Betriebswirt/in IHK: Rücklagen u Rückstellungen, Unterschied

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebswirt/in IHK: Rücklagen u Rückstellungen, Unterschied)

Was ist der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen?

Drei wichtige Unterschiede (Betriebswirt/in IHK: Rücklagen u Rückstellungen, Unterschied)

  • Der erste, knackigste Unterschied ist: Rücklagen sind Eigenkapital. Schauen Sie auf Ihre Strukturierung 266. Da sehen Sie das. Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen tauchen auf unter dem Oberbegriff „Eigenkapital“. Und Rückstellungen sind Fremdkapital. Das ist der erste, entscheidende, vielleicht der wichtigste materielle Unterschied.
  • Der weite Unterschied: Rücklagen sind Gewinnverwendung. Gewinnverwendung. Das heißt: Ich muss erst einmal einen Gewinn haben und dann entscheiden über die Verwendung – schütte ich aus an die Aktionäre, oder behalte ich ein? Wenn ich einbehalte, nennt man das Bildung von Rücklagen oder Thesaurierung. Ja, Einbehalten von Gewinn. Also Gewinnverwendung.  Rückstellungen sind viel früher. Rückstellungen werden für Aufwand gebildet. Wir sind also zeitlich viel früher, nämlich Gewinnermittlung. Ja, Rückstellungen haben zu tun mit Gewinnermittlung, Rücklagen sind Gewinnverwendung,  Rückstellungen Gewinnermittlung, nämlich Aufwand, wir buchen „per Aufwand an Rückstellung“. Rückstellungen selber sind kein Aufwand, aber sie korrespondieren mit Aufwand. „Rückstellung“ ist ein Passiv-Bestandskonto. Aber der Gegenposten ist Aufwand. Ja, Gewinnermittlung. Wenn wir nämlich die Aufwandskosten buchen, dann holen wir durchaus einen Buchungssatz dabei, der heißt „per x Aufwand an Rückstellung“. Das machen wir also bei der Gewinnermittlung. Rücklagen, da haben wir den Strich schon gezogen, die Summe gezogen, den Gewinn ermittelt, und jetzt entscheiden wir, wie wir den Gewinn verwenden, das ist wohl klar. Gewinnverwendung. Rückstellung Gewinnermittlung.
  • Rücklagen sind zweckfrei. Dritter Unterschied. Rücklagen sind zweckfrei. Und Rückstellungen sind immer zweckgebunden. Das war vorhin Ihre Frage, Sie erinnern sich: „Kann ich nicht dann doch für das weitere Risiko in Amerika da irgendwie die Rückstellungen lassen?“ – Nein, können Sie nicht. Sondern Sie bilden die Rückstellungen immer für einen bestimmten Zweck. Wenn der Zweck erfüllt ist, lösen Sie die Rückstellungen auf. Wenn ein neuer Zweck kommt, können Sie wieder Rückstellungen bilden. Aber nicht allgemein irgendwie, weil das Leben so gefährlich ist. Das geht nicht. Zweckgebunden.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebswirt/in IHK: Rücklagen u Rückstellungen, Unterschied)

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

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