Personalfachkaufmann/frau IHK: Grundprinzipien im Arbeitsrecht (auch für (Technische) Betriebswirte und Wirtschaftsfachwirte

Das deutsche Arbeitsrecht ist umfangreich und verstreut auf diverse Einzelgesetze. Ein einheitliches "Arbeits- gesetzbuch" gibt es in Deutschland bisher nicht.

Meine Spaßlerndenk®-Methode klärt immer zuerst den Grundgedanken  und geht  dann erst in die Details und das ist bei der Wissensstruktur des deutschen Arbeitsrechts nicht einfach. Im Folgenden einige Grundprinzipien dieses Rechtsgebietes.

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Unter "Grundprinzip" werden hier Leitsätze mit einer überschaubaren Anzahl von Ausnahmen verstanden. "Grundsätzlicher " geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht:

a) In den ersten 6 Monaten hat Niemand Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: die Schwangere nach § 9 Mutterschutz-Gesetz, MuSchG, sonst Niemand.

b) Bei jeder Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Einzige Ausnahme: der Leitende Angestellte, weil für ihn das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt.

c) Die fristlose Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur in manchen Fällen schwierig, zum Beispiel beim Betriebs-ratsmitglied, beim Schwerbehinderten, bei der Schwangeren. Aber möglich ist sie immer.

d) Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeit-nehmer abwälzen. Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht uneingeschränkt trägt, gibt es im Streikrecht.

e) Das Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer.

Bildnachweis: fotolia

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Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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