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Arbeitsrecht, Struktur

Lernen ohne Leiden

Hallo und herzlich willkommen. Heute ein Video zum Thema „Strukturen im Arbeitsrecht“. Und wenn Sie schon ein bisschen etwas von mir gesehen oder gelesen haben, wissen Sie, dass ich sehr viel Wert lege auf Struktur, weil Struktur uns hilft, Orientierung zu finden. Also: Welche Struktur haben wir im Arbeitsrecht? Und wenn wir mal wieder an die Wurzel des Ganzen gehen, also hier unten anfangen, dann können wir sagen: Die Wurzel unserer Gesetzgebung liegt heute in der EU. Also genauer gesagt im EUGH, im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, dort liegt heute die Wurzel auch des Arbeitsrechts.

Dann geht es weiter: Dann haben wir sicher in Deutschland als Basis unserer Verfassung unser Grundgesetz, in dem vor allem bestimmte Freiheitsrechte festgeschrieben sind, die auch im Arbeitsrecht natürlich eine Rolle spielen. Und daran kommen wir zu unserem Bürgerlichen Gesetzbuch, zum BGB, wobei witzigerweise das BGB 1900 in Kraft getreten ist und das Grundgesetz erst nach dem zweiten Weltkrieg. Aber das Grundgesetz ist grundsätzlicher, ja, grundsätzliche Freiheitsrechte ,Persönlichkeitsrechte, Recht auf Eigentum und so weiter stehen im Grundgesetz. Und das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch steht also da drüber. Das BGB nennt der Jurist auch das lex generalis, also das allgemeine Recht, lex generalis, weil hier grundsätzliche Dinge geregelt sind, auch im Arbeitsrecht grundsätzliche Dinge geregelt.

Und jetzt kommt’s – jetzt kommen die ganzen Spezialgesetze im Arbeitsrecht. Ich könnte noch viel mehr Pfeile machen, als ich hier mache. Hier kommt zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, ist ein Spezialgesetz, fußt auf dem BGB. Dann das Mutterschutzgesetz, ist ein Spezialgesetz, regelt spezielle Fälle, die im BGB nicht geregelt sind. Dann das SGB IX, das alte Schwerbehindertengesetz, heute SGB IX, ja, und noch viele, viele andere Spezialgesetze könnten hier genannt werden. Das ist die Grundlage, hier oben die Spezialgesetze.

Ein Beispiel: Kündigungsfristen stehen im BGB und nicht im Kündigungsschutzgesetz, ja. Das Kündigungsschutzgesetz ist das Schutzgesetz für die Arbeitnehmer, macht die Kündigung für den Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen schwierig, aber die Kündigungsfristen stehen nicht hier, sondern die stehen hier, denn im BGB gibt es im zweiten Buch ein Kapitel, und das heißt „Dienstvertrag“. Und der Arbeitsausvertrag wiederum ist ein Unterpunkt des Dienstvertrags. Also die grundsätzlichen Regelungen für den Dienstvertrag, Klammer auf: damit auch den Arbeitsvertrag, stehen im BGB, genauer gesagt: im Zweiten Buch im Schuldrecht. Ja, es gibt ein anderes Video, wo ich Ihnen die Struktur des BGB vorstelle. Wenn Sie da mal schauen, dann sehen Sie das. Das zweite Buch, das ist das Schuldrecht, dort stehen die verschiedenen Verträge, Kaufvertrag, Werkvertrag und eben auch der Dienstvertrag, und Arbeitsverträge sind Dienstverträge, und das steht im BGB. Und dann kommen die ganzen Spezialgesetze, wie sie hier oben stehen.

Das war’s. Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

Arbeitsrecht, Grundstruktur

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Arbeitsrecht, Grobstruktur

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Arbeitsrecht, kollektives u individuelles

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Arbeitsrecht, warum so kompliziert?

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Grundregeln im Arbeitsrecht (für Personalfachkaufleute, Betriebswirte)

Keine Frage, das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert. Dies weckt die Sehnsucht nach Einfachheit, nach einfachen Regeln. Gibt es die im deutschen Arbeitsrecht? Antwort: Ja, es gibt ein paar (wenige) grundsätzliche Regeln, die immer gelten und wenige oder gar keine Ausnahmen kennen. Hier sind vier davon:

1. In den ersten 6 Monaten hat niemand Kündigungsschutz, einzige Ausnahme: die schwangere Arbeitnehmerin.

2. Eine schwangere Arbeitnehmerin hat immer Kündigungsschutz.

3. Freie Mitarbeiterinnen und Geschäftsführer gelten nicht als Arbeitnehmer und haben bei Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz.

4. Eine fristlose Kündigung ist immer möglich, nur manchmal schwierig. "Schwierig" bedeutet, dass man manchmal die Zustimmung einer jeweils bestimmten Instanz braucht, zum Beispiel bei der fristlosen Kündigung eines Betriebsrats, einer Schwangeren, eines Schwerbehinderten, eines Jugendvertreters und eines Auszubildendenvertreters.