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Dienstvertrag u. Werkvertrag

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Spezialist für leichtes und schnelles Lernen. Und in diesem Video geht es um den Dienstvertrag um den Werkvertrag.

Einordnung (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

Aber zunächst einmal die Einordnung in die Struktur:

Beide Verträge finden wir im BGB, in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch, unserem lex generalis, unserem allgemein gültigen, sehr grundlegenden Gesetz, und dieses BGB besteht aus 5 Büchern:

Da ist zunächst einmal das 1. Buch, und dann kommen in dieser Struktur die anderen: das 2. Buch, das 3. Buch, das 4. Buch und das 5. Buch.

  • Das 1. Buch ist nämlich der Allgemeine Teil. Hier stehen Dinge wie Rechts- und Geschäftsfähigkeit, gewissermaßen vor die Klammer gezogen, weil das für alle weiteren Bücher gilt.
  • Das 2. Buch ist das Schuldrecht,
  • das 3. das Sachenrecht,
  • das 4. das Familienrecht,
  • das 5. das Erbrecht.

Wir sind im 2. Buch, und da haben wir noch einmal eine Unterteilung in

  • Schuldrecht Allgemeiner Teil AT und
  • Schuldrecht Besonderer Teil BT.

Und genau in diesem Schuldrecht Besonderer Teil sind wir, und zwar bei den Paragrafen §§ 611 ff. Denn es geht ja hier um Dienstvertrag und Werkvertrag.

  • Der Dienstvertrag ist geregelt in den §§ 611-630 BGB, Besonderer Teil des Schuldrechts,
  • und der Werkvertrag ist geregelt ab §§ 631.

Der letzte Paragraf vom Dienstvertrag, § 630, ist das Zeugnis, kann man sich gut merken, ein Dienstvertrag endet mit einem Zeugnis, und ab § 631 beginnt der Werkvertrag.

Unterschiede Dienstvertrag und Werkvertrag (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

  • Der Dienstvertrag – jetzt kommt der entscheidende Unterschied – der Dienstvertrag ist zeitbestimmt,
  • und der Werkvertrag ist erfolgsbestimmt.

Wir wollen nicht so tun, als seien die Grenzen immer klar zu ziehen.

Eindeutig ein Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge sind Dienstverträge, deswegen finden wir die Grundlagen für Arbeitsverträge in den §§ 611-630 beim Dienstvertrag.

Und eindeutig erfolgsbestimmt ist eine Reparatur. Wenn man also einen Handwerkerauftrag gibt, oder ein Bad fliesen lässt, dann kann der Fliesenleger nicht sagen: „So, ich habe jetzt hier 3 Stunden rumgemacht, ist zwar keine Fliese an der Wand, aber ich möchte jetzt die Zeit bezahlt haben…“ Das geht nicht. Denn der Werkvertrag ist erfolgsbestimmt.

Werkvertrag ist erfolgsbestimmt, und der Dienstvertrag ist zeitbestimmt.

Grenzen können in der Praxis durchaus fließend sein. Lassen Sie sich nicht täuschen durch das Bild. Die Grenzen sind nicht so klar in der Praxis manchmal wie dieses Bild. Nur hier ist es klar: Arbeitsverträge sind Dienstverträge, Reparaturverträge sind Werkverträge.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dienstvertrag u. Werkvertrag)

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Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert