GmbH, Mindestpersonenzahl

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Mindestpersonenzahl)

Wir sind nach wie vor bei der GmbH, und die Frage diesmal lautet in Kurzform: GmbH Mindestpersonenzahl. Ausformuliert heißt die Frage: „Wie viele Personen braucht man, um eine GmbH zu gründen?“

Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft (GmbH, Mindestpersonenzahl)

Nun steht ja „GmbH“ als Akronym für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, das heißt das „G“ steht für „Gesellschaft“, und unterer „Gesellschaft“ versteht man normalerweise mehrere Menschen, mehrere Personen, Gesellschaft, ja. Sie kennen den Begriff „geschlossene Gesellschaft“, wenn Sie in ein Restaurant wollen, dann kommen Sie nicht rein, da steht ein Schild draußen „Geschlossene Gesellschaft“, und Sie gucken mal durch’s Fenster und sehen: Da findet eine Hochzeit statt oder so was, oder ein Hochzeitsessen oder irgendwas in der Richtung, und es sind definitiv mehrere Menschen.

Aber in diesem Fall ist der Begriff „Gesellschaft“ irreführend, denn in der Tat ist die Mindestpersonenzahl, um eine GmbH zu gründen, einer. Drunter geht nicht, weil dann keiner mehr da ist, der operieren kann, aber einer geht. Eine Person kann also tatsächlich eine Gesellschaft gründen — eine Einpersonen-GmbH. Und diese eine Person ist dann in Personalunion der Geschäftsführer, und zwei der einzige, und der einzige Gesellschafter. Ja,

Gesellschafter und Geschäftsführer in Personalunion, das haben Sie, wenn es eine Einpersonen-GmbH ist. Nicht, dass es zwingend ist, natürlich können es auch mehr sein, aber gefragt war ja nach Mindestpersonenzahl, und hier lautet die Antwort in der Tat: „Eine Person reicht aus“. Ist ein bisschen irreführend, ist ein bisschen missverständlich.

Bei der Personengesellschaft geht das nicht, weil da ja die Personen im Vordergrund, und eine Einmann-OHG geht nicht, das ist dann eine Personengesellschaft, ein Einzelunternehmen, ja, aber keine OHG, da brauchen Sie mindestens zwei, aber bei den Kapitalgesellschaften geht das, weil da ja die Person gar nicht im Vordergrund stehen, sondern das Kapital, und deswegen geht das hier, ja, deswegen geht diese im Prinzip begrifflich absurde Konstruktion, geht bei den Kapitalgesellschaften.

Die GmbH, noch mal zur Erinnerung, die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die wir abgrenzen von den Personengesellschaften. Bei den Personengesellschaften geht das nicht, da ist eine Person tatsächlich ein Einpersonen-Unternehmen, und erst nach zwei reden wir von der Gesellschaft. Also OHG mit zweien geht, einer allein ist keine OHG.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Mindestpersonenzahl)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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