Die “Ein-EURO-GmbH”, Unternehmergesellschaft, UG, Teil 4

IV. Weitere Formalitäten

Was nun noch kommt, bezieht sich nicht zwingend auf eine "Ein-EURO-GmbH", sondern auf jede GmbH, sogar auf jede Kapitalgesellschaft. Es sind weitere Formalitäten, die – neben denen aus Teil 3 dieser Serie – noch zu erfüllen sind.

Gewerbeaufsichtsamt und besondere Genehmigungen

a) Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt. Die GmbH ist kraft Gesetz ein Gewerbe. Benötigt wird also die Anmeldung beim Gewerbe- aufsichtsamt.

b) Besondere Genehmigungen: Neben der Anmeldung beim Gewerbe- aufsichtsamt gibt es – je nach Branche – spezielle Genehmi- gungen, wie zum Beispiel die Betriebserlaubnis für ein Restaurant oder die Eintragung in die Handwerksrolle für einen Handwerksbetrieb. Diese Nachweise müssen innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung der GmbH ins Handelsregister dem Registergericht (über den Notar) eingereicht werden. Passiert dies nicht, wird die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht (§ 8 (1) Nr. 3 GmbH-Gesetz).

Bestellungs- und Anstellungsvertrag des Geschäftsführers

c) Zwei Verträge sind zu konzipieren. Einmal der Vertrag zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, der diesen als Geschäftsführer bestellt und zum zweiten der Anstellungsvertrag dieses Geschäftsführers.

In diesem zweiten Vertrag wird das Gehalt des Geschäftsführers festgelegt. Das ist keine ganz leichte Aufgabe. Setzt man dieses zu hoch an, dann könnte später das Finanzamt eine so genannte "verdeckte Gewinnausschüttung" reklamieren. Je höher das Gehalt, desto höher ist der Aufwand und desto geringer der Gewinn (Jahresüberschuss) der GmbH. Auf diese Art könnten Gewinn also nicht offen, sondern als Gehalt getarnt ("verdeckt") ausgeschüttet werden.

Achtung Abmahung: der Ausweis auf den Kommunikationsmitteln

d) Der Ausweis auf dem Geschäftspapier, der Website usw: Auf allen geschäftlichen Kommunikationsinstrumenten, also Briefbögen, Emails, Website müssen zwingend Angaben gemacht werden. Tut man das nicht, könnte ein Wettbewerber abmahnen, was teuer und ärgerlich ist. Diese Angaben sind: Firmenname und Bezeichnung als Unternehmerge- sellschaft oder "UG" mit dem Zusatz "haftungsbeschränkt", Sitz der Firma, voller Vor- und Zuname aller Geschäftsführer, zuständiges Amtsgericht und HRB-Nummer.

Das war’s. Jetzt kann man endlich rechtssicher  loslegen.

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(Text in Anlehnung an: Ulrike Fulder, "UG haftungsbeschränkt", Beitrag im Handbuch für Selbständige und Unternehmer)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de [email protected] Add to Technorati Favorites

Ein Gedanke zu „Die “Ein-EURO-GmbH”, Unternehmergesellschaft, UG, Teil 4

  1. DocGoy

    Moin!
    Hallo Marius!
    Mit Interesse habe ich gerade Deine Artikel zur 1-€-GmbH gelesen.
    Was mich jetzt interessiert ist das mit der Haftung und der Abmahnung.
    Da im Onlinemarketing ja nicht wirklich viele reale Produkte ge- und verkauft werden scheint das eine vorteilhafte Unternehmensart zu sein.
    Wenn ich also mit dem “Vermögen” der GmbH hafte, von sagen wir mal 100,- € – gilt das dann auch für Abmahnungen???
    Leider Gottes sind die Abmahner selbst dann unterwegs, wenn man meint alles richtig gemacht zu haben…
    Liebe Grüße
    Reinhard

    Antworten

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