anwaltsgebühren fallen an, wenn man sich für das standardisierte Verfahren, also das so genannte Musterprotokoll entscheidet. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn es keine individuellen Regelungen braucht, zum Beispiel bei der Ein-Mann-GmbH, bei der Gesellschafter und Geschäftsführer ein und dieselbe Person sind.

Notar- und Registergebühr

Hinzu kommt die Notargebühr, die bei 5.000 EUR Stammkapital 98 EURO netto beträgt. Die Veröffentlichung im Handelsregister kostet in der neuen, elektronischen Form nur noch 1 EUR. Wer also mit 5.000 EUR Stammkapital nach Musterprotokoll gründet und damit auf die anwaltliche Beratung verzichtet, der zahlt insgesamt rund 170 EUR netto für die komplette Gründung.

Steuer

Ein weiterer Vorteil der GmbH ist der relativ geringe Körperschafts- steuer-Satz von 15%. Hinzu kommt aber noch die Gewerbesteuer, für die es keine Freibeträge gibt. Die Gesamt-Steuerbelastung liegt bei etwas unter 30 %. Das Geschäftsführer-Gehalt wird der Einkommensteuer unterworfen und unterliegt der individuellen Steuersituation des Empfängers (verheiratet oder nicht, Kinderzahl, Höhe des Einkommens der Ehefrau bei Ehegattensplitting usw.)

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(Text in Anlehnung an: Ulrike Fulder, "UG haftungsbeschränkt", Beitrag im Handbuch für Selbständige und Unternehmer)

(wird fortgesetzt) Bis zum nächsten Mal, viele Grüße Marius Ebert 535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de [email protected] Add to Technorati Favorites

Die “Ein-EURO-GmbH” (Unternehmergesellschaft, UG) Teil 1

I. Die Vorgeschichte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte (wieder mal) ein weitreichendes Urteil gesprochen. Unternehmensformen aus anderen EU-Ländern müssen innerhalb der EU anerkannt werden. Dies gab der britischen Limited in Deutschland großen Auftrieb. Die britische Limited ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH. Jedoch gab es vor allem einen wichtigen Unterschied. Die britsche Limited kann schon mit einer Kapitaleinlage von ca. 2 britischen Pfund gegründet werden. Und da diese Gesellschaftsform nun die höchste richterliche Anerkennung durch den EuGH gefunden hatte, gab es in Deutschland eine regelrechte "Gründungswelle" von diesen "limited Companies".

Der deutsche Gesetzgeber reagierte

Seit dem 01.11.2008 ist das anderes. Denn seitdem kann man auch in Deutschland eine GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Diese Gesellschaftsform heißt offiziell "Unternehmergesellschaft" und wird mit "UG" abgekürzt. Es ist aber lediglich eine Spielart der GmbH. Dies wird dadurch deutlich, dass kein neues Gesetz verabschiedet, sondern lediglich das GmbH-Gesetz geändert wurde.

Reduziertes Stammkapital, vereinfachte Gründungsformalitäten

Diese neue Möglichkeit, eine GmbH zu gründen, bezieht sich aber nicht nur auf das reduzierte Stammkapital. Auch die Gründungsformalitäten können standardisiert und damit einfacher und kostengünstiger abgewickelt werden. Und: diese neue Gesellschaft bringt auch Nachteile mit sich, die einzugehen man sich gut überlegen sollte.

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Mehr dazu im nächsten Beitrag.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de [email protected] Add to Technorati Favorites