Genussscheine, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Genussscheine, Teil 2)

Willkommen zurück. Wir sind bei Teil 2 unserer Betrachtung der Genussscheine. Und wir haben gesehen: Die Genussscheine kann man platzieren zwischen Aktie und Rentenpapiere.

Genussscheine zwischen Aktien und Renten (Genussscheine, Teil 2)

  • Aktien haben eine variable, gewissermaßen gewinnabhängige Verzinsung und sind natürlich für die Gesellschaft, die sie ausgibt, Eigenkapital. Der Aktionär ist Eigenkapitalgeber.
  • Und Renten sind Fremdkapital, das heißt: Das Unternehmen leiht sich auf diesem Wege Geld von den Anlegern

Der Genussschein steht hier dazwischen.

Abgrenzung zur Aktie (Genussscheine, Teil 2)

Wir haben schon gesehen: Die Elemente der Aktie sind die Dividende, die Gewinnbeteiligung, aber auch – je nach Genussschein – kann es auch eine Verlustbeteiligung sein. Eine Verlustbeteiligung in der Höhe des Kapitaleinsatzes ist also möglich, kann vereinbart sein, sollte man das Kleingedruckte genau lesen. Warum es aber keine Aktie ist: Es gibt kein Stimmrecht, und es gibt auch keine Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Keine GF, schreibe ich mal kurz, also keine Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Sehr wohl aber eventuell, ja, eventuell eine Verlustbeteiligung. Bitte das Kleingedruckte genau lesen.

Abgrenzung zu Renten (Genussscheine, Teil 2)

Genussscheine haben aber auch Elemente vom Fremdkapital, vor allem dadurch, dass sie in ihrer Ausgestaltung in der Regel keine Beteiligung am Liquidationserlös verbriefen. und deswegen kann das Unternehmen, das diese Genussscheine ausgeht, die Aufwendungen für diese Genussscheine als Fremdkapital verbuchen und steuerlich absetzen. Steuerliche Absetzbarkeit wie bei jeder Art von Fremdkapital ist also gegeben hier. Das macht die Genussscheine zu einen Zwitterpapier, ja, ist nicht Fisch, nicht Fleisch, nicht Männlein, nicht Weiblein, und es macht es zu mezzanine Finanzierung. Denn wir haben gesehen: Mezzanine hängt zwischen der Eigen- und der Fremdkapitalfinanzierung.Ökonomisch viele Gedanken, die dem Eigenkapitalgeber sehr ähnlich sind, aber rein bilanziell und auch rechtlich ist es Fremdkapital. Hängt aber aus betriebswirtschaftlicher Sichtweise zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Genussscheine, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

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